Der Haftbefehl gegen den seit März in Hamburg inhaftierten Kurden Nihat Asut ist unter strikten Auflagen aufgehoben worden, der Prozess wegen PKK-Mitgliedschaft wird fortgesetzt.
Der Haftbefehl gegen Nihat Asut ist vom 3. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts ausgesetzt worden. Der Kurde befand sich seit seiner Festnahme im vergangenen März in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg und wurde am Freitagvormittag entlassen. Seine Familie und einige Freund:innen erwarteten ihn vor der Haftanstalt.
Die Aussetzung des Haftbefehls erfolgte unter strikten Auflagen, der am 10. September eröffnete Prozess wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) wird fortgesetzt. So muss sich Asut bis auf weiteres zweimal wöchentlich bei der Polizei an seinem Wohnsitz in der Nähe von Hannover melden, darf Deutschland nicht verlassen und sich in keiner Weise für die PKK/KCK betätigen. Darunter fällt auch die Anweisung, sich nicht an Demonstrationen, Veranstaltungen oder Spendensammlungen zu beteiligen.
Der nächste Verhandlungstag gegen Nihat Asut und einen weiteren Kurden aus Lübeck findet am 5. November um 9:00 Uhr vor dem Oberlandesgericht in Hamburg (Sievekingsplatz 3) statt. Die Urteilsverkündung wird für Dezember erwartet.
Weitere Prozesstage: 5., 6., 17., 19., 27. und 28. November sowie 2. und 3. Dezember.