Die Ermittlungen gegen eine angebliche „kriminelle Vereinigung“ (Paragraf 129 Strafgesetzbuch) in Leipzig halten an. Das ergab eine aktuelle Anfrage im Sächsischen Landtag. Laut Antwort des Justizministeriums wird das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Dresden geführt und richtet sich unverändert gegen zwölf Personen, die einer „als linksextremistisch eingestuften Gruppierung“ angehören sollen.
Tatvorwurf präzisiert
Neu ist die Präzisierung des Tatvorwurfs. Demnach werden die Beschuldigten verdächtigt, „überwiegend in Leipzig gefährliche Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und Brandstiftungen zum Nachteil von Personen begangen zu haben, die von dieser Gruppierung als rechts eingestuft werden.“
Die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Dresden ergibt sich aus der so genannten „Staatsschutz“-Relevanz des Falls. Genannt wird nunmehr auch das einschlägige Aktenzeichen, das demnach bereits seit 2013 existiert:
204 Js 53957/13
Wer künftig Behördenpost unter Nennung dieses Aktenzeichens erhält oder bereits erhalten hat, muss damit rechnen, von den Ermittlungen direkt betroffen zu sein.Hier hilft der Ermittlungsausschuss (EA) weiter. Ermittlungseifer in Dresden
Erst kürzlich waren in einem ähnlichen Fall in Dresden die mehr als vier Jahre anhaltenden Ermittlungen gegen insgesamt 25 Beschuldigte teils wegen „geringer Schuld“, teils mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. Ihnen war zur Last gelegt worden, in Dresden eine „Antifa-Sportgruppe“ und damit gleichfalls eine „kriminelle Vereinigung“ gebildet zu haben. Der erfolglose Eifer von Staatsanwaltschaft und Polizei ging bundesweit durch die Presse.
Im Zuge der Ermittlungen waren nach Angaben des Justizministeriums allein zwischen Juli 2010 und Februar 2012 mehr als 70 Einzelmaßnahmen nach Strafprozessordnung angeordnet worden, darunter Durchsuchungen, das Abhören von Telefonen, aber auch sieben Mal die Observationen „einzelner Personen“. Immerhin: Die in der Zwischenzeit massenhaft erhobenen Verkehrs- und Bestandsdaten – mehr als eine Million Datensätze – sind angeblich vollständig gelöscht worden. „Linksextremisten“ gegen „Andersdenkende“?
Auch wenn ein Tatnachweis offensichtlich nicht erbracht werden konnte, hält die Staatsanwaltschaft Dresden an der Behauptung fest, in der Landeshauptstadt habe eine „Antifa-Sportgruppe“ existiert. So oder so haben sich die Ermittlungen für die Strafverfolgungsbehörden gelohnt: Erkenntnisse aus dem eingestellten sind in mindestens fünf weitere Verfahren eingeflossen. Das Justizministerium will allerdings prüfen, ob sich infolge des exzessiven Ermittelns „personelle und dienstrechtliche Konsequenzen“ ergeben können und welche Schlüsse für künftige Verfahren gezogen werden müssen. p>
Neben Leipzig besteht derzeit in Sachsen noch ein zweites Ermittlungsverfahren gegen so genannte „Linksextremisten“ wegen Verstoßes gegen den Paragraf 129 StGB. Wiederum in Dresden wird deshalb gegen vier Personen ermittelt. Der Vorwurf ist der übliche: Die Beschuldigten stehen im Verdacht, „gewalttätige Angriffe auf politisch Andersdenkende organisiert zu haben.“
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nichts, was von denjenigen, die den Vorwurf geäußert hatten, getan wurde und noch hätte getan werden können, uns genügt hätte.