Auf Antrag der Anti-Terror-Staatsanwaltschaft wird das Gericht zur Haftdurchführung am 25. November eine Anhörung abhalten, um zu entscheiden, ob sie Jean-Rouillan wieder ins Gefängnis sperren oder nicht.
Diese Unnachgiebigkeit gegenüber unserem Genossen nimmt zwei Vorfälle zum Vorwand. Es kam zu zwei unbeabsichtigten Zwischenfällen mit der elektronischen Fußfessel von Jean-Marc. Er trägt diese Fußfessel während seines Hausarrestes, wo er eine achtmonatige Haftstrafe wegen
„Rechtfertigung des Terrorismus“ verbüßt – tatsächlich ging es um ein paar Worte, die von der Justiz falsch ausgelegt wurden.
Und das, obwohl der Gefängnisverwaltung durch den Vorort-Besuch der Gendarmerie belegt wurde, dass Jean-Marc sein Zuhause nicht verlassen hatte und somit seine Haft nicht unterbrochen hat.
Will der Staat, Jean-Marc auf unbestimmte Zeit für sein politisches Engagement in der Unterstützung emanzipatorischer Kämpfe bezahlen lassen?
Zu einer Zeit, in der unter dem Vorwand des Ausnahmezustands neue von der Regierung diktierte freiheitsbeschränkende und fremdenfeindliche Gesetze vorbereitet oder bereits vom Parlament verabschiedet worden sind, werden wir es nicht hinnehmen, dass Jean-Marc Rouillan unter falschem Vorwand wieder eingesperrt wird.
Das Kollektiv „Ne laissons pas faire!“ „(NLPF) 17. November 2020
Ergänzungen:
NLPF: „Lassen wir es nicht geschehen“
NLPF eine Gruppe, die sich in den 90ern in Paris gegründet hat, als als die Gefangen aus action Directe, Nathalie Ménigon, im Knast schwer krank war.
NLPF hat sich seitdem für die Freilassung der Gefangenen aus Action Directe eingesetzt und ist auch im Kontext von Georges Abdallah aktiv.