Bayerns Justiz verschärft Repressionen gegen Sami Baydar mitwillkürlichen verboten von Fahnen der Suryoye und der Sowjetunion!

Gleich drei Prozesse zum sogenannten „Fahnenverbot“ werden in Bayern demnächst wieder aufgerollt. Die politische Agenda: Kriminalisierung der Volksbewegung Revolutionäre-Suryoye.

Der Sprecher des Volksrats der Suryoye in Europa, Sami Grigo Baydar, stand bereits Juli 2022 vor dem Landgericht Augsburg. Der 31-jährige Journalist, Autor und Theologe in der Syrisch-Orthodoxen Kirche war in erster Instanz aufgrund eines Facebook-Beitrages zu einer Geldstrafe in
Höhe von 3600 Euro, verteilt auf 90 Tagessätze à 40 Euro, verurteilt worden. Gegen dieses Urteil sind Baydar und sein Rechtsanwalt Mathes Breuer in Berufung gegangen. Verschiedene linke
Organisationen aus Bayern solidarisierten sich mit Baydar und waren als Prozessbeobachter anwesend.

Gleich zu Beginn der Gerichtsverhandlung wurde eine Prozesserklärung vorgetragen,
in der alle Vorwürfe gegenüber Baydar zurückgewiesen wurden. Der Richter des Landesgerichts Augsburg sprach nach fast 3 Stunden Verhandlung Sami Baydar in seiner Urteilsverkündung in
allen Anklagepunkten frei.

Nun wirft die Staatsanwaltschaft Augsburg den Linken Suryoye-Aktivisten vor, gegen das Vereinsgesetz als auch wegen dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und gegen das Bayerisches Versammlungsgesetz verstoßen zu haben.

Ebenfalls Betroffen von diesen sogenannten „Fahnenverbot“ ist der 64-Jährige Vater von Sami und
Revolutionäre-Suryoye-Aktivist, Corc Massiko Baydar.

Sami und Corc Baydar stehen seit Jahren unter der Repression durch bayerische und bundesdeutsche Behörden. Ihre Solidaritätsarbeit für die Suryoye (Aramäer, Assyrer, Chaldäer) in der Türkei und in Europa, als auch mit linksgerichteten Aktivisten, Künstlern wie Grup Yorum und
den Rechtsanwälten des Volkes in der Türkei, die teilweise auch hier in Deutschland in enger Zusammenarbeit mit der faschistischen AKP-Regierung verfolgt werden, haben ihnen zahlreiche
Strafverfahren eingebracht.

-Am 15. Dezember 2022 hat Corc Baydar ein schreiben vom Polizeipräsidium Schwaben Nord erhalten. In dem Schreiben wird er darüber informiert, dass gegen ihm von 05.08.2020 bis 05.08.2021 eine „polizeiliche Beobachtung“ gemacht wurde um „Gefahren für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung abzuwehren“.

-Am 11. Januar 2023 hat Corc Baydar einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Augsburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.600,00 Euro verteilt, auf 140 Tagessätze, erhalten.

-Am 12. Januar 2023 hat Sami Baydar ein Bußgeldverfahren wegen dem verstoß gegen Bayerisches Versammlungsgesetz von der Staatsanwaltschaft Augsburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 150,00
Euro, erhalten. Konkret wird Sami Baydar darin vorgeworfen, dass er am 09. Mai 2022 zum Jahrestag des Sieges der sozialistischen Sowjetunion gegen den Hitler-Faschismus die Fahne der
Sowjetunion auf einer Kundgebung in Augsburg getragen hat.

-Am 17. Januar 2023 wurde eine Betriebskontrolle in dem Kiosk von Sami Baydar durch die Stadt Augsburg durchgeführt.

-Am 18. Januar 2023 hat Sami Baydar einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Augsburg mit
einer Geldstrafe in Höhe von 10.800,00 Euro verteilt, auf 180 Tagessätze, erhalten.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg behauptet das die Embleme des Volkstats der Suryoye in Europa, Internationalrats der Suryoye, Kommunistische Suryoye Mesopotamiens und einfache Bilder in der
Kombination Stern, Hammer und Sichel um Symbole handelt, die mit der in der USA, EU und der Türkei verbotenen marxistisch-leninistischen DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front), »zum Verwechseln ähnlich« seien und damit ebenfalls verboten seien.

Der Volksrat der Suryoye in Europa kritisiert die bayerische Justiz wegen der diffusen Rechtslage beim Umgang mit den Embleme und Fahnen von Suryoye. Sie schränkt zahlreiche Menschen in
ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein. Obwohl diese Embleme und Fahnen Gelber Stern, Hammer und Sichel auf Roten Grund das Universale Symbol der sozialistischen bzw. kommunistischen Bewegung ist und eigentlich legal ist, kann das Zeigen der Fahne je nach
Situation und örtlich zuständiger Polizeibehörde als strafbare Werbung für eine verbotene Vereinigung aufgefasst werden. Diese an Willkürlichkeit grenzende Praxis ist unter Rechtsstaatlichkeitsgesichtspunkten völlig inakzeptabel.

Es ist mit dem Bestimmtheitsgrundsatz im Strafrecht in keiner Weise vereinbar, wenn lokale Ermittlungsbehörden von Fall zu Fall entscheiden, ob das an sich rechtmäßige Zeigen der Emblemeund Fahnen vom Volkstats der Suryoye in Europa, Internationalrats der Suryoye und
Kommunistische Suryoye Mesopotamiens in der konkreten Situation verboten ist.

Dieser fragwürdige Umgang besteht bei zahlreichen Kennzeichen völlig legaler Suryoye Organisationen wie beim Zeigen der Suryoye Fahnen in Augsburg oder Düsseldorf die von der Polizei als
angeblicher Verstoß gegen das Vereinsgesetzt gewertet wurde. Nicht nur Organisationen, sondern ein ganzes Volk wird damit kriminalisiert.

Der Skandal um angeblich verbotene Fahnen der Suryoye ist in Bayern leider nichts neues. Bereits mehr als ein dutzend Gerichtsprozesse wurden über alle Instanzen hindurch geführt wegen der
Fahne der Kommunistischen Suryoye Mesopotamiens. Auch hier wurde immer wieder von der Bayerischen Justiz behauptet es sei die Fahne der DHKP-C.

Nun liegt dieser Fall wegen einer
Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das Bundesinnenministerium muss – etwa durch Rundschreiben an die Länder – endlich für Klarheit sorgen, damit die Kriminalisierung Suryoye Symbole und die damit einhergehende Beschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit beendet wird.

Sowohl Sami als auch Corc Baydar haben Einspruch gegen die Strafbefehle gelegt. Sami und Corc Baydar werden sich der Einschüchterung und den Repressalien nicht beugen. Sie werden den Kampf gegen Imperialismus, Faschismus und Kapitalismus, für Unabhängigkeit, Demokratie und Sozialismus fortsetzen.