In Lyon wurde in der Berufungsverhandlung eine sechsmonatige Bewährungsstrafe gegen einen Polizeikommissar beantragt, der wegen Beihilfe zur Gewalt angeklagt war, nachdem er bei einer Demonstration der Gelbwesten in Nizza im März 2019 einen Polizeieinsatz angeordnet hatte, bei dem die damals 73-jährige Attac-Aktivistin Geneviève Legay schwer verletzt worden war. Die Staatsanwaltschaft stufte den Befehl als „illegal” und „unangemessen” ein und stützte sich dabei insbesondere auf einen kritischen Bericht der IGPN. Der Angeklagte, der bereits 2024 in erster Instanz verurteilt worden war, bestreitet seine Verantwortung und behauptet, einen rechtmäßigen Befehl erteilt zu haben. Frau Legay, die heute 80 Jahre alt ist und immer noch unter schweren Folgen leidet, hofft ihrerseits auf eine Entscheidung, die einen Präzedenzfall schafft. Im Übrigen hat die Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 2024 die Verantwortung des Staates für 80 % ihrer Verletzungen anerkannt.
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