Der Fall Marie Gilow (siehe unseren Artikel) ist kein Einzelfall. Eine zweite Person, die französische Staatsbürgerin ist, seit mehr als 20 Jahren in Belgien lebt und in Vereinen und in der Politik aktiv ist, insbesondere in der Solidarität mit Rojava, wurde im September 2024 ebenfalls auf die Liste „Terrorismus, Extremismus, Radikalisierungsprozesse“ des OCAM gesetzt, und zwar als „Hasspredigerin“ der Stufe 2. Nach dieser Einstufung erhielt sie kürzlich das gleiche Schreiben der Ausländerbehörde wie Marie Gilow, in dem ihr mit dem Entzug ihres Aufenthaltsrechts in Belgien und einem Einreiseverbot unter Berufung auf die „nationale Sicherheit“ gedroht wurde.
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