Seit Monaten sitzt unsere Genossin Hanna in U-Haft, erst in Nürnberg und nun in München. Der Prozess begann am 19. Februar. Hier könnt ihr die Berichte vom 1. und 2. Prozesstag aus München nachlesen. Weitere Termine sind bis in den Spätsommer/Herbst geplant.
redside, 02.03.25
Der erste Prozesstag startete um 07.30 Uhr mit einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude mit starken Reden und Musik. Die Schlange für die Zuschauer*innen öffnete kurz vor 9 Uhr, wobei die Einlasskontrollen ewig andauerten. Drei Mitglieder der rechten Burschenschaft Danubia versuchten, sich in der Schlange anzustellen, wurden aber erfolgreich daran gehindert und wegbegleitet.
Der Prozess begann dann mit einer Stunde Verspätung gegen 10.30 Uhr . Der Gerichtssaal fasst ca. 100 Zuschauerinnenplätze, welche voll besetzt waren. In den ersten zwei Reihen mit Journos, alle anderen Plätze waren mit solidarischen Besucherinnen gefüllt (bis auf die zwei sehr unauffälligen Zivis mit Knopf im Ohr in der letzten Reihe).
Als Hanna den Raum betrat, wurde sie mit Standing Ovations und „You are not alone“- Rufen begrüßt, die mindestens zwei Minuten andauerten. Danach eröffnete der Vorsitzende Richter Stoll den Prozess und ging auf die Wahl des Gerichtssaals ein. Dieser sei nicht ausgewählt worden, weil das Gericht davon ausgehe, dass Hanna eine „Gefahr für die Allgemeinheit darstelle“, sondern aufgrund der polizeilichen Einschätzung der Sicherheitslage. Diese habe dazu geführt, dass in diesem Saal verhandelt werde. Des Weiteren fasse der Raum mehr Sitzplätze, was mehr Menschen ermögliche, dem Prozess beizuwohnen. Außerdem „sei der Saal freundlicher und heller, als die anderen Säle“, „das sei ja vielleicht ein gutes Vorzeichen“.
Anschließend verlasen die Vertreterinnen des Generalbundesanwalts (GBA), Oberstaatsanwältinnen Brunschier und Mand die Anklageschrift.
Angeklagt ist Hanna für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB, gefährlicher Körperverletzung und versuchtem Mord. Mit zittriger Stimme beschrieb Brunschier die angebliche Bildung einer kriminellen Vereinigung, wobei schon aus der Anklageschrift deutlich wurde, dass selbst dem GBA nicht ganz klar zu sein scheint, wann Hanna welcher kriminellen Vereinigung beigetreten sein soll und wann sich diese gegründet haben soll. So bleibt für die GBA offenbar trotz jahrelanger intensiver Ermittlungen offen, ob die Taten in Budapest nun von der selben „kriminellen Vereinigung“ verübt wurden, der auch die Taten im Antifa-Ost-Verfahren zu Last gelegt werden oder ob es sich um eine andere, neu gegründete „kriminelle Vereinigung“ handelt.
Oberstaatsanwältin Mand ging im Anschluss näher auf den Tathergang ein. Hanna wird vorgeworfen, an einem Angriff auf einen ungarischen Staatsbürger als auch auf die Neonazis Sabine Brinkmann und Robert Fischer beteiligt gewesen zu sein. Diese hätten zwar bei den Angriffen lediglich Platzwunden sowie Schädelprellungen erlitten, dennoch, so der GBA, hätten die Angreifer den Tod ihrer „Opfer“ in Kauf genommen.
Daraufhin verlasen Hannas Anwälte Yunus Ziyal und Peer Stolle die Eröffnungserklärung der Verteidigung. Zunächst gingen die beiden auf die Rahmenbedingungen des Prozesses als auch die Art und Weise, wie Hanna von den Sicherheitsbehörden behandelt wurde und wird, ein. Sie kritisierten unter Anderem die Stigmatisierung ihrer Mandantin durch die Wahl des Gerichtssaals:
„Wir befinden uns heute hier in dem Hochsicherheitssaal der Münchner Strafjustiz. Ein Saal, der extra gebaut wurde für Verfahren gegen Terrorist*innen, gegen Personen, denen eine besondere Gefährlichkeit unterstellt wird“, so Hannas Verteidiger Peer Stolle. „Es ist klar, welches Bild vermittelt werden soll: Unsere Mandantin ist so gefährlich, dass gegen sie im Gefängnis – und nicht wie in einem rechtsstaatlichen Verfahren – in einem Gerichtssaal verhandelt werden müsse.“ Dies käme einer Vorverurteilung von Hanna gleich. Auch der Umstand, dass der Fall vor dem Oberlandesgericht und nicht wie bei Körperverletzungen üblich vor einem einfachen Amtsgericht verhandelt würde, rücke genau wie einige Aussagen des Generalbundesanwalts Hanna in die Nähe des Terrorismus, was in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Tatvorwürfen stehe. Zudem prangerten sie ihre Sonderbehandlung in der JVA, als auch den erschwerten Zugang zu medizinischer Versorgung trotz starker gesundheitlicher Beschwerden an. Außerdem wurde Hanna, nachdem sie am Montag vor Prozessbeginn nach München in die JVA Stadelheim verlegt wurde, am Dienstag in einen stillgelegten Krankentrakt im Männerknast verlegt. Dieser war nicht beheizt und der Boden sehr kalt. Die Begründung hierfür war, dass vom Frauenknast keine direkte Verbindung zum Gerichtssaal vorhanden sei, vom Männerknast aber schon.
Auch wurde auf das Datum des ersten Verhandlungstags eingegangen, den Jahrestag des Hanau-Attentats. Hier wurde eine Brücke geschlagen zu rechten Gewalttaten, welche seit 1990 laut Amadeu Antonio Stiftung 220 Todesopfer gefordert haben. Doch „Rechtsextremistinnen die durch Antifaschistinnen getötet worden seien, Fehlanzeige“. Hanna versuchten Mord vorzuwerfen, entbehre jeder Grundlage. Vielmehr ziele die Anklage darauf ab, Antifaschistinnen als Menschen darzustellen, von denen sich andere Menschen fernhalten sollten, da sie auch den Tod ihres politischen Gegners in Kauf nähmen. Die Anklage zeichne ein Bild von gefährlichen Linksextremistinnen, während die Gefahr, die von Neonazi-Vernetzungstreffen wie dem „Tag der Ehre“ ausgeht, laut Anklage scheinbar keine Rolle spiele.
Auch die immer noch andauernde U-Haft von Hanna wurde scharf kritisiert, weil zum Einen offensichtlich keine Fluchtgefahr vorliege und Hanna zum Anderen in ihrem Zuhause angetroffen wurde, also nicht untergetaucht war. Auch die Tatsache, dass mit Ausnahme von Lina E. als angebliche Rädelsführerin keine der Angeklagten im Antifa-Ost Verfahren in U-Haft saßen, zeige die Unverhältnismäßigkeit von Hannas Inhaftierung.
Im nächsten Punkt ging es um Hannas persönliche Verhältnisse. Lebenslauf und Zeugnisse wurden von dem Vorsitzenden Richter Stoll verlesen. Gute Noten und spannende Facharbeitsthemen sorgten für auflockernde Lacher und Beifall im solidarischen Publikum.
Vor Ende des 1. Verhandlungstags wurden zwei Durchsuchungsprotokolle verlesen und das „Programm“ für den 2. Prozesstag verkündet. Zudem wurde abschließend besprochen, dass sich darum bemüht werde, Hanna vor und nach den Verhandlungstagen nicht mehr im Krankentrakt des Männerknasts unterzubringen.
Nachdem für Hanna applaudiert wurde, Parolen gerufen wurden und das Publikum den Saal verlassen hatte, konnten Hanna und ihre Familie noch einige Worte wechseln.
- Prozesstag
Am 26.02.2025 fand der zweite Verhandlungstag statt. Wieder waren viele solidarische Menschen vor Ort und der Saal gut gefüllt. Auch zwei Zivis saßen wieder mit Knopf im Ohr hinten im Publikum.
Beinahe pünktlich wurde dann um 09.30 Uhr gestartet, beim Betreten des Gerichtssaals wurde Hanna wie auch schon vergangene Woche mit Standing Ovations begrüßt.
Hannas Anwälte kritisierten zu Beginn des Verhandlungstags, dass ein Vollzugsbeamter hinter ihnen freien Blick in ihre Laptops habe, dieser setzte sich dann weg. Dann meldete sich Hanna erstmals im Prozess zu Wort: „Es ist mir ein Anliegen, mich selbst zu äußern.“ In den darauffolgenden Minuten verlas Hanna die Erklärung zu ihren persönlichen Verhältnissen und skizzierte ihren Lebenslauf. Dabei nahm sie zunächst insbesondere Bezug auf ihre „tolle Familie“ sowie ihre Politisierung durch einen gescheiterten Abschiebeversuch eines Mitschülers in der Nürnberger Fachoberschule nach Afghanistan 2017, bei der es bei einer Blockade des Bullenwagens zu Polizeigewalt kam. So nehmen auch viele ihrer Arbeiten als Kunststudentin Bezug auf Themen wie Flucht bzw. die Abschottung der EU-Außengrenzen, Ungleichheit, Feminismus und rechte Gewalt. Auch half sie beim Ausbau eines Schiffs für die Seenotrettung und setzt sich seit vielen Jahren für eine bessere Welt für Alle ein.
Im zweiten Teil ihrer Schilderungen äußerte sich Hanna dazu, „was es bedeutet, im Gefängnis zu sein“ und dabei zudem einer „Sonderbehandlung“ ausgesetzt zu sein: Stark eingeschränkter Zugang zu medizinischer Versorgung mit extrem langen Wartezeiten trotz ernstzunehmender gesundheitlicher Probleme und Schmerzen, Verweigerung von vielen Aktivitäten und stark eingeschränkte Kommunikation nach außen usw. Zudem verschrecke das Vorgehen der Justizbehörden gegenüber Hanna ihre Mitgefangenen: „Meine Zelle in der Frauenhaftanstalt wurde drei Wochen freigehalten, bereits das sorgte für viele Fragen und Gerüchte. Geäußert wurde: Da kommt eine Terroristin, die ist schlimmer als der IS. Mehrfach hörte ich auch den Namen Beate Zschäpe.“ Dieser Umstand zeigt, dass das völlig unangemessene Vorgehen der deutschen Behörden gegen Hanna nicht nur außerhalb der Gitterstäbe für Vorverurteilungen etc. sorgt, sondern Hanna auch innerhalb der JVA von anderen Gefangenen isoliert wird, was für eine erhebliche psychische Belastung sorgt, von der offensichtlich unzureichenden medizinischen Versorgung ganz zu schweigen.
Abschließend sagte Hanna „Das Bild, das von mir durch die Generalbundesanwaltschaft und die Polizei gezeichnet wird, ist nicht das, was ich bin. Es zeigt lediglich, dass Sie mit aller Härte gegen mich und die
Mitbeschuldigten vorgehen.“ Mit den Worten ,,Schau hin, tu was, sei laut“ beendete Hanna ihre Äußerung, das Publikum applaudierte.
Vor der ersten Zeugenbefragung wurde zudem noch kurz auf Hannas gesundheitlichen Zustand eingegangen, wobei klar wurde, dass Hanna und ihre Anwälte nach wie vor auf Untersuchungsergebnisse warten, über die der Vorsitzende Richter Stoll schon Bescheid wusste! Das lassen wir mal unkommentiert so stehen…
Bevor wenig später der erste Zeuge des Prozesses, Bulle Holzmann aus Nürnberg zu Hannas persönlichen Verhältnissen befragt werden sollte, „ermahnte“ der Vorsitzende Richter Stoll das Publikum. Zum einen sei das Aufstehen im Gerichtssaal nicht dazu gedacht, dem Gericht Respekt zu zollen, sondern dazu, dass alle kundtun die „Sache ernstzunehmen“ und hier „kein Larifari herrsche„. Zudem solle das Klatschen und Rufen in Zukunft unterlassen werden, das Publikum hätte seine Solidarität und die Fähigkeit sich zu koordinieren bereits gezeigt und Hanna wisse jetzt ja sicherlich, wie solidarisch das Publikum mit ihr ist. Außerdem dürfe der gleich anwesende Bullenzeuge Holzmann nicht beleidigt werden o.ä.. Ansonsten müsse er jene Menschen mit „Ordnungsgeld und vorübergehender Freiheitsentziehung“ bestrafen…
Bevor der Bullenzeuge Holzmann in den Saal gerufen wurde, verkündete der Vorsitzende Richter Stoll, dass diesem Lichtbilder aus der ersten Durchsuchung gezeigt werden sollen. Dagegen legten Hannas Anwälte Widerspruch ein. Der Umfang, in welchem die erste Durchsuchung stattfand und wie detailliert ihre Gegenstände fotografiert wurden, stehe in keinem Verhältnis zu den ihr vorgeworfenen Straftaten in jenem Verfahren. Die Bundesanwaltschaft hatte natürlich keine Bedenken. Dem Widerspruch wurde nicht stattgegeben, somit betrat dann Bulle Holzmann durch den Eingang der JVA-Seite den Gerichtssaal. Er ist vom PP Mittelfranken, KFD 1, Kommissariat 14, Nürnberg, Kornmarkt 8, 53 Jahre alt. Er wurde zu Hannas persönlichen Verhältnissen befragt und ihm (und allen anderen im Saal) wurden Fotos und andere Gegenstände von Hannas erster Durchsuchung auf dem Beamer gezeigt. Er sollte sagen, ob er auf Fotos Menschen erkennen würde. „Ich bin mir nicht ganz sicher, ich bin mir sicher, ich bin mir zu 90% Prozent sicher, könnte X oder Y sein“ waren nur einige Begleitfloskeln seiner schwammigen und redundant behämmerten Aussagen. Besonders wild war auch, dass er der festen Überzeugung war, eine komplett nicht erkennbare Person (weil schlechte Bildquali und nette Verkleidung) zu erkennen („wegen Statur“). Auch der Vorsitzende Richter Stoll wollte es an dieser Stelle dann doch noch etwas genauer wissen, was er zum Anlass nahm, mal zum Zeugentisch zu gehen und sich anzusehen, ob Holzmann denn wirklich einen so viel besseren Blick auf das Foto habe – Überraschung: Nein.
Generell verstrickte sich Holzmann immer wieder in Ungereimtheiten und Widersprüche, bspw. bei Fragen nach der Herkunft von vorgehaltenem Bildmaterial, die durch kritische Nachfragen teils des Vorsitzenden Richters, teils der Verteidigung festgehalten werden konnten. Zahlreiche weitere Nachfragen der Verteidigung beantwortete Holzmann nur sehr widerwillig oder gar nicht mit Verweis auf seine „Aussagegenehmigung“. So machte er auch keine Aussage dazu, warum bei einer Durchsuchung bei Hanna in einer völlig anderen Strafsache bereits 2023 das LKA Sachsen beteiligt gewesen sei, wie aus Aktenvermerken zweifelsfrei hervorgeht. Je mehr die Verteidigung nachbohrte, desto röter wurde Holzmanns Nacken, die Stimme ungehaltener und er kurz vorm Ausrasten. Dazu mache er keine Angaben, pipapo… Hannas Anwalt Ziyal drohte mit der Beantragung eines Ordnungsgelds gegen ihn, was ihm noch mehr rote Flecken im Nacken bescherte. Der Vorsitzende Richter Stoll bat Bulle Holzmann dann darum, ihm die Aussagegenehmigung doch mal zu zeigen und fertigte eine Kopie an.
Bulle Holzmann wurde dann gebeten den Saal zu verlassen. GBA, Anwälte und Richter*innen disktutierten dann, ob der Zeuge dazu aussagen müsse, wieso das LKA Sachsen scheinbar schon 2023 an einer Durchsuchung bei Hanna beteiligt war, warum bei der Durchsuchung welche Fotos gemacht wurden, wie da die Auswahl stattfand etc. (Fun Fact: Holzmann selbst war bei der Durchsuchung gar nicht dabei…) Eine der Richterinnen verkündete, das „zu prüfen“ und die Mittagspause wurde eingeleitet. (12:21)
Und noch ein kleiner Fact am Rande: Holzmann wurde auch schon in der Vergangenheit bei einem Gerichtsverfahren dabei ertappt, wie er dreist gelogen hat. Aufgedeckt wurde das tatsächlich von einem USK-Kollegen, der seine Aussage zweifelsfrei mit Videomaterial widerlegen konnte… soviel zu seiner Glaubwürdigkeit, aber naja, wem erzählen wir das.
Um 13:35 Uhr ging es dann weiter. Die beiden Jungzivis (gerade mal 18 oder so) wurden in ihren North-Face Jacken und Knopf im Ohr diesmal mit Sicht aufs Publikum hingesetzt, welch schöner Anblick…
In Bezug auf die Aussagegenehmigung Holzmanns wurde sich darauf verständigt, die Frage danach, warum, wieso, weshalb das LKA Sachsen scheinbar schon 2023 bei einer Durchsuchung zugegen war, an anderer Stelle weiter zu erörtern. Der dann wieder hinzugezogene Zeuge wurde zu Hannas Telefon befragt, wobei er sich anfangs angeblich auch nicht mehr ganz sicher war, wann er das in die Finger bekommen habe. Nach mehrmaligem Bohren von RA Ziyal konnte er sich dann widerwillig doch daran erinnern, dass er es durch eine Kontrolle in die Griffel bekam, bei der wohl auch DNA entnommen werden sollte. Das Aktenzeichen zu dem Verfahren, in welchem die Kontrolle stattfand, konnte er dann natürlich wie aus der Pistole geschossen runterrattern (für alle die’s nicht wissen: Das sind 16 Zeichen… okay). Auch bei Fragen dazu, welche Überwachnungsmaßnahmen denn so gelaufen seien, wollte er zunächst nicht antworten und bezog sich wieder auf seine depperte Aussagegenehmigung. Nach Nachbohren gab er dann doch an, dass einige Überwachungsmaßnahmen getroffen wurden.
Der wenig später geladene Bullenkollege Täumler/Teumler vom LKA Sachsen, 37 Jahre gab bei seiner sehr kurzen Vernehmung bereitwillig Antwort auf viele Fragen, denen sich Holzmann zuvor verweigert hatte. Er war beim LKA Sachsen dafür zuständig, einen Personenbericht von Hanna anzufertigen. Hier gab er auch bereitwillig an, den Bericht des Kollegen Holzmann mehr oder weniger abgeschrieben zu haben. Das sei halt „ein bisschen wie in der Schule“, man „schreibt das halt ab“. Aha. Nur die Frage, warum und inwieweit das LKA Sachsen bereits 2023 an polizeilichen Maßnahmen gegen Hanna in einer völlig anderen Strafsache beteiligt gewesen ist, wird wohl noch eine Zeit lang ungeklärt bleiben…
Zum Schluss des 2. Prozesstags verkündete der Vorsitzende Richter Stoll noch das „Programm“ für den nächsten Prozesstag. Vier Bullen des LKA Sachsen sollen kommen und Videos aus Budapest „nach Tatkomplexen sortiert“ zeigen. Hannas Anwälte gaben hier an, dass tunlichst vermieden werden sollte polizeiliche Hypothesen ins Feld zu führen, dieser Effekt solle vermieden werden. Nach kurzem Schlagabtausch sagte der Richter dann noch, dass die „Zeugen eingebremst“ werden sollen, sollten diese polizeiliche Hypothesen aufstellen. Eine der Richterinnen gab dann noch an, das LKA Sachsen damit beauftragt zu haben, die Videos der „Tatkomplexe“ nach „Vortat-, Tat-, und Nachtat-Phasen“ aufgegliedert „vorzustellen“.
Um 14:26 Uhr endete der Prozesstag und Hanna wurde beim Verlassen des Gerichtssaals mit Applaus verabschiedet. FREE HANNA!
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