Italien: Berufungsurteil zur Aufrechterhaltung der Haft unter dem 41-bis-Regime für den anarchistischen Häftling Alfredo Cospito

Das Überwachungsgericht in Rom hat am 1. Juli 2026 den Einspruch der Verteidigung von Alfredo Cospito gegen die Verlängerung seiner Unterbringung im Hochsicherheitsregime 41-bis um weitere zwei Jahre zurückgewiesen. Diese Entscheidung folgt auf die Anhörung vom 12. Juni; die ausführliche Begründung soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

Um ihm zu schreiben:

Alfredo Cospito
C. C. „G. Bacchiddu“
Strada Provinciale 56 Nr. 4
Località Bancali
07100 Sassari (SS)

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