Frankreich: Der Kassationsgerichtshof hebt die Freilassung von Georges Abdallah auf, die nach seiner Rückkehr in den Libanon jedoch keine Wirkung mehr hat

Der Kassationsgerichtshof hat die im Juli 2025 gewährte Bewährungsstrafe für Georges Ibrahim Abdallah aufgehoben, da er der Ansicht war, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren, insbesondere das Fehlen einer mindestens einjährigen Vorbereitungsphase zur Strafumwandlung. Es wies die Argumentation des Berufungsgerichts von Paris zurück, das seine Entscheidung mit der Ausweisung des Betroffenen begründet hatte, da dieser als ohne Bindungen in Frankreich galt. Diese Entscheidung hat jedoch nur symbolischen Charakter, da der Anführer der Libanesischen Revolutionären Bewaffneten Fraktionen, der wegen Beihilfe zu den Hinrichtungen von Mossad- und CIA-Agenten im Jahr 1982 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde und seit 1999 auf Bewährung entlassen werden könnte, das Land bereits verlassen hat, um sich nach mehr als 40 Jahren Haft im Libanon niederzulassen.

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