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Antifaschist auf Bewährung frei

Münchner Pegida-Gegner zu neun Monaten Haft verurteilt. Berufung angekündigt
Von Claudia Wangerin, junge Welt 16.9.15

Nach acht Wochen Untersuchungshaft ist der 24jährige Münchner Antifaschist Paul R. auf freiem Fuß – allerdings auf Bewährung. Das Amtsgericht München verurteilte ihn am Dienstag zu einer Haftstrafe von neun Monaten – die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Am 20. Juli war er wegen Mitführens einer »Knüppelfahne« beim Protest gegen eine Pegida-Kundgebung in München festgenommen worden. Die Polizei an Ort und Stelle hatte die Fahnenstange für auffällig befunden und kurzerhand zum Schlagwerkzeug erklärt.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb einen Verstoß gegen das Waffenverbot des Bayerischen Versammlungsgesetzes vor. Das Urteil vom Montag bezog sich allerdings noch auf auf einen zweiten Anklagepunkt, wegen dem bereits vor der Festnahme am 20. Juli gegen ihn ermittelt, aber keine Untersuchungshaft verhängt worden war. Der Angeklagte war beim »Containern« auf dem Gelände einer Rewe-Filiale erwischt worden, wollte also abgelaufene, aber noch nicht verdorbene Lebensmittel mitnehmen. Obwohl er weder ein Schloss noch einen Zaun beschädigt hatte, wurde dies als Einbruchdiebstahl mit Waffen gewertet – er soll ein Tierabwehrspray im Rucksack gehabt und Transportkisten von geringem Wert entwendet haben.

Beide Verfahren waren zusammengelegt worden. Mehrmals demonstrierten während der Untersuchungshaft Hunderte Unterstützer in München für die Freilassung des Antifaschisten. Paul R.s Verteidiger Markus Fischer plädierte am Dienstag in beiden Punkten für Freispruch, die Staatsanwaltschaft für eine Gesamtstrafe von zehn Monaten. Das Gericht blieb nur einen Monat dahinter zurück.

Rechtsanwalt Fischer kündigte am Dienstag im Gespräch mit junge Welt an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Sein Mandant und er wollten aber noch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Krimisommerabo
»Es steht zu befürchten, dass die bayerische Justiz bei ihrer restriktiven Linie bleiben wird«, sagte Fischer mit Blick auf Prozesse gegen linke Aktivisten. Am 20. Juli war zwar auch ein Neonazi festgenommen worden, der einen Pflasterstein in Richtung der Gegendemonstranten geworfen hatte, Untersuchungshaft wurde gegen ihn aber nicht verhängt. Ob das Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung noch läuft, war am Dienstag nicht in Erfahrung zu bringen. »Die Polizeibeamten haben sich bei diesem Demonstrationsgeschehen wohl auch eher auf meinen Mandanten konzentriert«, sagt Rechtswalt Fischer.