Azadi-Kopf

Aktuelles zu den kurdischen 129b-Gefangenen

Wegen erfolgreicher Revision in dem §129b-Verfahren gegen Abdullah Sen hat das OLG Düsseldorf den Haftbefehl gegen ihn aufgehoben und er konnte die JVA verlassen. Voraussichtlich wird Ende des Jahres die Hauptverhandlung eröffnet (d.h., aufgrund der Revision hat der BGH-Senat an einen neuen Senat des OLG Düsseldorf verwiesen, so dass neu verhandelt werden muss).

Die Revision im Verfahren gegen Mehmet Demir wurde hingegen vom BGH verworfen, so dass das OLG Hamburg-Urteil rechtskräftig ist. Mehmet Demir wurde deshalb von Holstenglacis in die JVA Bremen-Oslebshausen verlegt.

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AZADI