Die Strafvollzugsbehörde plant, autonome Drohnen zu testen, um die Sicherheit in Gefängnissen zu erhöhen, insbesondere in Haren als Pilotstandort. Ein Projekt, das der FÖD Justiz in den kommenden Monaten umsetzen möchte. Eine Drohne, die selbstständig von einer festen Station starten und landen und Überwachungsflüge rund um Strafvollzugsanstalten durchführen kann. Der Vertrag ist zunächst auf ein Jahr befristet, mit der Möglichkeit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Die Strafvollzugsbehörde erwartet von diesen Drohnen, dass sie täglich mehrere Einsätze fliegen: vier Flüge zur Überwachung der Außenanlagen, drei zur Überwachung der Hofbereiche und zwei zur Kontrolle des Mitarbeiterparkplatzes.
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