ahmet

Ahmet Düzgün Yüksel ist seit dem 31.5. 2016 wieder frei

Wegen seiner anwaltlichen Tätigkeit für politische Gefangene in der Türkei musste Ahmet das Land verlassen und wurde 2007 in der BRD wegen § 129b (Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung) verhaftet. Er war in Stuttgart-Stammheim unter Isolationshaft-Bedingungen jahrelang eingesperrt und wurde dort auch in dem Prozessbunker zu 5 Jahren und 4 Monaten verurteilt.

 

Nach seiner Haftstrafe war er der Residenzpflicht unterworfen, d. h., er durfte sich nur in einem bestimmten Bezirk aufhalten. Er entzog sich dem, wurde in Griechenland verhaftet und im Mai 2014 in die BRD ausgeliefert.

Er hat hier den Status nur von geduldeten Asyl . Das bedeutet: keine Auslieferung in die Türkei.
Ahmet, wegen § 129b inhaftiert, führte den Kampf für Sozialismus auch im Knast weiter. So trat er mehrere Male in den Solidaritäts-Hungerstreik, sei es 2014 für die isolierten Gefangenen in Griechenland oder 2015 für Gülaferit Ünsal, die u. a. wegen der Zensur selbst sich in einem erfolgreichen 54 tägigen Hungerstreik befand.