Pressemitteilung der Ulm5-Verteidigung vom 7.5.2026

Zweiter Prozesstag am Montag den 11.5.2026
Verteidigung fordert ein faires Verfahren und die Einhaltung der Unschuldsvermutung – gegenwärtige Richter:innen werden wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Geschehen am ersten Hauptverhandlungstag
Die Verteidigung der “Ulm 5” ist entsetzt über die Verhandlungsleitung der Vorsitzenden Richterin Kathrin Lauchstädt am ersten Verhandlungstag und die Bestätigung ihrer Verfügungen durch ihre Kammer. Unsere Mandant:innen werden unter Verstoß gegen die Unschuldsvermutung der Öffentlichkeit und der Presse in einer Weise präsentiert, die bei einem unbefangenen Beobachter zwingend den Eindruck vermittelt, ihre Schuld stehe bereits fest: Sie wurden zu Beginn der Sitzung in Handschellen in den Gerichtssaal geführt, in diesem Zustand der Presse für mehrere Minuten zur Anfertigung von Fotoaufnahmen zur Verfügung gestellt und verblieben sodann für die gesamte Dauer der Verhandlung in einem Glaskasten, abgeschirmt von der Öffentlichkeit durch eine Sicherheitsglasscheibe und zusätzlich noch von Justizbeamten bewacht. Das alles, obwohl der Prozess ohnehin im Hochsicherheitssaal hinter den Mauern an der JVA Stammheim stattfindet. Für diese Art der Darstellung unserer Mandant:innen gibt es keinerlei Gründe. Eine vertrauliche Kommunikation der Angeklagten mit ihren Verteidiger:innen war während der Verhandlung nicht gewährleistet. Selbst eine nicht-vertrauliche Kommunikation mit den Angeklagten war immer wieder durch technische Probleme unterbrochen, bei einigen Verteidiger:innen war sie am ersten Hauptverhandlungstag zu keinem Zeitpunkt möglich.

Trotzdem hat sich das Gericht geweigert, jegliche Wortbeiträge oder Anträge der Verteidigung anzunehmen – ohne deren Inhalt auch nur zu kennen. Dass die Vorsitzende Richterin Karin Lauchstädt der Meinung ist, die Anträge der Verteidigung zurückstellen zu können, ohne überhaupt deren Inhalt zu kennen, spricht für ihr Verhältnis zur Verteidigung und den Angeklagten, nachdem sie es bereits als Angriff ihre Autorität empfindet, wenn die Verteidigung die Interessen der Angeklagten artikuliert.

Vorverurteilung durch das Gericht
Diese Darstellung unserer Mandant:innen erweckt für die Öffentlichkeit den Eindruck, es handele sich um gefährliche Personen, vor denen die Öffentlichkeit oder das Gericht geschützt werden müsse. Tatsächlich ist keine der angeklagten Personen vorbestraft, bei der Tat kam es zu keinerlei Gewalt gegen Menschen oder auch nur Widerstand gegen Personen.

Gegenüber der Presse äußerte sich das Landgericht Stuttgart mehrfach in vorverurteilender Weise, so zum Beispiel gegenüber der Taz (veröffentlicht am 2. Mai 2026). Das Landgericht Stuttgart teilte der Taz mit, dass die Wahl des Prozessortes in Stammheim nicht ungewöhnlich sei, weil dort auch andere Verfahren verhandelt worden seien, wie

„etwa gegen den islamistischen Mörder des Polizisten Rouven Laur, gegen mutmaßliche Unterstützer der ‚Gruppe Reuß‘ [Reichsbürger unter Terrorverdacht, d. Red.] oder mehrere Verfahren im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zweier rivalisierender Banden in der Region Stuttgart“

Das Landgericht Stuttgart vergleicht das Verfahren gegen unsere Mandant:innen mit Mord- und Terrorverfahren. Diese Äußerungen verstärken den in der Öffentlichkeit geschaffenen Eindruck, bei den Angeklagten handele es sich um Personen, die besonders gefährlich seien und deshalb besonderer Sicherungsmaßnahmen bedürften.

Verletzung von fundamentalen Rechten unserer Mandant:innen
Die Kammer verweigert vor, während und nach dem ersten Prozesstag unseren Mandant:innen das rechtliche Gehör und beraubt sie ihrer Subjektstellung im Verfahren. Die Verteidigung hat aus diesem Grund Befangenheitsgesuche gegen die gesamte Kammer eingereicht. Bereits die Wahl der Sitzordnung unterstreicht, dass die Kammer die Angeklagten als Objekte betrachtet. In der Sache Federici v. Frankreich hat der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ausdrücklich festgehalten, dass die Präsentation eines Angeklagten in einer gläsernen Zelle grundsätzlich geeignet ist, den Fair Trial Grundsatz bzw. die Unschuldsvermutung zu verletzen und es dabei auf eine Abwägung im Einzelfall ankommt. Eine solche Abwägung durch das Landgericht Stuttgart erfolgt vorliegend nicht einmal vordergründig.

Die Maßregelung der Verteidigung durch Drohung mit der Entpflichtung und Kostenauferlegung bereits nach dem ersten Verhandlungstag verfestigt den bisherigen Eindruck, dass die Kammer nicht an der Durchführung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, sondern an dem Umsetzen der eigenen Vorstellungen auf Kosten der Rechte unserer Mandant:innen festhalten wird. Zwar hat das Landgericht inzwischen davon abgesehen, die Verteidiger:innen zu entpflichten, doch hält sie diese Drohung weiter aufrecht, um zu versuchen, die Verteidigung zu maßregeln.

Ausblick
Unsere Mandant:innen sind am zweiten Prozesstag vor die Herausforderung gestellt, ihre fundamentalen Rechte auf ein faires Verfahren durchzusetzen, ohne hierdurch den Verlust ihrer Verteidiger:innen zu riskieren, zu denen nach acht Monaten in Untersuchungshaft ein gefestigtes Vertrauensverhältnis besteht. Wir fordern das Landgericht Stuttgart auf, die rechtsstaatswidrigen Bedingungen, unter denen der erste Hauptverhandlungstag stattfand, zu korrigieren und beim zweiten Verhandlungstag eine vertrauliche Kommunikation zwischen Verteidigung und den Angeklagten zu ermöglichen und auf alle vorverurteilenden Maßnahmen zu verzichten.

Eingriff in die Pressefreiheit
Aussergewöhnliche Szenen spielten sich auch vor dem Gerichtssaal zwischen den Gerichtswachtmeistern und dem Pressesprecher Herr Dr. Timur Lutfullin einerseits und Journalist:innen andererseits ab. Die Verteidigung hatte für interessierte Journalist:innen eine Pressemappe vorbereitet und diese zunächst im und schließlich vor dem Gerichtsgebäude zur Verfügung gestellt. Diese Pressemappen wurden den Journalist:innen jedoch im Gerichtsgebäude von den Wachtmeistern unter Aufsicht des Pressesprechers abgenommen, jedenfalls ein Journalist musste sogar sein Schließfach öffnen, um diese Pressemappe aus seinem privaten Bereich herauszugeben. Das Landgericht Stuttgart scheut nicht davor zurück, die unabhängige Arbeit der Presse zu gefährden, indem Journalist:innen ihre Quellen nicht frei wählen dürfen und gleichzeitig auch die Verteidigung der Angeklagten massiv zu behindern, denn auch diese muss ein Recht haben, ihre Standpunkte der Presse in geeigneter Weise vorzutragen.

Für Rückfragen stehen die Unterzeichner:innen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

RAin Dr. Maja Beisenherz, München — Info@beisenherz.eu — 0177 / 70 95 812, RA Michael Brenner, Nürnberg — michael.brenner@anw-nbg.de — 0911 / 37 66 42 77, RA Mathes Breuer, München — breuer@kanzlei-abe.de — 0175 / 52 46 963, RAin Anna Magdalena Busl, Bonn — busl@anwaltsbuero-bonn.de — 0176 / 23 23 32 35, RA Benjamin Düsberg, Berlin — mail@rechtsanwalt-duesberg.de — 0157 / 30 30 8383, RAin Carolin Kaufmann, Berlin — kaufmann@akm-berlin.de — 0172 / 47 21 420, RAin Rosa Mayer-Eschenbach, München — eschenbach@kanzlei-abe.de — 0176 / 65 35 94 43, RAin Christina Mucha, Memmingen — info@kanzlei-mucha.de — 08331 / 69 08 136, RAin Nina Onèr, Berlin — kanzlei@ninaoner.de — 01520 / 97 33 278, RA Matthias Schuster, Berlin — mail@anwalt-schuster.de — 0176 / 24 75 8230, RAin Martina Sulzberger, Augsburg — kanzlei@anwaeltin-sulzberger.de — 0821 / 50 87 3850

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