Mehmet Çakas hat sich als Kurde für die Rechte und die Anerkennung der Identität der Kurd:innen eingesetzt. Im vergangenen Jahr hatte ihn das Oberlandesgericht Celle wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Diese hat der Aktivist am 2. Oktober mit Anrechnung der in Untersuchungshaft verbrachten Zeit verbüßt. Dementsprechend endet seine Strafhaft.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine weiteren Informationen zu etwaigen ausstehenden Abläufen vor. Aktivist:innen gaben jedoch bereits bekannt, ihn bei seiner Entlassung vor dem Gefängnis in Empfang nehmen zu wollen.
Weiterer Verlauf noch immer unklar
Zuletzt hatte es wochenlang Proteste für den politischen Gefangenen gegeben, da deutsche Behörden seine Abschiebung in die Türkei anvisierten. Nach Ablehnung seines Asylantrags sollte er aus aufenthaltsrechtlichen Gründen in die Türkei abgeschoben werden. Dort – so die Kritik – wären die Menschenrechte des Aktivisten nicht garantiert, im Gegenteil drohe ihm dort politische Verfolgung und Folter.
Nachdem Ende Juli die Abschiebung ein erstes Mal durch einen Gerichtsentscheid verhindert wurde, ist auch die für den 28. August geplante Ausweisung einen Tag zuvor gerichtlich gekippt worden. Einen dauerhaften Schutz genießt Çakas jedoch nicht. Am 24. November 2025 soll das Verwaltungsgericht Lüneburg über die rechtliche Zulässigkeit der geplanten Abschiebung verhandeln. Das Gericht muss dann entscheiden, ob eine Rückführung rechtlich zulässig ist – trotz bestehender Schutzentscheidungen auf deutscher und europäischer Ebene.
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