Das Überwachungsgericht in Rom hat am 1. Juli 2026 den Einspruch der Verteidigung von Alfredo Cospito gegen die Verlängerung seiner Unterbringung im Hochsicherheitsregime 41-bis um weitere zwei Jahre zurückgewiesen. Diese Entscheidung folgt auf die Anhörung vom 12. Juni; die ausführliche Begründung soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.
Um ihm zu schreiben:
Alfredo Cospito
C. C. „G. Bacchiddu“
Strada Provinciale 56 Nr. 4
Località Bancali
07100 Sassari (SS)
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