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Befreundete Dienste (I)

BERLIN/WASHINGTON
– Im Skandal um die umfassende Überwachung von Internet und Telefon durch US-amerikanische und britische Geheimdienste kündigt die deutsche Kanzlerin erste Schritte der Bundesregierung an. „Das ist inakzeptabel“, teilt Angela Merkel mit Blick auf jüngste Berichte zur US-Spionage unter anderem in EU-Einrichtungen über ihren Sprecher mit: Man sei schließlich „nicht mehr im Kalten Krieg“. Weitere demonstrative Protest-Maßnahmen hat Berlin am gestrigen Montag in die Wege geleitet. Unbeantwortet ist dabei immer noch die Frage, wie intensiv deutsche Behörden in die Telefon- und Internet-Überwachung involviert sind.

Schon seit Jahren ist bekannt, dass die Geheimdienst-Kooperation zwischen den westlichen Staaten nach einem NATO-Beschluss vom 4. Oktober 2001 erheblich intensiviert wurde. Über die Foren und den Umfang des geheimen Datenaustauschs schweigt die Bundesregierung bislang ebenso wie über die mutmaßliche deutsche Zuarbeit auch für US-Stellen. Aktuelle Berichte verweisen auf alte Vereinbarungen zur Geheimdienst-Zusammenarbeit aus der Zeit des Kalten Kriegs, die als Geheimabkommen geschlossen wurden – und bis heute in Geltung sind.

Umfassend ausspioniert

Mit demonstrativer Empörung reagiert die Bundesregierung auf die jüngsten Medienberichte über US-Spionagemaßnahmen. Den Berichten zufolge überwacht der US-Militärgeheimdienst NSA (National Security Agency) nicht nur ungefähr 500 Millionen Telefonate, Kurznachrichten und E-Mails pro Monat allein in Deutschland. Außerdem höre die NSA, heißt es, EU-Einrichtungen in Washington, New York und Brüssel sowie darüber hinaus die diplomatischen Vertretungen Frankreichs, Italiens und Griechenlands bei der UNO ab. „Das ist inakzeptabel“, teilt Bundeskanzlerin Merkel über ihren Sprecher mit. Innenminister Hans-Peter Friedrich fordert eine Entschuldigung von den USA. Auch der Bundespräsident erklärt, die Berichte machten ihm „große Sorge“.[1] Das Auswärtige Amt hat gestern zudem den US-Botschafter einbestellt. Die Debatte eskaliert, seitdem bekannt ist, dass die NSA nicht nur Privatpersonen, sondern auch staatliche Stellen ausforscht.

Alltäglicher Austausch

Jenseits der aktuellen Debatte um das Ausforschen diplomatischer Vertretungen und der EU durch die NSA bleibt die Frage nach der offenkundigen Kooperation deutscher und US-amerikanischer Stellen bei der Internet-Spionage in Deutschland unbeantwortet. Die Behauptung von Regierung und BND, man habe nichts von den NSA-Aktivitäten geahnt, hat bei Spezialisten von Anfang an nur ein müdes Lächeln ausgelöst. „Fachleute haben es längst gewusst“, bekräftigt der BND-Experte Erich Schmidt-Eenboom. „Die Bundesregierung muss es über die Beurteilung des BND und durch Studien des Bundesamtes für Sicherheit (in der Informationstechnik, d.Red.) ebenfalls längst gewusst haben.“ Die „Aufregung“ in Berlin sei „in diesem Punkt gespielt“.[2] Dies ergibt sich auch daraus, dass die deutschen Dienste umstandslos einräumen, von einigen Anschlagsplänen – etwa von denjenigen der islamistischen „Sauerland-Gruppe“ – nur dank aus dem Internet gewonnener Hinweise „befreundeter Dienste“ erfahren zu haben. Der Austausch über derlei „Fälle“ bestimme „den Alltag der nachrichtendienstlichen Kooperation“, heißt es in Berichten; dies gelte keineswegs nur für die Behörden-Zusammenarbeit im Inland – etwa im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) -, sondern auch „in institutionalisierten“ sowie „informellen Runden auf internationaler Ebene“.[3]


Geheimbeschluss

Massiv ausgebaut worden ist internationale Spionage-Kooperation nach den Anschlägen vom 11. September 2001. Dabei hüllen sich die westlichen Staaten sowohl über den Umfang als auch über die konkreten Foren der Zusammenarbeit bis heute in striktes Schweigen. Ansatzpunkte bietet ein Bericht, den der Schweizer Jurist Dick Marty als Sonderermittler der Parlamentarischen Versammlung des Europarats erstellt und im Jahr 2007 veröffentlicht hat. Anlass und Untersuchungsgegenstand war damals die Folterkooperation auch deutscher Stellen mit der CIA, bei der Terrorverdächtige regelmäßig verschleppt und brutal misshandelt wurden (german-foreign-policy.com berichtete [4]). Marty kam in seinem Bericht zu dem Schluss, die Grundlage für die Folter-Kooperation sei durch einen NATO-Beschluss vom 4. Oktober 2001 gelegt worden. Öffentlich ist bei der NATO zu erfahren, man habe sich an diesem Tag unter anderem darauf geeinigt, den Austausch von Geheimdienst-Erkenntnissen und die geheimdienstliche Kooperation auszuweiten – bilateral, aber auch im NATO-Rahmen. In Brüssel musste Marty sich allerdings bestätigen lassen, dass ein Teil des Beschlusses, der am 4. Oktober 2001 von sämtlichen NATO-Staaten – Deutschland inklusive – gefällt wurde, geheim bleibe.[5] Das ist bis heute der Fall.

Taktik und Tricks

Bekannt ist, dass die NSA ihre Spionage-Aktivitäten nach dem 11. September 2001 in gewaltigem Maße ausweitete. Bekannt ist ebenfalls, dass die westlichen Geheimdienste jenseits ihrer üblichen Zusammenarbeit neue Foren für den Austausch schufen. Eines dieser Foren namens „Alliance Base“ arbeitete einige Jahre lang in Paris; beteiligt waren Dienste der vier angelsächsischen Mächte USA, Großbritannien, Kanada und Australien sowie Frankreichs und Deutschlands. Die Einrichtung ging über bloßen Informationsaustausch weit hinaus und organisierte die Inhaftierung von Verdächtigen, darunter auch deutsche Staatsbürger.[6] Wegen Unstimmigkeiten zwischen den Vereinigten Staaten und Frankreich wurde sie 2009 aufgelöst. Über Nachfolgeprojekte ist nichts bekannt. Berichten ist jedoch zu entnehmen, dass „Alliance Base“ nicht einzigartig, sondern ein Beispiel für Kooperationen war, die – „oft in provisorischen Arrangements“ – von je „einer Handvoll“ Geheimdienstlern aus den beteiligten Ländern durchgeführt werden.[7] Über „Alliance Base“ hieß es ausdrücklich, die Einrichtung ermögliche es deutschen Diensten, über Behörden anderer mit Deutschland kooperierender Staaten Daten der deutschen Polizei zu erhalten, die in der Bundesrepublik aufgrund des Trennungsgebotes nicht weitergegeben werden dürften – ein Trick, der die öffentlich weithin unbekannten taktischen Vorteile internationaler Geheimdienst-Kooperation vor Augen führt.

Gegenseitig beliefert

Ein weiterer taktischer Vorteil, den deutsche Dienste offenkundig aus der Kooperation mit ihren westlichen Partnerdiensten ziehen können, ist der freie Zugang zu Informationen, die sie selbst im Inland aufgrund gesetzlicher Einschränkungen nicht sammeln dürfen. Die deutsche Spionage sei „auf Kooperation“ geradezu „angewiesen“, heißt es in Berichten – auch „deswegen, weil nationale Datenschutzgesetze und Speicherungsverbote“ ihren eigenen „Aktionsradius begrenzen“.[8] Dabei bringt der BND allerdings auch seine eigenen Spionage-Kapazitäten und -Erkenntnisse in die Kooperation ein. Wie es in britischen Berichten heißt, geht aus Dokumenten aus Europa und den USA hervor, dass mindestens sechs EU-Staaten formelle Übereinkünfte über die Lieferung von Spionagedaten an US-Dienste unterzeichnet haben. Dabei handele es sich neben Großbritannien, Dänemark, den Niederlanden, Frankreich und Spanien auch um Deutschland. Weiter heißt es, Experten bestätigten, dabei gehe es auch um die Übermittlung von aus Telefon- und Internet-Überwachung gewonnenen Daten. Die Grundlage dafür sei bereits vor Jahrzehnten gelegt worden; es handle sich um eine Übereinkunft aus dem Jahr 1955.[9]

Eine Verwaltungsvereinbarung

Über geheime Vereinbarungen aus dieser Zeit hat seit letztem Jahr mehrfach der Freiburger Historiker Joseph Foschepoth berichtet. Grundlage ist seine umfassende Studie „Überwachtes Deutschland“ über die Post- und Telefonüberwachung in der frühen Bundesrepublik. Foschepoth hat nicht nur festgestellt, dass zeitweise 80 Prozent aller Postsendungen aus der DDR in die BRD von den bundesdeutschen Behörden abgegriffen und von diesen wiederum 80 Prozent vernichtet wurden. Vor allem berichtet er von Übereinkünften über eine Kooperation der Geheimdienste. Demnach hat Bonn im Jahr 1968 eine geheime Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen, die auf ältere Abkommen aus den 1950er Jahren zurückging und die Bundesregierung verpflichtete, „für die westlichen Siegermächte Post- und Fernmeldeüberwachungen durchzuführen oder von diesen selbst durchführen zu lassen“. Foschepoth zufolge gilt die Verwaltungsvereinbarung „bis heute unverändert fort“. Auf ihrer Grundlage sei es US-Militärdiensten unverändert erlaubt, bei Bedarf auch eigenständig in der Bundesrepublik „Überwachungsmaßnahmen des Post- und Fernmeldeverkehrs“ durchzuführen.[10] Ob die praktische deutsch-US-amerikanische Spionage-Kooperation auf dieser Vereinbarung oder eher auf den nach dem 11. September 2001 eingeleiteten Maßnahmen des „Anti-Terror-Krieges“ beruht oder ob beides untrennbar verflochten ist, darüber schweigt sich die Bundesregierung bis heute ebenso aus wie über die Frage, wie weit sie reicht.