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Der Kampf im TKP/ML-Verfahren geht weiter

Banu bleibt! Nürnberger Ausländerbehörde will türkische Genossin ausweisen

Wir haben schon über das skandalöse TKP/ML-Verfahren in München berichtet. Nur, weil sie angeblich Mitglieder der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten Leninisten (TKP/ML) sind, wurden zehn türkisch- und kurdischstämmige Aktivist*innen zu drakonischen Haftstrafen verurteilt. Sie erhielten zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie sechs Jahren und sechs Monaten. So endete im Juli 2020 nach über vier Jahren eines der größten Polit-Verfahren in der Geschichte der Bundesrepublik.

Der absurde Mammut-Prozess drehte sich um die „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation“ nach § 129b StGB. Und das, obwohl die TKP/ML in Deutschland gar nicht verboten ist und auch auf keiner internationalen Terrorliste steht. Nur Erdogan in der Türkei verfolgt sie hart. Dem schloss sich mit der Verhaftung der Aktivist*innen die BRD an und erfüllte Erdogans Wünsche – obwohl die Angeklagten in Deutschland überhaupt keine strafbaren Handlungen begangen hatten. Worum es ging, waren konkret die Organisation von Veranstaltung oder die Sammlung von Spenden. Normale Vereinstätigkeiten also. Kurz. Es war einzig und allein ihre kommunistische Gesinnung, weshalb die Angeklagten verurteilt wurden. Dagegen hat die Verteidigung Rechtsmittel erhoben. Die Berufung steht noch aus.

Aber das Rad der Repression dreht sich trotzdem weiter. Zwei der betroffenen Genoss*innen erhielten nämlich unschöne Post. Sie sollten zu „Anhörungen bzgl. geplanter Ausweisung“ erscheinen. Das bedeutet, dass sie durch eine Ausweisung ihre Niederlassungserlaubnis verlieren könnten und womöglich nicht in Deutschland bleiben dürfen. Dann müssten sie tatsächlich in die Türkei ausreisen, wo sie natürlich akut gefährdet wären. Es handelt sich um Dr. Banu Büyükavci und Dr. Sinan Aydin, beide Ärzt*innen aus Nürnberg. Sie leben schon seit 2006 dort in Franken. Banu, die sowohl Ärztin als auch Psychiaterin ist, erhielt gleich ihre alte Stelle im Klinikum Nürnberg zurück, nachdem eine überlange, fast dreijährige Untersuchungshaft sie aus ihrem Alltag gerissen hatte. Ihre Kolleg*innen standen hinter ihr und fanden den Vorwurf lächerlich, die beliebte Ärztin und Therapeutin, die sich auch bei ver.di engagiert, sei eine „Terroristin“. Sie konnte gleich wieder arbeiten, nachdem sie aus der U-Haft freikam. Ihr Partner Sinan verlor seinen Job. Zudem droht beiden, ihre ärztliche Approbation zu verlieren. Dann dürften sie nicht mehr praktizieren, ihre berufliche Existenz wäre vernichtet.
Müslüm Elma, der zum „Rädelsführer“ stilisiert wurde und bis zuletzt in U-Haft blieb, hatte in Deutschland vor vielen Jahren als politisch Verfolgter Asyl erhalten. Nun hat er den Status einer Duldung, der auch nicht gerade sicher ist. Er erhielt die höchste Strafe. Von ihm stammt der kluge Satz: „Dieser Prozess wird nicht im Gerichtssaal, sondern auf der Straße entschieden“. Musa Demir, Sami Solmaz und Mehmet Yesilcali haben auch Ärger, allerdings wohnen sie in Frankreich, Österreich und in der Schweiz, deshalb befinden sie sich zunächst in Sicherheit, dürfen aber für 20 Jahre nicht mehr nach Deutschland einreisen.
Der Widerstand dagegen organisiert sich. Es gibt Aktivitäten von Seiten des Nürnberger Solidaritätsbündnisses, das den ganzen Prozess begleitet hat, sowie von der Gewerkschaft, weil Banu auch im Landesmigrationsausschuss aktiv ist. Auf keinen Fall darf es zu Abschiebungen in die Türkei kommen. Wenn schon die BRD-Regierung Erdogan hilft und damit ihre eigene Repression gegen Linke forciert, darf die Nürnberger Ausländerbehörde dieses Unrecht nicht auch noch weitertreiben und die Situation zuspitzen.

Unterstützer*innen aus Nürnberg