Antifaschistin Hanna zu fünf Jahren Haft verurteilt

Im Budapest-Komplex kommt es zu einer Verurteilung gegen die Antifaschistin Hanna. Ihr wird vorgeworfen 2023 bei einem Neo-Nazi-Aufmarsch in Ungarn Faschist:innen angegriffen zu haben. Nun wird sie zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Gefährliche Körperverletzung und Bildung einer kriminellen Vereinigung – So lautet das Urteil des Oberlandesgerichts München im Prozess gegen die Antifaschistin Hanna. Deswegen wird sie nun zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil stellt einen weiteren Schritt des deutschen Repressionsapparates gegenüber militanten Antifaschist:innen dar.

Laut Gericht soll Hanna S. Im Februar 2023 beim „Tag der Ehre“ – einer jährlichen Demonstration in Budapest, bei denen Soldaten der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS gedacht wird – Faschist:innen angegriffen zu haben. Besonders deutlich wurde die Repression an dem Anklagepunkt des versuchten Mordes, den die Staatsanwaltschaft ohne jegliche Anhaltspunkte an den Tag legte. Das man Hanna dazu nicht verurteilen konnte macht erneut deutlich, dass dieser Vorwurf eher zur Abschreckung und Skandalisierung diente und weniger als tatsächliche Strategie. Dennoch ist das Urteil ein klares Zeichen des deutschen Staates, dass militanter Antifaschismus nicht geduldet und heftig verfolgt wird.

Neben Hanna sind noch einige weitere Antifaschist:innen im Budapest-Komplex Repressionsmaßnahmen und der staatlichen Verfolgung ausgesetzt. So zum Beispiel Maja oder Zaid. Maja wurde illegal nach Ungarn ausgeliefert und ist dort noch immer menschenunwürdigen Haftbedingungen ausgesetzt.

Gesinnungsurteil statt fairer Gerichtsverhandlung
Trotz des Abrückens vom Vorwurf des versuchten Mordes macht das Urteil und vor allem die Gerichtsverhandlung klar, worum es dem deutschen Staat hierbei geht. Die Verurteilung stützt sich nämlich nicht auf handfeste Beweise, sondern nur auf Indizien. Statt Zeug:innen oder überzeugende Beweismittel führte die Bundesanwaltschaft Körpervermessungen und sogenannte Superrecognizer – also Menschen die sich angeblich besonders gut Gesichter einprägen können – als Hinweise auf Hannas angebliche Schuldigkeit an. Beides steht wissenschaftlich gesehen auf sehr wackligen Beinen.

Damit zeigt sich erneut ein bekanntes Muster, schon bei der Verurteilung von Lina E. im Antifa-Ost-Komplex berief sich die Staatsanwaltschaft fast ausschließlich auf Indizien. Ein ähnlicher Umgang dürfte mit anderen Gerichtsverfahren gegen Antifaschist:innen angestrebt werden: In den nächsten Monaten stehen zum Beispiel in Dresden und Düsseldorf zwei Verfahren gegen 13 Angeklagte im Antifa-Ost-Komplex an.

Dass es dem Gericht vorrangig um die Gesinnung Hannas geht und weniger um die tatsächliche Faktenlage zeigt auch ein weiterer Anhaltspunkt für die hohe Strafe: Weil sie kein Geständnis ablegen wollte und laut Gericht keine Reue oder Interesse an Wiedergutmachung zeige, wurde auf eine Strafmilderung verzichtet.

Solidarität vorm Hochsicherheitssaal
Einen Prozess in einem üblichen Gerichtssaal wurde Hanna S. ebenso verwährt, stattdessen fand ihre Verurteilung im Hochsicherheitssaal der JVA Stadelheim in München statt. Das Interesse am Prozess war hoch, schon um 12 Uhr bildete sich vor der JVA eine lange Schlange an Journalist:innen und Menschen die Hanna solidarisch begleiten wollen. Letztere berichteten von einer sehr bedrückten Stimmung im Gerichtssaal.

Ebenso versammelten sich mehr als 100 Menschen vor der JVA um gegen die Verurteilung zu protestieren. Ihnen wurde der Zugang zur Urteilsverkündung verwehrt, unter dem Vorwand, dass es sich um „keinen politischen Prozess“ handle. Ebenso wurde die Kundgebung von einer hohen Polizeipräsens begleitet: Die ganze Straße war voll mit Polizeiautos und Polizisten waren stets bereit die Versammlung abzufilmen.

Dennoch ließen die Protestierenden es sich nicht nehmen lautstark ihre Solidarität mit Maja zu verkünden. Sie riefen Parolen wie „Du bist nicht allein!“, „Freiheit für alle politischen Gefangenen“ und „Auf der Straße, vor Gericht, Antifa bleibt notwendig“.

In Redebeiträgen wurde klargestellt, dass militanter Antifaschismus ein notwendiges Mittel sei und man sich bei der Bekämpfung von rechtem Terror nicht auf den Staat verlassen könne. Auch wolle man sich nicht von der Repression kleinkriegen lassen, sondern solidarisch gemeinsam weiterkämpfen.

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