Staatsanwaltschaft beginnt Plädoyer gegen Daniela Klette

Mangelhafte DNA-Gutachten, zu wenig Akteneinsicht, windige Zeugenaussagen – Daniela Klettes Verteidigung spricht von Verfahrensversagen

Verteidigung spricht von Verfahrensversagen
nd 28.4.Stephanie Bart

Am heutigen Dienstag wird in dem Verfahren gegen Daniela Klette wegen der Post-RAF-Raubüberfälle die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer beginnen. Die Beweisaufnahme vor dem Landgericht Verden ist damit beendet – oder vielleicht besser die »sogenannte Beweisaufnahme«, denn »die Kammer hat sich der Sachaufklärung vollkommen verweigert«, wie Verteidiger Lukas Theune es formuliert.

Die 67-jährige Klette steht wegen 13 Raubüberfällen vor Gericht, darunter auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Laut Staatsanwaltschaft soll sie die Taten gemeinsam mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub begangen haben, um das Leben im Untergrund zu finanzieren. Laut der Anklage hätten sich die Verdächtigen unter anderem mit Perücken falschen Bärten, Sturmhauben oder Tüchern unkenntlich gemacht. Die Anklage umfasst zudem den Vorwurf des versuchten Mordes, des unerlaubten Waffenbesitzes sowie des versuchten und vollendeten schweren Raubes.

Die Ermittler*innen wollen in Klettes Wohnung in Berlin unter anderem eine Panzerfaust-Attrappe, ein Sturmgewehr und eine Maschinenpistole sowie ein Kilogramm Gold und mehr als 240000 Euro Bargeld gefunden haben.

Zwar hat die Kammer den Anwält*innen Klettes den größten Teil der Akte auf einer 18 Terabyte großen Festplatte zur Verfügung gestellt – aber kein Werkzeug, um die Daten zu erschließen. Jedoch ist das Gericht wegen des Gebots der Waffengleichheit verpflichtet, der Verteidigung die Akte zugänglich zu machen. Die Kammer findet auch nichts dabei, dass die Polizei die Daten von einem privaten IT-Unternehmen erschließen und analysieren ließ und damit hoheitliche Rechte an private Kapitalisten überträgt.

Die DNA-Gutachten, die eine Gutachterin des Landeskriminalamtes Niedersachsen aus nicht anonymisierten Daten erstellt hat, entsprechen überdies nicht den wissenschaftlichen Standards, die die Deutsche Spurenkommission festlegt. Sie fantasieren Klettes Anwesenheit an Tatorten herbei, wo diese nicht nachweisbar ist. Das Gericht lehnt die Anträge der Verteidigung gegen die Gutachten wegen Fehlerhaftigkeit und gegen die Gutachterin wegen Befangenheit ab – diese hatte selbst gegen Klette polizeilich ermittelt.

Das Landgericht bestätigt zwar die Nonkonformität der Gutachten mit den Standards der Spurenkommission, begründet die Ablehnung des Antrags aber damit, dass die Gutachterin »außerordentlich gewissenhaft und sorgfältig« gearbeitet habe. Man darf daraus aber keine Rückschlüsse auf den Maßstab ziehen, den die Kammer an ihre eigene Arbeit in Bezug auf die Einhaltung vorgegebener Standards anlegt – oder müsste sonst das ganze Konzept »Rechtsstaat« infrage stellen. Denn dieses Konzept besteht essenziell aus der Einhaltung von Standards, womit im Gegensatz zum Unrechtsstaat Willkürentscheidungen unterbunden werden sollen.

Das geht auch den Anwält*innen der Opfer der Raubüberfälle der Nebenklage zu weit; diese schließen sich der Verteidigung an – ein ungewöhnlicher Vorgang.

In einem Satz: Der Prozess gegen Daniela Klette war eine mangelhafte, nicht den rechtlichen Standards entsprechende Beweisaufnahme zulasten der Angeklagten.

Für schweren und gemeinschaftlich versuchten, besonders schweren Raub drohen bei einer Verurteilung in der Regel Freiheitsstrafen von mindestens drei bis fünf Jahren. Hinzu kommen mögliche Strafen für unerlaubten Waffenbesitz (sechs Monate bis fünf Jahre, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre) sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (ein bis fünf Jahre, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre). Diese Strafen werden im Urteil zusammengezogen.

Verteidiger Theune sagt, dass die letzten Beschlüsse der Kammer eine Neigung zur Verurteilung zeigten. Die Verteidigung hat diese von Anfang an deutlich erkennbare Neigung bereits zu Beginn des Prozesses problematisiert, als sie die Einstellung des Verfahrens beantragt hatte. Wie die Kammer urteilen wird, erfährt man voraussichtlich am 27. Mai. Danach wird die Verteidigung wohl Revision einlegen.

Im Prozess vor dem Landgericht Verden geht es aber »nur« um Raubüberfälle zur angeblichen Finanzierung des Untergrundlebens nach Auflösung der RAF. Die Mitgliedschaft in derselben ist zwar verjährt. Die Bundesanwaltschaft hat jedoch im RAF-Kontext Anklage gegen Klette wegen zweifachen versuchten Mordes, Sprengstoffanschlägen, erpresserischem Menschenraub und besonders schwerem Raub in Mittäterschaft erhoben. Über die Zulassung muss der Staatsschutzsenat in Frankfurt entscheiden.