Am 17. Juni hat das Berufungsgericht in Paris das Verfahren zur Auslieferung von Gino an Deutschland geprüft, insbesondere die Gültigkeit des deutschen Haftbefehls im Hinblick auf einen früheren ungarischen Haftbefehl, der 2025 von der französischen Justiz abgelehnt worden war. Ginos Unterstützer*innen lehnen diese Auslieferung ab, da sie der Ansicht sind, dass Deutschland bei der Behandlung der im Rahmen des sogenannten Budapest-Falls Verfolgten bereits Härte an den Tag gelegt habe. Sie prangern zudem die Haftbedingungen an und verweisen auf den Fall von Maja, die 2024 nach Ungarn ausgeliefert wurde und dort nach wie vor inhaftiert ist. Die Urteilsverkündung im Fall Gino wird für den 8. Juli erwartet – ein Datum, das mit dem Ende des Prozesses gegen Zaid zusammenfällt, dem ebenfalls die Auslieferung droht.
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