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Bielefeld: EINLADUNG ZU DEN GERICHTSVERHANDLUNGEN VON AHMET DÜZGÜN YÜKSEL

Sehr geehrte Mitmenschen,
Es geht um den Fall von Ahmet Düzgün Yüksel, der in der Türkisch-Istanbuler Anwaltskammer als Rechtsanwalt eingetragen ist. Ihm wird vorgeworfen seiner Meldeauflage nicht nachgekommen zu sein.

Nach der ersten Gerichtsverhandlung vom 16.12.2019 in Bielefeld, wurden zwei weitere Anhörungstage festgesetzt. Dabei sollen in der ersten von den zwei neu aufgesetzten Verhandlungen insgesamt 14 Zeugen verhört werden. Hiervon gehören lediglich nur vier Zeugen zur Verteidigung, die verbleibenden zehn Zeugen teilen sich in acht Polizisten, einen Staatsanwalt und Richter auf. Die leitende Richterin ist eine faire Juristin und möchte die benannten Zeugen der Verteidigung sehr detailliert verhören. Dies findet der Staatsanwalt wiederum als äußerst unangebracht und ist daher völlig empört über diese Situation. Infolgedessen versucht der Staatsanwalt die Richterin zu bedrohen, indem er eine weitere Akte über Herrn Yüksel vorbereitet. In dieser neuen Akte wird A.D. Yüksel vorgeworfen, dass er durch die Teilnahme an Informationsständen die „DHKP-C Anwälte“ unterstützt.
Übersetzt bedeutet dies: „Euer Ehren lassen Sie die Gerechtigkeit bei Seite liegen und folgen Sie der reinen Willkür der Staatsanwaltschaft. Andernfalls wird das schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben.“ Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, zahlreich an den ausstehenden Gerichtsprozessen teilzunehmen, um so die Richterin sowie Herrn Yüksel solidarisch zu unterstützen.
Datum und Uhrzeit der Gerichtsverhandlungen:
Donnerstag der 29.10.2020 um 10:00 Uhr
Donnerstag der 12.11.2020 um 13:30 Uhr

Ort:
Amtsgericht Bielefeld
0. Etage-Sitzungssaal 16.
Gerichtsstraße 6, 33602 Bielefeld
Gegenstand des Falles:
Der Rechtsanwalt Ahmet Yüksel wurde nach § 129b StGB am Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart vor Gericht gestellt und verurteilt. Drei Jahre und neun Monate wurde er in Stuttgart-Stammheim im Hochsicherheitsgefängnis zu einer verschärften Isolationshaft ausgesetzt. Insgesamt wurde er zu sechs Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt und das ohne Aussicht auf Minderung der Haftstrafe. Nachdem er 2016 die volle Strafe verbüßt hatte, ließ er sich bei Verwandten in Bielefeld nieder. Allerdings wurden ihm seine sozialen Grundrechte sowie das Aufenthaltsrecht in Deutschland eingeschränkt. Darüber hinaus wird ihm sein Recht als Anwalt und türkische Rechtsberatung tätig zu sein, ebenfalls verwehrt. Trotz seiner „Freilassung“ darf er Bielefeld bis 2021 nicht verlassen und muss sich alle zwei Tage bei der Bielefelder Polizeiwache persönlich melden bzw. zeigen.
Da Herrn Yüksel solch strenge Auflagen aufgesetzt wurden, fragt man sich natürlich nach den Gründen für seine Verurteilung. Herr Yüksel wurde nie wegen gewalttätiger Anschuldigungen oder anderer Strafdelikte angeklagt. Die Verurteilung basiert lediglich auf den folgenden Behauptungen:
1. Er habe die Rechtsberatung der türkischen sozialistischen und revolutionären Organisation DHKP-C übernommen.
2. Er habe in Deutschland Konzerte, Demonstrationen und ähnliche legale Veranstaltungen arrangiert, die angeblich den „Terrorismus“ gegen den türkischen Staat unterstützen.
Diese zwei Behauptungen waren die Gründe für seine Verurteilung und die anschließenden Auflagen nach seiner Entlassung.

Die im Dezember 2006 eingeleitete Verhaftung und anschließende Aufsetzung der Auflagen wird mindestens bis 2021 andauern oder sogar noch verlängert werden. Die Tatsache, dass Herr Yüksel Gebrauch von seinen demokratischen Rechten gemacht hat, führte von 1998 bis 2021 zu einer 23-jährigen Verfolgung (sieben Jahre davon in Haft). Diese Verfolgung bzw. Überwachung wird nach allem Anschein weiterhin bestehen bleiben…
In dem aktuellen Prozess wird Herrn Yüksel vorgeworfen gegen die Meldeauflage verstoßen zu haben. Dieser muss er wie schon erwähnt alle zwei Tage nachkommen. Angeblich soll er insgesamt vier Mal, davon im Jahr 2017 drei- und 2018 einmal, nicht seiner Meldepflicht nachgekommen sein.
Ist das wirklich so passiert!?… Natürlich NICHT!… Herr Yüksel ist seit drei Jahren regelmäßig jeden zweiten Tag zum Polizeipräsidium am Kesselbrink in Bielefeld gegangen, um sich dort persönlich zu melden. Allerdings wurden diese erzwungenen Besuche seitens der Polizei nicht protokolliert. D. h. er musste weder irgendein Formular unterschreiben, noch wurde ihm ein Bestätigungsformular von der Polizei ausgehändigt. Herr Yüksel hat akribisch die Besuchszeiten bei der Polizei in seinem eigenen Handkalender notiert. Seltsamerweise stimmen diese nicht mit den Angaben der Polizei überein. So wurden manche Tage falsch datiert und andere wiederum überhaupt nicht angegeben. Anscheinend sind die Differenzen auf eine hohe Arbeitsintensität oder auf andere Fahrlässigkeiten der Beamten zu verschulden. Da es sich vermeintlich um einen „Terrorfall“ handelt, fürchten sie sich davor in Verantwortung gezogen zu werden. Daher sind sie uneinsichtig und akzeptieren ihren Fehler nicht. Mit Ausreden versuchen sie ihren Fehler loszuwerden bzw. zu vertuschen und argumentieren, dass sie „niemals etwas vergessen! Es existieren keine Kameraaufnahmen bei der Polizei! Die Kameraaufzeichnungen in den Bussen wurden

gelöscht!… usw. Somit stimmen die Angaben der Polizei“.
Sehr geehrte/r Mitbürger/Innen, die Erdogan Regierung erpresst und droht der gesamten EU, darunter auch Deutschland. Durch diese Drohungen hat er es geschafft, die jeweiligen Nationen dazu zu bewegen, gegen seine im Ausland lebenden Gegner vorzugehen. In diesem willkürlich erfundenen Fall stehen alle Staatsanwälte, Richter sowie Polizisten unter Druck. Für einen fairen Prozess und eine gerechte Entscheidung, ist die öffentliche Unterstützung der Bevölkerung wichtig und obligatorisch. Ja, wir befinden uns zwar in Deutschland, aber in politischen Fällen – zumindest dem Anschein nach – haben aus welchen Gründen auch immer, die verantwortlichen Personen und Institutionen Angst voreinander. Sie verhalten sich so, als gäbe es ein „geheimes schriftliches“ Gesetz/Statut, an das es sich zu halten gilt. …
Verfolgen sie unbedingt diesen interessanten Fall! …
Wenn sie diesen einfachen, aber wichtigen politischen Fall verfolgen und Beistand leisten, dann erreichen sie somit folgende zwei Punkte:
1. Sie unterstützen die Gewährleistung eines fairen Gerichtsprozesses und somit ein gerechtes Urteil.
2. Sie unterstützen durch ihre Anwesenheit die Richterin eine Entscheidung zu treffen, die nicht irgendeinem Druck ausgesetzt ist.

Solidarische Grüße
Der Solidaritätsausschuss für Rechtsanwalt Ahmet Düzgün Yüksel
Kontakt: aduzgunyuksel@gmail.com