Bei einer Anhörung in Paris am 28. Januar 2026 prüfte die französische Justiz die Vorabentscheidungsfragen zum Auslieferungsersuchen von Rexhino „Gino” Abajaz an Deutschland (siehe unseren Artikel). Die Verteidigung stellte insbesondere die Einbeziehung ungarischer Ermittlungsergebnisse in den von Berlin ausgestellten Europäischen Haftbefehl in Frage. Die Urteilsverkündung wurde auf den 18. Februar festgelegt, an dem auch das Urteil gegen Zaid, einen weiteren Aktivisten, gegen den ein Auslieferungsverfahren läuft, diesmal nach Ungarn, verkündet wird (siehe unseren Artikel). Die Unterstützer der beiden Männer bekräftigen ihre Ablehnung dieser Auslieferungen und fordern die Freilassung aller Antifaschisten.
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