Aramäer

Das Bayerische oberste Landesgericht hat die Revision einer 24-Jährigen Suryoye Aktivistin verworfen!

Das Gericht wirft der 24-jährigen Suryoye Aktivistin aus Augsburg vor, gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu haben, weil sie eine Fahne der Kommunistischen Suryoye Mesopotamiens (SGB) während der 1. Mai Demonstration im Jahre 2018 in Augsburg getragen hat.

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Augsburg und nun auch das bayerische oberste Landesgericht in München behaupten, dass die Fahne der SGB mit der Fahne der marxistisch-leninistischen Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) zum verwechseln ähnlich sei.

Nach dem Vereinsgesetz könne ein Symbol auch dann strafbar sein, wenn es nicht verboten ist, aber einem verbotenem
„zum verwechseln ähnlich“ sieht. Alle drei gerichtlichen Instanzen behaupten das die SGB Fahne das Ergebnis eines neu geschaffenen Kennzeichens ist und aus einer Kombination der sogenannten Originalkennzeichen der DHKP, DHKC und der Dev-Sol sei.

So wurde laut Gericht angeblich die Sonne von der DHKP Fahne mit einem Stern ausgetauscht sowie Hammer mit Sichel stilistisch verändert.

In dem Beschluss des bayerischen obersten Landgericht heißt es dazu:

„…dass durch die Art der von der Angeklagten verwendeten grafischen Darstellung der Eindruck des verbotenen Kennzeichens der DHKP-C vermittelt wurde, nachdem lediglich die gelbe Sonne durch einen gelben Stern ersetzt wurde. Auch die Ausführungen der Berufungskammer, wonach die Frage,
wie exakt Hammer und Sichel ausgearbeitet und stilistisch umgesetzt sind, für die rechtliche Bewertung nur insoweit von Bedeutung ist, als eine völlig andere Form der Darstellung unter Umständen die Gefahr einer Verwechslung beseitigen kann – wie hier gerade nicht -, begegnet keine rechtlichen Bedenken.“

Die Suryoye-Aktivistin und ihr Rechtsanwalt Mathes Breuer werden nun beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde einreichen und den Kampf um Gerechtigkeit weiter führen.

Mit dem Verbot von Symbole der Suryoye hat die Repression gegen Suryoye Aktivisten und deren Unterstützer eine neue Stufe erreicht. Polizei und Justiz setzen die Neuregelung weitreichend um. Zahlreiche Ermittlungs- und Strafverfahren wurden aus diesem Grund bereits eröffnet. Auf Demonstrationen greift die Polizei mit der üblichen Härte durch und droht mit der Beschlagnahmung von Fahnen, Transparenten und Schilder wie zuletzt auf der Kundgebung für die Freilassung politischer Gefangenen in der Türkei am 24. Februar 2021 in Düsseldorf.

Als Volksrat der Suryoye in Europa fordern
wir ein Ende der Verfolgung von Suryoye
und deren Unterstützer. Und dass die Ermittlungsverfahren gegen alle Revolutionären Suryoye Aktivisten unverzüglich eingestellt werden in Deutschland. Wir rufen alle aktiven linken, fortschrittlichen, demokratischen und antifaschistischen Menschen auf, sich mit den Revolutionären-Suryoye zu solidarisieren.