Der 129B- Prozess gegen die 3 türkische Revolutionäre Özgül Emre, İhsan Cibelik und Serkan Küpeli vor dem OLG Düsseldorf geht weiter!

Was geschah heute in der HV am 23.01.2024?
Die Verteidiger stellten einen neuen Antrag vor, in dem sie die Verbrechen der Türkei und das Recht auf Widerstand erläuterten.
Es wurden Beispiele von Massakern an Menschen wie das Bahnhofsmassaker von Ankara, Suruç, Gezi genannt und es wurde argumentiert, dass ein Widerstandsrecht in jeglicher Form gegen den Faschismus besteht und somit der Kampf der Revolutionäre nicht kriminalisiert und verurteilt werden darf.
Daraufhin sagte Staatsanwalt Setton Folgendes;
„Nehmen wir an, es herrscht seit 2013 Faschismus in der Türkei, Özgül Emre ist seit mindestens 2003 Mitglied der Organisation…
Außerdem mag der Widerstand gegen den Faschismus ein Recht sein, aber nicht für die DHKP-C. Denn sie sind nicht nur gegen die „faschistische“ AKP-Regierung oder Erdoğan, sie sind gegen den türkischen Staat, und das erklären sie in allen ihren Veröffentlichungen. Ihr Ziel ist es, ihre eigene Diktatur zu errichten (ML Diktatur). Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die DHKP-C auch Dursun Karataş als „Führer“ bezeichnet, so wie Erdoğan als „Führer“ bezeichnet wird. Wenn sie nur gegen die faschistische Macht sind, warum richten sie sich dann gegen „standart“ Polizisten, die kein Recht haben, Entscheidungen zu treffen oder Dritte? Sie sagen, dass sie nicht nur gegen den Faschismus, sondern auch gegen den US-„Imperialismus“ und den deutschen Imperialismus sind und organisieren Angriffe auf deren Konsulate. Deshalb gilt das Widerstandsrecht für sie nicht“.
Die Verhandlung wurde nach dem Antrag der Anwälte für die Mittagspause unterbrochen.
Özgül Emre wendete sich vor der Mittagspause an die Zuschauer, die das Gerichtsaal verließen und sagte :
„Ich grüße Hüseyin Karaoğlan, der sich in einem unbefristeten Hungerstreik gegen die S,R,Y-Typ Gefängnisse in der Türkei befindet, und Nurettin Kaya, der sich im Todesfasten befindet.
Wir haben uns den F-Typ Gefängnissen nicht ergeben. Sie konnten unseren Kampf nicht brechen, und jetzt werden wir den S,R,Y-Typ auch besiegen. Der Kampf der Revolutionäre Gefangene lässt sich nicht aufhalten.“
Es wurde angekündigt, dass er so bald wie möglich in der Kölner Universitätsklinik operiert werden würde.
Mit dieser Entscheidung gab Ihsan Cibelik bekannt, dass er seinen 36 Tage andauernden Hungerstreik für das Recht auf Behandlung ab heute beendet.
In seiner Erklärung erklärte er auch, dass Zehntausende von Gefangenen in Deutschland nicht behandelt werden und dass in den Gefängnissen keinerlei Behandlungsbedingungen geschaffen werden.
Ihsan Cibelik erklärte zwar, dass er seinen Widerstand eingestellt hat, betonte aber, dass er immer bereit ist, sich gegen die Aneignung seiner Grundrechte zu wehren, jederzeit und um jeden Preis.
Nach dieser Erklärung wurde die Frage des Gutachters vor Gericht erörtert. Die Anwälte forderten einen unparteiischen und möglichst türkischen Gutachter und legten einerseits eigene Vorschläge vor, andererseits begründeten sie, warum sie den vom Gericht vorgeschlagenen Gutachter nicht für unparteiisch halten.
Eine Person, die für die Sozialdemokratische Partei arbeitet, also direkt die Interessen der deutschen Regierung vertritt und zudem die „Normalisierung“ der deutsch-türkischen Beziehungen fordert, kann nicht unparteiisch sein“, so war die Rede.
Stattdessen sei es besser, jemanden aus der Türkei zu nehmen, der in der Türkei gelebt habe, der vielleicht nicht vom Faschismus angegriffen worden sei, der aber einen emotionalen Bezug zu den dortigen Verhältnissen herstellen könne.
Der Staatsanwalt und der Richter argumentierten dagegen, dass es nicht besser sei, eine türkische Person zu laden.
Der Richter sagte: „Dann lasst uns in ISIS-Fällen nur syrische oder noch besser islamistische Experten hinzuziehen. Das kann man nicht machen.“
Der Richter betonte auch, dass die Definition des Faschismus durch den Sachverständigen nicht wichtig sei, dass das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Faschismus in der Türkei nicht ausschlaggebend sei und keinen Einfluss auf die Entscheidung habe, und dass der Gutachter nur gebeten werde, die politischen und menschenrechtlichen Bedingungen und Fakten in der Türkei zu erläutern.
Dennoch sagte der Richter, dass er die von den Anwälten vorgeschlagenen Namen untersuchen und berücksichtigen werde.
Das Gericht sagte einige der anstehenden Anhörungen aufgrund von Streiks ab und vertagte den Prozess auf den 31. Januar.
Die Zuschauer riefen beim Verlassen des Gerichtssaals;
„Wir haben durch den Widerstand gesiegt, wir werden durch den Widerstand siegen „,.
Özgül Emre antwortete: „Ihr habt sie bereits an dem Tag besiegt, an dem ihr mit dem Widerstand begonnen habt“.
Die nächste Verhandlung findet am 31.01.24 um 9:30 Uhr am OLG Düsseldorf statt.
Davor wird am 24.01.2023 eine Presseerklärung der Hungerstreikenden stattfinden.

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