Fünf Personen stehen seit dem 3. Dezember vor Gericht, weil sie vor sechs Jahren an einer Demonstration gegen den G20-Gipfel teilgenommen hatten. Da die fünf Angeklagten damals erst 16 bzw. 17 Jahre alt waren, findet der Prozess als Jugendverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Vor einer Teilnahme an Solidaritätskundgebungen wird ausdrücklich gewarnt und davon abgeraten. „Wer an dieser Versammlung teilnimmt, macht sich zum Komplizen gewaltorientierter Linksextremisten“, warnte der Verfassungsschutz im Vorfeld einer Demonstration am 5. Dezember, an der weit über 2000 solidarisch gesinnte Menschen teilnahmen. Den fünf Jugendlichen, die derzeit vor der Großen Jugendstrafkammer 27 erscheinen, wird „schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall sowie versuchte Körperverletzung, Bildung bewaffneter Gruppen und Sachbeschädigung“ vorgeworfen. Keiner der fünf Angeklagten ist jedoch persönlich für diese Taten angeklagt. Wie die Hamburger Justiz schreibt, wird ihnen „keine eigenständige Gewalttat“ zugeschrieben. Die Staatsanwaltschaft sieht sie als „Komplizen“ innerhalb einer Gruppe von 150 bis 200 Personen, aus der heraus Straftaten begangen wurden. Sie hätten diese Gruppe „durch das Marschieren in geschlossener Formation“ unterstützt.
Wie beim vorherigen Elbchaussee-Prozess versuchen die Behörden, Verurteilungen für die bloße Teilnahme an den G20-Protesten zu erwirken und damit einen Präzedenzfall zu schaffen, der es in Zukunft ermöglichen würde, alle Teilnehmer an Demonstrationen, die sich gegen Staat und Kapital richten und bei denen es zu Gewalttätigkeiten kommt, zu kriminalisieren. Ein aktueller Vorschlag des nordrhein-westfälischen Innenministers verfolgt das gleiche Ziel: Er fordert eine Verschärfung des berüchtigten Landfriedensbruchparagrafen, sodass jeder, der sich bei einer Demonstration in der Nähe von angeblichen „Gewalttätern“ aufhält, ebenfalls einer Straftat bezichtigt werden kann. Diese Neufassung des Landfriedensbruch-Artikels soll „der Polizei ermöglichen, auch gegen Demonstranten vorzugehen, die Gewalttäter allein durch ihre physische Anwesenheit schützen“.
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