Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt Telegram Recht, das sich weigerte, seine Verschlüsselungsschlüssel herauszugeben.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag, den 13. Februar, einem Telegram-Nutzer Recht gegeben. Dieser hatte sich an das europäische Gericht gewandt, um ein russisches Gesetz anzufechten, das es den Sicherheitsdiensten des Landes erlaubt, Zugang zu den Verschlüsselungsschlüsseln zu verlangen, die von der Messenger-App zum Schutz von Konversationen verwendet werden. Anton Podchasov, der zu einer Gruppe von sechs Telegram-Nutzern gehörte, gegen die eine Anfrage des FSB, des russischen Heimatschutzdienstes, gerichtet war, hatte 2019 den EGMR angerufen. In einem Anti-Terror-Fall hatte der FSB die App aufgefordert, ihm alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen über Herrn Podchasov sowie die Verschlüsselungsschlüssel zur Entschlüsselung der Nachrichten, die er möglicherweise gesendet oder empfangen hatte, zur Verfügung zu stellen. Telegram hatte sich geweigert, dieser Aufforderung nachzukommen, da das Gesetz die Grundfreiheiten seiner Nutzer verletze. Der Messenger war daraufhin landesweit blockiert worden – auf recht unwirksame Weise. Das Unternehmen hatte Russland zur gleichen Zeit verlassen.

Das FSB gibt diese Schlüssel auf Anfrage an die Behörden weiter. Sie sind das zentrale Glied der sogenannten „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“, mit der eine Kommunikation sehr robust gesichert wird: Nur der Sender und der Empfänger der Nachricht können sie lesen, und selbst der Administrator der Anwendung hat keinen Zugriff darauf. Diese Schlüssel sind jedoch „allgemein“: Sobald sie an den FSB weitergeleitet wurden, hätten sie verwendet werden können, um die Nachrichten von Herrn Podchasov, aber auch die aller anderen Nutzer der App zu entschlüsseln, und das war der Grund für die Entscheidung des EGMR, Telegram Recht zu geben: Das russische Gesetz, „das es den Behörden ermöglicht, allgemein und ohne ausreichende Schutzmaßnahmen auf Inhalte elektronischer Kommunikation zuzugreifen, steht im Widerspruch zum Wesen des Rechts auf Privatleben“. Die Entscheidung des EGMR könnte mehrere andere laufende Gesetzgebungsdossiers beeinflussen. Die Frage der Verschlüsselung der Kommunikation steht im Mittelpunkt von Vorschlägen einiger Politiker und einiger neuerer Gesetzesentwürfe.

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https://secoursrouge.org/la-cour-europeenne-des-droits-de-lhomme-donne-raison-a-telegram-qui-a-refuse-de-donner-ses-cles-de-chiffrement/