+++ 44 AntifaschistInnen in Sachsen werden als kriminelle Organisation verfolgt, da sie militant und organisiert gegen Faschisten vorgegangen sein sollen +++ Zwei ehemalige Militante der Revolutionären Zellen werden aus Frankreich nach Deutschland ausgeliefert, um ihnen im April oder Mai den Prozess als „Mitglieder einer terroristischen Vereinigung“ zu machen +++ Linke aus der Türkei und Kurdistan werden mit Hilfe des §129b als Terroristen gebrandmarkt, verfolgt und zu langjährigen Haftstrafen verurteilt +++
Der §129 wurde erstmals 1878 als Ergänzung der damals geltenden Sozialistengesetze eingeführt und sollte der besseren Kriminalisierung „staatsfeindlicher Ziele“ dienen. In der Weimarer Republik 1919 war der §129 die Grundlage für die Verfolgung von KommunistInnen und anderen Linken und diente zur Kriminalisierung von weitgehend legalen Tätigkeiten wie Spendensammlungen und das Einsammeln von Beiträgen bis hin zum Verkauf sozialistischer Literatur, der als Vorbereitung zum Hochverrat galt.
Nach dem deutschen Faschismus blieb der §129 weiterhin ein Bestandteil des deutschen Strafrechts, was damit begründet wurde, damit ein Mittel gegen einen wieder aufkommenden Faschismus zu haben. Tatsächlich – was angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der Bonner Ministerien von alten Nazis besetzt war, sowie im Aufbau der BRD kapitalistische Interessen natürlich im Vordergrund standen, wenig überrascht – wurde der §129 jedoch zur Verfolgung von KommunistInnen eingesetzt:
- Die Freie Deutsche Jugend (FDJ) wurde 1951 verboten und 1500 Mitglieder zu Haftstrafen verurteilt.
- Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) wurde in der BRD als „radikale Organisation“ eingestuft und ihre Mitglieder wurden bereits 1950 von Tätigkeiten im öffentlichen Dienst ausgeschlossen. In Hamburg und Rheinland-Pfalz wurde die VVN für mehrere Jahre verboten. Mehrere Versuche die VVN bundesweit zu verbieten scheiterten.
- Kurz darauf begann das Verbotsverfahren gegen die KPD mit einer großen Welle an Repression gegen linke AktivistInnen. Allein gegen KPD-Mitglieder und ihr nahes Umfeld führte die deutsche Justiz 125.000 Ermittlungsverfahren mittels §129. 5.5 % dieser Verfahren endeten mit Verurteilungen. Letztlich wurde die KPD 1956 verboten
Seit jeher werden AktivistInnen und Organisationen, die gegen die alltägliche Ausbeutung und Unterdrückung kämpfen, verfolgt und mit Repression überzogen.
Dies betrifft einerseits den Widerstand gegen den kontinuierlichen Abbau sozialer und ökonomischer Errungenschaften, Mobilisierungen gegen Krieg und Besatzung, sowie den Kampf gegen rassistische oder faschistische Hetze und Gewalt. Vor allem jedoch diejenigen, die eine revolutionäre Perspektive und Praxis entwickeln und diese vorantreiben, sehen sich der Verfolgung durch den Staat ausgesetzt.
Zum Standardrepertoire der Verfolgung gehören neben schikanösen Kundgebungs- oder Demoauflagen, Personenkontrollen, dem flächendeckenden Abfilmen von Demozügen oder der willkürlichen Festnahme von TeilnehmerInnen auch die Anklage und Inhaftierung von AktivistInnen.
Die Kriminalisierung bringt oftmals Stress zu Hause, in der Schule, Ausbildung oder im Beruf und finanzielle Folgen nach sich – mit dem Ziel uns und andere einzuschüchtern, zur Resignation zu bringen oder zu erreichen, dass wir uns mit den Verhältnissen abfinden. Das erklärte Ziel ist Folgendes: Der politische Protest und die politische Perspektive soll entweder in staatlich regulierte Bahnen gelenkt oder eben durch die wiederholte Kriminalisierung geschwächt und letztlich durch Haftstrafen verhindert werden.
Die §§129 nehmen dabei eine besondere Rolle in der Verfolgung und Kriminalisierung linker Strukturen ein. Mit Hilfe dieser so Antiterrorgesetze soll von Anfang an Widerstand gegen die bestehenden Verhältnisse unterbunden und zerschlagen werden. Sie geben den Behörden umfassende Rechte in der Ermittlung und Kriminalisierung.
Die §§129 dienen dabei nicht nur dazu AktivistInnen zu inhaftieren und dadurch andere einzuschüchtern und abzuschrecken, sondern auch dazu mit Überwachungsorgien, wie z.B. in Dresden, und anderen umfangreichen Ermittlungsbefugnissen umfangreiche Einblicke in linke Strukturen zu bekommen.
Gerade heute in Zeiten in denen die ökonomische, politische und soziale Perspektivlosigkeit des kapitalistischen Systems immer deutlicher sichtbar wird – sei es durch durch Lohnabbau, steigende Mieten, Arbeitslosigkeit oder der zunehmenden Vereinzelung – werden die Profiteure dieses Systems verstärkt zu solchen Instrumenten wie den Antiterrorgesetzen greifen, um mit aller Gewalt ihre Herrschaft und ihre Ordnung aufrecht zu erhalten. Denn linke Bewegungen, die durch den Aufbau unabhängiger und kollektiver Strukturen, einer gelebten internationalen Solidarität und der Entwicklung des Klassenkampfes von unten revolutionäre Alternativen aufzuzeigen versuchen, stellen dabei als Lunte am Pulverfass, eine potentielle Gefahr für die kapitalistische Herrschaftssicherung dar.
Der §129a wurde 1976 eingeführt zur „besseren“ – sprich härteren – Verfolgung des bewaffneten Kampfes, insbesondere der Militanten der RAF. Er stellt die Erweiterung des §129 dar und ermöglicht den Behörden umfassende Ermittlungsbefugnisse im Vorfeld und umfassendere „Rechte“ in der Verfolgung. Einige Stichworte hierzu sind die gesetzliche Legitimierung der Isolationshaft, die Killfahndung, die Tötung von Militanten in- und außerhalb der Knäste… Die Herrschenden schufen sich mit der Brandmarkung von AktivistInnen als Terrorist die Möglichkeit mit Willkür gegen revolutionäre Bestrebungen vorzugehen – sei es präventiv oder akut. Letztlich schufen sie sich mit dem §129a ein mächtiges Instrument zur Bekämpfung von Aufständen.
So wurden mit Hilfe des §129a nicht nur die bewaffnet kämpfenden Gruppen verfolgt, sondern auch diejenigen, die die Ziele der Guerilla und der Gefangenen teilten, was dazu führte, dass Personen, die sich nicht ausdrücklich und öffentlich distanzierten oder Solidaritätssprühereien an Autobahnbrücken anbrachten, mit Hilfe des §129a verfolgt wurden. Auch MacherInnen von Zeitungen, die für die Verbreitung von Informationen über die (und von der) Stadtguerilla, wurden kriminalisiert und mit Verfahren überzogen. Im Februar 1979 wurden 4 DruckerInnen der AGIT 883 zu Haftstrafen zwischen 9 und 12 Monaten Haft verurteilt.
Gleichzeitig fand der Paragraph aber auch Anwendung gegen HausbesetzerInnen und gegen jegliche militanten Kämpfe die stattfanden und finden. So waren alleine in den 1980ern 3300 Ermittlungsverfahren mit Hilfe des §129a anhängig, wovon ca. 10000 Linke betroffen waren. In den 1990ern waren es 1500 Verfahren, wovon weniger als 6% zu einer Verurteilung führten. Das letzte §129a Verfahren richtete sich gegen 3 Aktivisten aus Magdeburg. Ihnen wurde vorgeworfen Brandanschläge vorbereitet und durchgeführt zu haben. Zwei der drei wurden zu Haftstrafen verurteilt.
Mit der Brandmarkung von AktivistInnen als Terroristen soll dabei jegliches Vorgehen gegen AktivistInnen legitimiert werden und der Kampf gegen Faschismus, Rassismus, Ausbeutung und Unterdrückung nicht nur delegitimiert, sondern zerschlagen werden – sei es durch Prozesse gegen aktuell kämpfende Gruppen, oder – wie im Fall der RZ – gegen bereits aufgelöste Gruppen, um dadurch diesen Teil der Geschichte für sich vereinnahmen zu können.
Ob es um migrantische Strukturen wie die DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front), die seit 2008 mit Hilfe des §129b bekämpft wird, und die PKK (Arbeiterpartei Kurdistan), die seit Oktober 2010 mit dem §129b verfolgt wird, oder um Strukturen wie die RZ geht, die nach wie vor als terroristische Vereinigung gehandelt wird. Auch die Verfolgung eines militanten Ansatzes wie der militanten Gruppe oder eines angeblichen Zusammenschlusses von AntifaschistInnen in Sachsen reiht sich in diese Kette ein: In der Bekämpfung von Aufständen und von revolutionären Ansätzen werden zukünftig immer öfters die Antiterrorparagraphen zum Einsatz kommen.
Für uns gilt: Terrorist ist der, der verhungern lässt, bombardiert und verhaftet! Und nicht diejenigen, die in jeder Konsequenz für eine klassenlose Gesellschaft, für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung kämpfen.
Gerade angesichts der sich verschärfenden Repression gilt es daher mehr denn je zusammen gegen Repression, Ausbeutung und Unterdrückung zu kämpfen und gemeinsam auch für diejenigen auf die Straße zu gehen, die eingesperrt und isoliert worden sind.
Widerstand – Repression – Solidarität
Der §129b
Der §129b stellt die „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ unter Strafe. Stellt also die Erweiterung des §129a auf die internationalen Verhältnisse dar.
Zur Geschichte des Paragraphen ist zu sagen, dass dieser 2002 in der BRD eingeführt worden ist und als deutsche Antwort auf die internationale sog. Antiterrorgesetzgebung betrachtet werden kann. Diese Gesetze wurden verabschiedet im Kontext des „Kampfes gegen den Terror“ und nach den Anschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon am 11. September 2001.
Die Betonung liegt dabei darauf, dass sie zu diesem Zeitpunkt VERABSCHIEDET worden sind. Die Gesetze lagen bereits längere Zeit in den Schubladen der Justiz.
Zur konkreten Anwendung in der BRD ist zu sagen, dass einige Prozesse gegen sog. Islamistische Gruppen bzw. Einzelpersonen geführt worden sind und werden, aber seit 2008 vor allem linke und revolutionäre MigrantInnen mit Hilfe der Paragraphen verfolgt und kriminalisiert werden.
So fand im März 2008 im geschichtsträchtigen Prozessbunker in Stuttgart-Stammheim1 der erste Prozess gegen 5 migrantische Linke statt. Ihnen wurde vorgeworfen Mitglieder der in Deutschland (und natürlich auch in der Türkei) verbotenen DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) zu sein. Alle 5 wurden verurteilt zu Haftstrafen zwischen 2 Jahren und 11 Monaten bis zu 5 Jahre und 6 Monate. Mit dem Prozess sollte und wurde ein Präzedenzurteil geschaffen, auf das sich in allen anderen Prozessen immer wieder berufen worden ist und das als Referenz für die Verurteilung mit Hilfe des §129b herangezogen wird.
1 Das Gerichtsgebäude wurde extra für die Prozesse gegen die RAF gebaut, um die Sicherheit des Gerichts und des Verfahrens gewährleisten zu können. Während Mitte der 70er dort der §129a also etabliert worden ist, ist von März 2008-Juli 2010 (solange ging der Präzedenzprozess gegen die 5 migrantischen Linken) dort der §129b ebenfalls etabliert worden.
Die verschärfte Kriminalisierung von MigrantInnen, insbesondere von KurdInnen, die Zensur linker Medien, der Versuch der Herrschenden die Geschichte der revolutionären Linken an sich zu reißen, die Ausweitung des Überwachungs- und Sicherheitsapparates machen zusammen mit der zunehmenden Anwendung der „Antiterrorgesetze“ die repressive Situation in der BRD mehr als deutlich. Nur durch Solidarität und der Entwicklung des Klassenkampfs von unten können wir dieser Angriffen und den sog. Antiterrorgesetzen etwas entgegensetzen.
Wenn in der kapitalistischen Logik Repression auf Widerstand folgt, folgt aus einem revolutionären Verständnis heraus Solidarität auf Repression!
Dafür ist es notwendig Repression und die §§129 als Mittel zur Aufstandsbekämpfung, also als Teil des Klassenkampfes von oben und als Konsequenz daraus Antirepressionsarbeit als Teil des Klassenkampfs von unten zu betrachten. Daher muss für uns klar sein Antirepression als elementaren Bestandteil von revolutionärer Politik und Organisierung zu verstehen und Gefangene – als deutlichsten Ausdruck der Repression – in unsere Kämpfe mit einzubeziehen.
Solidarität stellt nichts anderes als die Basis dar, von der aus sich weiterer Widerstand entwickeln und entfalten kann und muss – gerade angesichts der sich zuspitzenden Situation für einen Großteil unserer Klasse.
Deswegen heißt es für uns in mühevoller Kleinstarbeit Tag für Tag Solidarität zu organisieren, die Gefangenen in unsere Kämpfe mit einzubeziehen und diesen – als deutlichsten Ausdruck der sich verschärfenden Repression – unsere Solidarität zukommen zu lassen. Sei es in Form von Demonstrationen, Knastspaziergängen, Infoveranstaltungen oder mit Briefen und stetigem Kontakt zu Gefangenen – am 18.03., an Silvester oder besser an jedem Tag des Jahres um den stetigen Angriffen der Herrschenden etwas entgegensetzen zu können. Sei es im Kampf gegen die sich allgemein verschärfende Repression oder gegen die Antiterrorgesetze im Besonderen
Darüber hinaus muss für uns klar sein: Im Kampf gegen die verstärkt angewendeten Antiterrorparagraphen zusammenzustehen und die Angegriffenen zu verteidigen – unabhängig von ideologischen und politischen Differenzen.
Für uns muss es daher heißen:
Internationale Klassensolidarität aufbauen – um der zunehmend international organisierten Repression etwas entgegensetzen zu können und uns in der Frage der Solidarität nicht von Linienkämpfen spalten zu lassen, sondern als internationale Einheit geschlossen dem Feind gegen über zu stehen!
Klassenkämpfe entwickeln – drinnen und draußen! strong>
Kampf der kapitalistischen Repressionsmaschinerie!
Freiheit für alle politischen und sozialen Gefangenen weltweit!
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
www.political-prisoners.net || www.gefangenen.info || www.nullaefinito.jimdo.com
§129-Verfahren (Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung) in Dresden
Erfolgreiche linke Politik lässt sich in Dresden vor allem im Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten zur Verhinderung des jährlich stattfindenden Naziaufmarsches um den 13. Februar herum messen, der an die Bombardierung der Stadt 1945 durch die Alliierten erinnern soll. Den zunehmend erfolgreichen Protesten versuchte man anfänglich noch mit Einschüchterung zu begegnen. Als das aber die AntifaschistInnen nicht abschreckte, wurden härtere Geschütze eingesetzt. In diesem Zusammenhang muss auch das laufende §129 Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ gegen 44 AntifaschistInnen gesehen werden.
Vorgeworfen wird ihnen, dass sie im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 militant und organisiert gegen Nazis vorgegangen seien – unter anderem im Vorfeld des jährlich stattfindenden Naziaufmarschs in Dresden. Insgesamt wurden dabei 900 000 Verbindungsdaten von ca. 300 000 HandybesitzerInnen erfasst. In diesem Zusammenhang gab es auch diverse Hausdurchsuchungen in Dresden und anderen Städten
An dem §129 Verfahren in Dresden zeigt sich gerade im Kontext der großangelegten Funkzellenauswertung während des Naziaufmarschs, den Hausdurchsuchungen in Sachsen, Stuttgart und Berlin und der sich verschärfenden Repression gegen AntifaschistInnen der Wille des Staates antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren mehr als deutlich. Mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung wird damit die Aktion auf der Straße zum Organisationsdelikt stilisiert, um somit umfangreiche Ermittlungsbefugnisse zu erlangen und mit hohen Urteilen ein Exempel zu statuieren.
Trotz NSU-Hysterie setzt sich also die Linie von Staatsseite fort; der Feind steht links. Gegen Linke wird weiterhin konsequent vorgegangen, während den Nazis Rosen auf den Weg gestreut werden. Faschisten können weiterhin ihre menschenverachtenden Parolen verbreiten und vom Verfassungsschutz (mit-) finanzierte Wehrsportübungen durchführen etc., während gegen Linke der Knüppel geschwungen wird und AntifaschistInnen mit Verfahren überzogen werden. Wie in Dresden zielt die Repression auf die größtmögliche Schwächung und Kriminalisierung antifaschistischer Strukturen und somit der gesamten Linken.
Auch die BRD ist über die Geheimdienste mit den Nazis (V-Leuten) eng verbunden und schützt, fördert die Nazi-Aktivitäten als „demokratische Meinungsäußerung“.
Gegen diese Zustände müssen wir uns vehement zur Wehr setzen und fordern alle Linken auf, dieses Angriffe zurückzudrängen. Ein antifaschistisches Engagement, generell ein links(radikales) Engagement ist nicht auf die „Hilfe“ des Staates und seiner Behörden angewiesen, sondern ist nur gegen die herrschende Klasse durchsetzbar. Daher gilt es den antifaschistischen Selbstschutz zu für unsere Klasse zu organisieren.
Verfahren gegen ehemalige Militante der RZ
Ende April / Mitte Mai wird aller Wahrscheinlichkeit nach der Prozess gegen 2 ehemalige Militante der Revolutionären Zellen eröffnet. Sonja Suder und Christian Gauger soll mit Hilfe des §129a – also in juristischem Sprachgebrauch: “ Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ der Prozess gemacht werden. Die beiden sollen bis ’78 Mitglied der RZ und an verschiedenen Aktionen beteiligt gewesen sein.
Sonja und Christian wurden Mitte September 2011 von Frankreich an Deutschland ausgeliefert. Gesucht wurden sie seit 1978. In Folge von großangelegten Überwachungsorgien des Staates, zusammen mit dauernden Verhaftungen von politischen AktivistInnen, die Ende der 70er an der Tagesordnung waren, gingen die beiden im August 1978 nach Frankreich um einer drohenden Verhaftung zu entkommen. Bereits zu diesem Zeitpunkt wird wegen der Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen und der Beteiligung an diversen Aktionen nach ihnen gefahndet.
Was wird ihnen konkret vorgeworfen?
Neben der Mitgliedschaft in den Revolutionären Zellen, die als „terroristische Vereinigung“ eingestuft worden sind, wird ihnen die Beteiligung an folgenden Aktionen vorgeworfen:
– Anschlag gegen MAN (August 77)
– Anschlag gegen Klein, Schanzlin und Becker AG, Frankenthal (KSB) (August 77)
– Anschlag auf das Heidelberger Schloss (18.05.1978)
im Fall von Sonja kommt noch dazu, dass ihr vorgeworfen wird an der Vorbereitung der OPEC-Aktion beteiligt gewesen zu sein.
An der Verfolgung von den beiden ehemaligen Militanten zeigt sich der ungebrochene Wille des Staates jegliche revolutionäre Organisierung(sansätze) zu kriminalisieren, zu verfolgen und zu zerschlagen. Sei es als unmittelbare Antwort auf Organisierungsansätze oder wie in dem Fall knapp 35 Jahre nach Aktionen.
Bereits 2000/2001 kam es in Berlin zu einem Prozess gegen 5 angebliche Mitglieder der RZ mit dem das selbe Vorhaben verfolgt worden ist. Letztlich machten alle Angeklagten Einlassungen und versuchten nur die eigene Beteiligung im Vergleich zu den anderen herunterzuspielen. Auch 2009 war eine Person wegen der Mitgliedschaft in den RZ angeklagt – auch die Person machte Einlassungen. Damit ließen sich die Angeklagten zu Staatszeugen machen, die an der Diffamierung und Entpolitisierung ihrer eigenen Geschichte mit Hand angelegt haben.
Auch die Vorladung dutzender ehemaliger Militanter der RAF im Prozess gegen Verena Becker vor dem OLG Stuttgart, die angeklagt ist wegen der Aktion gegen den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback, zielte auf das selbe ab. Dort wurden ehemalige Militante, darunter auch Christian Klar, Rolf Heißler, Brigitte Mohnhaupt und Irmgard Möller, vorgeladen, um diese zu der Aktion des RAF-Kommandos zu befragen und diese dadurch zu Staatszeugen zu machen, um aktive Beihilfe zu leisten diesen Teil der Geschichte umzudeuten, zu entpolitisieren und letztlich zu diffamieren.
Damit soll klar gemacht werden: „Egal was ihr macht, egal wann ihr euch gegen uns auflehnt – wir vergessen euch nicht und verfolgen euch – auch wenn ihr 80 seid!“ Das Signal ist klar: AktivistInnen sollen abgeschreckt und eingeschüchtert werden. Das Ende der Geschichte soll manifestiert werden als unabänderliches System gegen das sich gefälligst nicht aufgelehnt werden soll.
Daher ist für uns klar: Nehmen wir uns diesen Teil der Geschichte an und verteidigen wir diese gegen die Büttel von Staat und Kapital.
In diesem Sinne: Revolutionäre Geschichte aneignen und verteidigen!
Die §129b Verfahren gegen die migrantische Linke
Ein Ausdruck des Klassenkampfes von oben sind die 2002 eingeführten Anti-Terror-Gesetze und Schwarzen Listen in den USA und in Europa. Auf diesen Listen, die im Rahmen der international geschürten Anti-Terror-Hysterie, nach den Anschlägen auf das WTC und das Pentagon 2001, eingeführt wurden, befinden sich neben islamistischen Organisationen auch nationale und soziale Befreiungsbewegungen. Dazu gehören u.a., die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und die Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) aus der Türkei.
Die Anti-Terror-Gesetze sind dabei ein Ausdruck für die verstärkte, internationale Zusammenarbeit der kapitalistischen Länder. In der BRD ist der 2002 eingeführte §129b (Unterstützung/Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) der „deutsche“ Ausdruck dieser seitdem überall in den NATO-Staaten benutzten Anti-Terror-Gesetze.
Zunächst: Der §129b stellt die „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ unter Strafe. Stellt also die Erweiterung des §129a auf die internationalen Verhältnisse dar.
Zur Geschichte des Paragraphen ist zu sagen, dass dieser 2002 in der BRD eingeführt worden ist und als deutsche Antwort auf die internationale sog. Antiterrorgesetzgebung betrachtet werden kann. Diese Gesetze wurden verabschiedet im Kontext des „Kampfes gegen den Terror“ und nach den Anschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon am 11. September 2001.
Die Betonung liegt dabei darauf, dass sie zu diesem Zeitpunkt VERABSCHIEDET worden sind. Die Gesetze lagen bereits längere Zeit in den Schubladen der Justiz.
Seine erste Anwendung gegen linke Strukturen fand der §129b von März 2008 bis Juli 2010 in dem „DHKP-C-Prozess“ in Stuttgart-Stammheim. Die DHKP-C führt in der Türkei einen revolutionären Kampf gegen die herrschende Oligarchie, die sich laut DHKP-C aus einem Geflecht nationaler und internationaler Monopole, Großgrundbesitzer und feudaler Reststrukturen zusammensetzt.
Auch die PKK führt in der Türkei für ein selbstbestimmtes Leben der kurdische Bevölkerung einen politisch-militärischen Kampf. Trotz militärische Aggression der türkischen Armee, der zweitgrößten NATO-Armee, lässt sich der Befreiungskampf der kurdischen Linken nicht bezwingen.
Die Repression in der BRD gegen beide Organisationen hat mit der strategischen Funktion der Türkei für das expansive Nato-Bündnis zu tun. Die meisten Waffen werden übrigens von der BRD in die Türkei exportiert, was zeigt, dass die BRD auch ein eigenes Interesse hat, ihrer Bündnispartnerin dort und hier den Rücken frei zu halten.
Gegen türkische Linke, denen die Mitgliedschaft in der DHKP-C vorgeworfen wird, liefen bzw. laufen aktuell 4 Prozesse und ein weiterer ist in Vorbereitung. Bereits 9 Personen wurde mit diesem Vorwurf verurteilt zu Haftstrafen zwischen 2 Jahren 11 Monaten und lebenslänglicher Haftstrafe im Fall von Faruk Ereren. Wegen dem Vorwurf der PKK-Mitgliedschaft läuft momentan ein Prozess gegen eine Person. Drei weitere sind in Vorbereitung.
Die Organisationen, welche mittels der Anti-Terror-Gesetze und Schwarzen Listen kriminalisiert werden, stellen durch ihre Praxis einen störenden Faktor in der Aufrechterhaltung der kapitalistischen Ausbeutungs- und Unterdrückungsmaschinerie dar. Der Schulterschluss mit den verfolgten revolutionären Organisationen und deren Gefangenen sowie der auch im eigenen Sinne geführte Kampf gegen diese Instrumente der Klassenunterdrückung muss daher Aufgabe der revolutionären Linken und Bestandteil ihrer Organisationen sein.
Denn: „Es gibt eine Sache, der sich alle sicher sein können: Wenn ihr in radikaler und revolutionärer Art und Weise kämpft, werdet ihr ein Ziel des Staates werden. Und wenn ihr keine Bewegung gegen die Repression aufbaut, wird niemand da sein, um euch zu befreien, wenn ihr unterdrückt werdet.“ (Dhoruba Bin Wahad, ehemalige Gefangener aus den Black Panthers)
Aktivitäten in Berlin – Stuttgart
Berlin:
Veranstaltung
„Berliner Märzkämpfe 1919“:
Samstag, 17. März 2012 um 18.00 Uhr
Café Commune, Reichenberger Str. 157
Berlin-Kreuzberg, U-Bhf. Kottbusser Tor
weitere Infos unter:
Zusammen Kämpfen [Berlin]Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
Demonstration
“Weg mit den § 129 – Freiheit für Gülaferit Ünsal”:
Sonntag 18. März 2012
15 Uhr – U-Bahnhof Samariterstraße
Berlin – Friedrichshain
weitere Infos unter:
Zusammen Kämpfen [Berlin]Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
Stuttgart:
Filmvorführung
„Zeiten des Zorns – Zur Geschichte und Politik der Revolutionären Zellen / Rote Zora
Donnerstag, 08.März 2012
im Falkenbüro Stuttgart Ost!
Wagenburgstr. 77, Haltestelle Tunnel-Ostportal
weitere Infos unter:
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
Zusammen Kämpfen [Stuttgart]
Infoveranstaltung
„Linke Politik verteidigen! Weg mit den §§129, 129a und 129b!“
Donnerstag, 01.03.12, 20 Uhr
JUZ Mannheim,
Käthe-Kollwitz-Str. 2-4
Dienstag, 13.03.2012, 19 Uhr :: EKM Verein
Nordbahnhofstr. 61, Stuttgart-Nord
Nähe U15 Haltestelle Mittnachtstr./Milchhof
18. März Bündnis Stuttgart
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
Zusammen Kämpfen [Stuttgart]
Demonstration:
„Linke Politik verteidigen! Weg mit den §§129, 129a und 129b!“
Samstag, 17.03.2012
14 Uhr Schlossplatz Stuttgart
weitere Infos unter:
18.März Bündnis Stuttgart
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen
Zusammen Kämpfen [Stuttgart]
Infoveranstaltung
Das §129a Verfahren in Magdeburg
Samstag, 24. März 2012 // 19 Uhr
Falkenbüro, Wagenburgstr. 77
Stuttgart Ost
(Bus 40 – Haltestelle Tunnel Ostportal)
weitere Infos unter: