Maja T. in ungarischer Haft wegen Tragen eines Kleides von fünf Beamten angegriffen

Fünf Vollzugsbeamte zogen der nicht-binären Antifaschist:in Maja T. gewaltsam ein Kleid aus – mit der Begründung, „Frauenkleidung“ sei im Männergefängnis verboten. Der Übergriff wirft erneut ein Schlaglicht auf die Haftbedingungen, unter denen Maja seit der Auslieferung aus Deutschland im Juni 2024 festgehalten wird. Während in Ungarn im September das Berufungsverfahren beginnt, wartet Maja weiterhin auf eine Rückkehr nach Deutschland.
Am Dienstag berichtete eine Unterstützungsgruppe von einem gewaltsamen Übergriff auf Maja T. im Budapester Gefängnis. Ausschließlich männliche Vollzugsbeamte hatten die nicht-binäre Antifaschist:in am 17. Juli in der Zelle zu Boden gebracht, fixiert und Handschellen angelegt. Bei dem Vorfall erlitt T. nach Angaben der Unterstützungsgruppe eine aufgeplatzte Lippe und eine Quetschung am Ohr. Zudem berichtete Maja über Schmerzen am Kiefer und an der Schläfe – nicht das erste Mal, dass die Haftbedingungen in Ungarn zum direkten Angriff auf das eigene Geschlecht wurden.

Maja ist nicht-binär und sitzt seit Juni 2024 in ungarischer Haft – untergebracht in einem Männergefängnis unter Bedingungen, die bereits seit der Auslieferung immer wieder für Kritik sorgen. Der jüngste Vorfall zeigt nun besonders deutlich, was diese Unterbringung bedeutet: Maja ist der Willkür und Gewalt des ungarischen Gefängnispersonals unmittelbar ausgeliefert. Das eigene Geschlecht wird nicht nur ignoriert – sondern gezielt als Vorwand genutzt zur Ausübung der Gewalt durch den ungarischen Staat.

Laut dem Solidaritätskomitee für Maja blieb es nicht allein bei dem gewaltsamen Übergriff. Davor gab es ein mündliches Verbot des Sicherheitschefs, als „Frauenkleidung“ interpretierte Kleider oder Röcke zu tragen, denn diese seien „in einem Männerknast verboten“.

Als Maja sich weigerte das Kleid auszuziehen, wurde T. mit Schmerzgriffen in einen Behandlungsraum gebracht und dort gegen den eigenen Willen entkleidet. Das Kleid hätten die Beamten anschließend beschlagnahmt und durch ein Poloshirt ersetzt. Weitere Kleidungsstücke, die von der Gefängnisleitung als Frauenkleidung eingestuft wurden, seien ebenfalls aus der Zelle entfernt und eingelagert worden.

Für den anschließenden Transport in ein Krankenhaus sei Maja T. wieder mit Handschellen, einem Gürtel und Fußfesseln fixiert worden. Nach Angaben des Solidaritätskomitees begleiteten sechs mit Maschinengewehren bewaffnete Beamte den Transport. Nach dem Vorfall leiteten die ungarischen Behörden ein Disziplinarverfahren gegen T. ein. Der Vorwurf: T. habe die eingesetzten Beamten angegriffen. Das Solidaritätskomitee und Vater Wolfram Jarosch widersprechen dieser Darstellung und weisen die Anschuldigung entschieden zurück.

Übergriff reiht sich ein in die bisherigen Haftbedingungen
Der jetzige Übergriff muss auch vor dem Hintergrund der bisherigen Haftbedingungen betrachtet werden. Maja verbrachte bereits mehr als eineinhalb Jahre in weitgehender Isolation: teils bis zu 23 Stunden am Tag isoliert und unter ständiger Videoüberwachung gab es außerdem Berichte über Kakerlaken und Bettwanzen, unzureichendes Tageslicht sowie mangelhafte Versorgung und menschenunwürdige hygienische Zustände. Hinzu kamen tägliche Leibesvisitationen.

Im Sommer 2025 trat Maja deshalb für 40 Tage in den Hungerstreik. Maja wählte dieses politische Mittel, um gegen die Auslieferung nach Ungarn zu protestieren, zudem gegen die Isolation und die entwürdigenden Haftbedingungen. Der lange Hungerstreik hatte erhebliche gesundheitliche Folgen und führte schließlich zur Verlegung in ein Haftkrankenhaus. Begleitet wurden die letzten Tage des Hungerstreiks von einem Protestcamp direkt vor dem Auswärtigen Amt.

Dadurch konnte nicht nur medienwirksam auf Majas Zustand und Kampf aufmerksam gemacht werden – der Protest erreichte auch die Mitarbeitenden im Auswärtigen Amt. Abgeordnete von SPD, Linken und Grünen forderten danach Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) öffentlich dazu auf, sich für die Überstellung von Maja T. nach Deutschland einzusetzen.

Auslieferung trotz Eilantrag
Maja hätte nach deutschem Recht gar nicht in diesem Gefängnis landen dürfen. Im Juni 2024 wurde Maja in einer nächtlichen Aktion aus der JVA Dresden nach Ungarn gebracht. Die Verteidigung hatte zu diesem Zeitpunkt bereits einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Trotzdem wurde die Auslieferung vollzogen. Als das Bundesverfassungsgericht die Übergabe untersagte, war Maja bereits in den Händen der ungarischen Behörden.

Im Februar 2025 stellte das Bundesverfassungsgericht schließlich fest, dass die Auslieferung rechtswidrig gewesen war. Die deutsche Bundesregierung unternahm anschließend jedoch immer noch keine ausreichenden Schritte, um Maja zurück nach Deutschland zu holen oder zumindest wirksam bessere Haftbedingungen durchzusetzen.

Mehr als zwei Jahre nach der Auslieferung sitzt Maja also weiterhin in Ungarn in Haft, obwohl auch in diesem Jahr 2026 weiterhin solidarische Unterstützer:innen im ganzen Land und selbst Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien eine Rücküberstellung forderten. Die Bundesregierung verweist dagegen auf das laufende ungarische Verfahren. Eine Rücküberstellung nach Deutschland solle erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung möglich werden. Damit bleibt Maja weiterhin dem ungarischen Gefängnissystem ausgesetzt.

Acht Jahre Haft – Berufung im September
Im Februar 2026 wurde Maja in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte sogar 24 Jahre gefordert. Vorgeworfen wird Maja die Beteiligung an Angriffen auf Faschist:innen beim sogenannten „Tag der Ehre“ im Februar 2023.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung eingelegt. Im September soll das Verfahren vor dem ungarischen Berufungsgericht fortgesetzt werden. Nach Angaben der Berliner Zeitung sind dafür der 18. und 30. September 2026 vorgesehen. Damit entscheidet sich in den kommenden Wochen auch, ob die achtjährige Haftstrafe bestehen bleibt oder verändert wird.

Gleichzeitig hängt von der Rechtskraft des Urteils ab, wann eine Überstellung nach Deutschland tatsächlich umgesetzt werden kann. Denn die ungarische Justiz bestätigte gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, dass Maja im Fall einer Verurteilung auf individuelles Ersuchen hin zur Verbüßung der Strafe nach Deutschland überstellt werden könne.

Der Staat schaut nur zu
Der Fall von Maja verbindet damit mehrere Ebenen staatlicher Repression: die rechtswidrige Auslieferung durch deutsche Behörden, die langjährige Isolation in ungarischer Haft, einen politisch motivierten Prozess und nun einen konkreten gewaltsamen Übergriff durch Gefängnispersonal.

Besonders der aktuelle Vorfall zeigt, warum es nicht ausreicht, auf das Ende des Gerichtsverfahrens zu warten. Ungarn hat die Rechte von LGBTI+ Personen in den vergangenen Jahren massiv eingeschränkt. Zusätzlich erkennt der ungarische Staat Majas Nicht-Binärität nicht an und kriminalisiert diese. Für Maja war das Gefängnis dadurch nie allein der Ort, an dem ein Gerichtsverfahren vollstreckt wird. Es war von Anfang an der Ort der staatlichen Repression, Erniedrigung, Gewalt und gleichzeitig der Ort des Kampfes von Maja T. für Gerechtigkeit und die Legitimation des praktischen Antifaschismus.

Der deutsche Staat schaute von Anfang an nur zu. Es blieb bis heute bei unverbindlichen Versprechungen, sich für bessere Haftbedingungen einzusetzen und mit den ungarischen Behörden zu sprechen. Das Resultat können wir heute sehen – oder auch nicht. Ungebrochen bleiben dabei seit zwei Jahren Majas Wille und Kampfgeist – sowie die Solidarität von unzähligen Antifaschist:innen, auch über deutsche Landesgrenzen hinweg.

https://perspektive-online.net/2026/08/maja-t-in-ungarischer-haft-wegen-tragen-eines-kleides-von-fuenf-beamten-angegriffen