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Dessau: Freispruch wäre die einzige Alternative

In dieser Woche endet voraussichtlich der, von der linken Öffentlichkeit unbeachtete, Prozess gegen zwei Menschen aus Afghanistan vor dem Landgericht Dessau ( 2. Strafkammer, Schwurgericht)*.
Die ursprüngliche Anklage, Körperverletzung mit Todesfolge, musste bereits während des Verfahrens auf „ gemeinschaftlich begangener, gefährlicher Körperverletzung „ begrenzt werden.
Zur Vorgeschichte:

Am Abend des 8.09.2018 kam es zu einem Streit zwischen zwei Menschen aus Afghanistan. In dieser Situation näherten sich zwei „deutsche Staatsbürger“ . Während der Begegnung starb einer der beiden an akuten Herzversagen. Die Ursache dafür war, dass dieser Mensch schwer herzkrank war.
Alles weitere ist Spekulation. Selbst die immer wieder von allen bürgerlichen Medien verbreitete Version, der Mann habe den Streit schlichten wollen, lässt sich durch nichts belegen.
Bereist am Abend des 8.09.2018 begannen die bürgerlichen Medien, eine BRD weite Hetzkampagne.
Die Afghanen hätten so lange auf den Kopf des „Deutschen“ eingetreten – bis er starb. Eine „Zeugin“ durfte bundesweit verkünden, das Opfer habe immer wieder geschrien „bitte aufhören“, aber die Afghanen hätten nicht aufgehört und dergleichen mehr.** Begleitet wurde diese Kampagne von den bürgerlichen Politikern. So verkündete Sören Herbst, Bündnis 90 / Die Grünen, auf Twitter:
„ In Köthen ist ein Mensch gewaltsam zu Tode gekommen. Das ist grauenhaft & verabscheuenswürdig. Der Generalstaatsanwalt ermittelt, die Täter müssen hart bestraft werden. …***
Unmittelbar am Sonntag den 9.09.2018 fand ein „Trauermarsch“ statt. Ob die bürgerlichen Medien diesen einfach erfanden und die Nazis ihn für ihre Mobilisierung nutzen oder es tatsächlich entsprechende Aufrufe gegeben hat, lässt sich heute nicht mehr feststellen. Fakt ist jedoch – die bürgerliche Medien von der „Welt“ bis hin zu „Volksstimme“ übernahmen die Mobilisierung bundesweit, z. B. durch „Live Ticker„ .
In dieser Atmosphäre fand und findet der Prozess statt. Obwohl die bürgerlichen Medien inzwischen auf Grund der Fakten , ihre anfänglichen Lügen nicht wiederholen, versuchen sie immer noch, so der MDR, die Assoziation zu den vermeintlichen Fußtritten zu schaffen.
Das Gutachten ist eindeutig. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen einer vermeintlichen Einwirkung durch die zwei Menschen aus Afghanistan, z.B. durch „Schubsen“ , und den Tod des Menschen. Alles andere ist Spekulation und wird sich nicht klären lassen, unter anderem ob die vermeintlichen anderen Verletzungen durch Wegstoßen oder andere Einwirkungen entstanden sind.
In dieser Situation kann es nur einen Freispruch geben.
Selbst die Reduzierung des Strafmaßes, auf Grund der korrigierten Anklage, würde für die zwei Menschen aus Afghanistan entsprechend Konsequenzen haben. Über 2000 Menschen wurden seit dem Bestehen der Regierungskoalition aus CDU, SPD und Bündnis90/ Die Grünen in Sachsen Anhalt abgeschoben, auch nach Afghanistan.
* http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&;id=900887&identifier=d5668dd115e038dda61c7f3d67485089
** siehe Video – https://www.welt.de/politik/deutschland/article181471236/Streit-zwischen-Deutschen-und-Afghanen-eskaliert-ein-Mensch-stirbt.html
*** https://twitter.com/i/web/status/1038767080554803203 9.09.2018
Matthias Kramer Rote Hilfe Magdeburg
http://rotehilfemd.blogsport.de/