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Bilanz der G20-Proteste: ›Feindbild Demonstrant‹(1)

Pressemitteilung Nr. 3 vom 14. Juli 2017

Während der G20-Proteste in der vergangenen Woche haben staatliche Stellen systematisch Grundrechte verletzt und rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft gesetzt. Eine erste Bilanz offenbart mit einigen Tagen Abstand in der Summe, die weitgehende Missachtung von Bürger*innenrechten bei gleichzeitiger Dominanz repressiven polizeilichen Handelns. Es bedarf daher einer rückhaltlosen und genauen Aufklärung aller Sachverhalte. Wir stellen hierzu fest:

Die legitimen Proteste gegen den G20-Gipfel wurden von der Polizei von Beginn an erheblich eingeschränkt und behindert – im Rahmen des rechtlich Möglichen und weit darüber hinaus: weitreichendes Demonstrationsverbot im Stadtgebiet, Verhinderung von Camps zum Übernachten, massive Schikanen bei An- und Abreise der Demonstrant*innen, gewaltsame Auflösung der Versammlung ›Welcome to Hell‹ unter offensichtlicher Missachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Im Rahmen dessen hat sich die Polizei über Gerichtsentscheidungen hinweggesetzt und so faktisch die Gewaltenteilung aufgehoben. Wir müssen von einer weitgehenden Verselbstständigung der Exekutive sprechen.
Anwält*innen wurden bei ihrer Arbeit innerhalb und außerhalb der Gefangenensammelstelle behindert. Sie wurden oftmals nicht zu Beistandsuchenden vorgelassen und sogar körperlich angegriffen. Zeitweise fand eine Gleichsetzung der Anwält*innenschaft mit dem ›Feindbild Demonstrant‹ statt und Anwält*innen wurde unterstellt, Straftaten zu fördern. Ein derartiger Generalverdacht gegen die Anwält*innenschaft ist nicht hinnehmbar.
Die Arbeit von Journalist*innen, die ebenfalls der Kontrolle der Exekutive dient, wurde ganz erheblich behindert. Mehrere Dutzend Journalist*innen verloren ihre Akkreditierung für den Gipfel aufgrund von Geheimdienstinformationen, deren Herkunft nach wie vor ungeklärt ist. Es besteht der Verdacht, dass nicht genehme Journalist*innen von der Berichterstattung ausgeschlossen werden sollten. Parallel dazu wurden während des Protestgeschehens zahllose Berichterstatter*innen von der Polizei unter Druck gesetzt oder gar angegriffen, wie Darstellungen von Betroffenen und Bildaufnahmen belegen.
Während des polizeilichen Vorgehens gegen die G20-Proteste hat es eine Vielzahl rechtswidriger und damit strafbarer Übergriffe von Polizeibeamt*innen auf Protestierende, Journalist*innen und andere Bürger*innen gegeben. Auch hierzu liegen uns viele Berichte von Zeug*innen und Betroffenen sowie Bildaufnahmen vor. Sie belegen das Vorgehen einer sich offensichtlich im rechtsfreien Raum wähnenden Exekutive, das zu einem kaum vorstellbaren Ausmaß rechtswidriger Polizeigewalt geführt hat.
Während der Proteste hat die Polizei ihr Vorgehen teilweise mit nicht haltbaren Sachverhaltsschilderungen und Gefahrenprognosen begründet, die sich vielfach im Nachhinein als falsch herausgestellt haben. Eine Richtigstellung dieser Sachverhalte durch die Polizei steht in den meisten Fällen aus.

Gleichzeitig ist es unerträglich, wie Politik und Polizei im Nachhinein mit dem Geschehen umgehen: Statt einer offenen und selbstkritischen Aufarbeitung des schon im Grundsatz autoritär-repressiven Vorgehens gegen die Proteste und der Gewaltexzesse mancher Polizeieinheiten, findet reflexartig eine bedingungslose Verteidigung und gar Glorifizierung der Polizeiarbeit statt. Die vollständige Abwesenheit einer Fehlerkultur bestätigt nicht nur die Polizist*innen in ihrem rechtswidrigen und strafbaren Vorgehen. Das nun faktisch bestehende Verbot, Kritik an der Polizei zu üben, die als Exekutivinstanz das Gewaltmonopol ausübt, setzt auch einen zentralen Grundsatz des Rechtsstaats außer Kraft: Wer besondere Befugnisse zum Gewalteinsatz hat, muss durch die Gesellschaft und die anderen Gewalten permanent und intensiv kontrolliert sein. Alles andere ist der Weg in den Obrigkeitsstaat.

»Die Politik befeuert ein Gesellschaftsbild, mit dem ganze Personengruppen außerhalb der Rechtsordnung gestellt werden, und bestreitet damit die Geltung der Grundrechte für alle. Wir nennen das Feindstrafrecht«, so Franziska Nedelmann, Rechtsanwältin und Stellvertretende Vorsitzende des RAV.

Wir fordern eine rückhaltlose Aufklärung des autoritär-repressiven Vorgehens, das die G20-Proteste massiv eingeschränkt hat. Und wir fordern ebenso die Aufklärung der zahllosen Übergriffe der Polizei auf Protestierende, Journalist*innen und Bürger*innen.

Kontakt: Rechtsanwalt Dr. Peer Stolle – stolle@dka-kanzlei.de

Pressemitteilungen Anwaltlicher Notdienst zum G20 in Hamburg:
https://www.anwaltlicher-notdienst-rav.org/de/presse
20170714_Pressemitteilung des RAV_Bilanz der G20 Proteste – Feindbild Demonstrant
(1)
Der Begriff wurde anlässlich des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm geprägt, vgl. den vom RAV/Legal Team herausgegebenen Sammelband ›Feindbild Demonstrant. Polizeigewalt, Militäreinsatz, Medienmanipulation. Der G8-Gipfel aus Sicht des Anwaltlichen Notdienstes‹ (http://www.rav.de/projekte/legal-team-g8-gipfel/). Auch dort kam es zu Polizeigewalt gegenüber Demonstrant*innen.