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B:Prozessbericht vom achten Verhandlungstag (RAZ-RL-radikal Prozess)

Die Verteidigung eröffnete den Tag mit einen Antrag in Bezug auf den eingeschränkten Zugang der Öffentlichkeit zu diesem Prozess. Diese argumentierte, dass die Einschränkungen sogar strenger wären als die, die die Bundesregierung einsetzt. Da die Anzahl an vollständig geimpften Personen immer mehr steige und aufgrund der niedrigen Inzidenz, auch wenn diese etwas leicht angestiegen sei, sei die eingeschränkte Öffentlichkeit nicht zu rechtfertigen. Zu diesen Antrag erwiderte der Richter, dass die Inzidenz eben moderat gestiegen sei und er bei derselben Entscheidung bleiben würde. Was aber nun mit den Geimpften sei, egal wie viele Menschen gerade im Saal wären (weil gefragt wurde, wie viele Zuschauer und Zuschauer gerade im Saal anwesend waren, und zu diesem Zeitpunkt es nur neun Personen waren), steht daher immer noch die Frage im Raum, warum nach der Regel, dass maximal zehn Personen plus fünf aus der Presse da sein dürfen, gehandelt werden würde. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die meisten Anwesenden geimpft seien, wäre doch sehr hoch und die könne nicht ignoriert werden. Daraufhin und auf all dies erwiderte der Richter erneut, wie er es schon andere Male tat, dass die Entscheidung stehen würde, er aber erneut darüber nachdenken würde und sich mit anderen Kollegen über das Vorgehen bei anderen Prozessen erkundigen und austauschen würde, bis dahin würde sich nichts verändern.

Gleich danach machte die Verteidigung darauf aufmerksam, dass das Gericht sich positiv auf das Schreiben des Verfassungsschutzes bezogen hatte. Es ginge um eine Erklärung, wo der Verfassungsschutz die Gefahr für seine Mitarbeiter, nämlich als abstrakt gefährlich, definierte, denn deren Alias und deren Beschreibung sei im Internet zu finden gewesen, zwar sehr vage formuliert (z.B., falsche Bart, Perücke, usw.), was aber der Verfassungsschutz als „sehr präzise“ beschreibt. Darüber hinaus wird nicht erklärt, warum sich die Gefahrenlage der Mitarbeiter des Verfassungsschutzes erhöht haben sollte. Für den Verfassungsschutz gilt die Beschreibung ihrer Mitarbeiter als ein konzipierter Versuch diese zu enttarnen.

Nach dieser Feststellung, wurde der erste und einzige Zeuge des Tages vorgeladen. Es handelt sich um einen gewissen Dirk Arnemann, geboren am 04.08.65, dieser trug einen falschen Bart und eine Perücke, wie üblich handelt es sich hier um einen Alias. Seine Arbeit im Verfassungsschutz sei die eines Angestellten in der Verwaltung und die Dienststelle sei in Köln. Der Zeuge wäre an einer Observationsmaßnahme beteiligt gewesen, kann sich aber nicht mehr daran erinnern. Auf die Frage des Richters, ob sich der Zeuge vorbereitet hätte, bejahte dieser die Frage. Er hätte nämlich von der Dienststelle das Behördenzeugnis, die eingeschränkte Aussagegenehmigung und den Observationsbericht erhalten. Was er aber genau gemacht habe, ob er sogar den Angeklagten wiedererkennen würde, was er im Bericht geschrieben habe, an all dies könne er sich nicht mehr erinnern.

Es gab, wie wir von anderen Zeugen auch schon erfahren haben, einen Termin mit seinen Kollegen, wo man sich traf um über den Fall zu reden. Er selbst sprach mit einem Kollegen darüber, dieser könne sich aber auch nicht mehr an den Fall erinnern. Auf die Frage, wie der Name des Kollegen sei, sprich sein Alias, weil die ja bekannt sind, darauf könne er nicht antworten, er müsse vorher darüber mit der Dienststelle in Köln reden, auch wenn der Alias bekannt sei und diese evtl., sogar schon vorgeladen worden sei. Auf die weitere Frage der Verteidigung, wie viele Berichte der Zeuge gesehen habe, wie viele Seiten diese hatten, daran könne er sich auch nicht mehr erinnern, obwohl dieses Treffen vor einem Monat gewesen sein soll. Ob er sich öfters als Zeuge vorbereiten würde, bzw., ob er als Zeuge öfters vortreten würde, verneinte er, ob der Bericht, den er bekam, geschwärzt war, wüsste er nicht mehr, was für einen Zeitraum der Observationsbericht umfassen würde, wüsste er auch nicht mehr, was für ein Format dieser hatte (DINA4, DINA3, usw.) und ob dieser einfach oder doppelseitig gedruckt war, wüsste er nicht mehr, außer dass es sich wahrscheinlich um DINA4 Format handeln würde.

Auf die Frage, ob auf dem Treffen den Teilnehmern empfohlen worden sei auf alle Frage ständig mit „ich weiß nicht mehr, habe keine Erinnerung daran, kein Kommentar“ oder ähnliches zu antworten, daran konnte sich der Zeuge auch nicht mehr erinnern, es sei lange her.

Die Verteidigung wollte feststellen, mit welchen Kollegen der Zeuge gesprochen hatte, darauf wurde eine zehnminütige Pause einberufen, damit in dieser die Dienststelle angerufen werden könne. Nach den zehn Minuten ging der Verhandlungstag weiter und der Zeuge durfte den Namen sagen, es handelte sich um einen anderen Zeugen, der schon erschienen war. Der Zeuge wurde nach dieser atemberaubenden Erkenntnis entlassen.

Als dieser den Saal verließ, stellte der Richter fest, dass noch weitere sieben Zeugen des Verfassungsschutzes kommen würde und dass er sich mit der Dienststelle in Verbindung setzen werde, um festzustellen, ob alle weiteren Zeugen doch nur dasselbe sagen würden und ob es nicht mehr Sinn ergibt diese zu entlassen, denn es handele sich hier um einen geringen Beweiswert, welcher vorgetragen werden würde.

Die Verteidigung erwiderte darauf, dass auch aus den Berichten des Verfassungsschutzes nicht ersichtlich sei, wer was geschrieben habe und ob all dies strafrechtlich überhaupt relevant sei.

All dies wurde zur Kenntnis genommen und wird sich in den kommenden Verhandlungstagen klären, um ungefähr 14:30 endete der achte Verhandlungstag.

Der nächste Prozesstermin ist am 10. August um 09:00 Uhr am Landgericht Berlin, Turmstraße 91, Eingang Wilsnacker Str.

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