Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die den Medienaufsichtsbehörden von Nordrhein-Westfalen angegliedert ist -Westfalen, hat die Sperrung der Website des Netzwerks zur Unterstützung palästinensischer Gefangener Samidoun angeordnet, dem vorgeworfen wird, „in erheblichem Maße” antisemitische Propaganda zu verbreiten, zu Gewalt aufzurufen und das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen. In Umsetzung dieser Entscheidung hat die Landesmedienbehörde alle Zugangsanbieter und Betreiber, die Datenübertragungen gewährleisten, aufgefordert, die Website in ihrem Netzwerk unzugänglich zu machen. Die Maßnahme, die spätestens am 5. Februar umgesetzt werden muss, ist Teil einer umfassenderen Kriminalisierung der Solidaritätsbewegung mit Palästina, da Samidoun bereits vom deutschen Bundesinnenministerium mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde (siehe unseren Artikel).
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