Die Bundesrepublik Deutschland gegen Faruk Ereren – Prozessbericht vom 27.9.2013

Geschrieben von: Eugen Hardt, Linke Zeitung      

Am heutigen Tag hatten die Verteidigung von Faruk Ereren und dieser selbst Gelegenheit den Zeugen Gün zu befragen.

Verteidiger:
Ich möchte auf das Verhältnis von Dev-Genc und Dev-Sol zu sprechen kommen. Ist es richtig, dass Dev-Genc die Jugendorgansiation von Dev-Sol ist, aber schon vor der Gründung von Dev-Sol bestand ?

Zeuge:
Das ist richtig. Ich kann aber nichts zur Geschichte der Organisationen sagen.

Verteidiger:
Als Mitglied des Volksbüros haben Sie Mitglieder von Dev-Sol vertreten. Wie wurde die Aufteilung vorgenommen; welcher Anwalt bekam welchen Mandanten ?

n

Zeuge:
Die Aufteilung wurde je nach Belastung, Dauer des Verfahrens, den jeweiligen Besonderheiten etc. vorgenommen. Entschieden wurde gemeinsam.

Verteidiger:
Sie waren bei Dev-Sol für den „demokratischen Bereich“ zuständig. Hat das etwas mit Ihrer Tätigkeit als Anwalt zu tun ?

Zeuge:
Die Tätigkeit im demokratischen Bereich im Auftrag der Organisation hatte mit meiner Tätigkeit als Anwalt im Volksbüro nichts zu tun.

Verteidiger:
Sie haben ausgesagt, dass Sie er nach dem „Putsch“ in der Organisation erfahren haben, wer Mitglied des ZK war. Wann war der Putsch beendet und wann und wie kamen Sie zu diesen Informationen?

Zeuge:
Dafür gibt es keinen genauen Zeitpunkt. Ein Ende lässt sich festmachen mit dem Beschluss einer neuen klaren politischen Linie auf dem Kongress der Partei.

Verteidiger:
Also bei Gründung der DHKP-C ?

Zeuge:
Ich habe die Informationen schon vor der Parteigründung erhalten. Im Zuge von Polizeiaktionen wurden interne Papiere beschlagnahmt, von denen ich als Anwalt Kenntnis erhielt.

Verteidiger:
Welche Kenntnisse erhielten Sie vor und welche nach der Parteigründung ?

Zeuge:
Über die Zeit nach der Parteigründung kann ich nicht viel sagen, da ich nicht lange Mitglied war. Ausserdem kann ich mich nicht an Details erinnern. Wenn ich früher dazu etwas ausgesagt habe wird das so stimmen.

Verteidiger:
Bis wann hatte Dev-Sol vor der Parteigründung ein ZK ?

Zeuge:
Durch die Polizeiaktionen war das ZK zum größten zeil getötet oder verhaftet worden, sodass es praktisch kein ZK mehr gab. Der Parteiführer hatte alle Macht an sich gezogen und das Statut missachtet, was einer der Verwürfe gegen ihn war. Die Zeit des Putsches war eine Ausnahmesituation. Erst auf dem Parteitag wurde ein neues ZK gewählt.

Dieser Punkt ist sehr wichtig, denn der zur lebenslänglichen Gefängnisstrafe für Faruk führende Hauptvorwurf war, er habe von Deutschland aus den Befehl zur Ermordung von zwei Polizisten erteilt. Eine solche Anweisung konnte nach Aussagen der Zeugen ausschließlich vom ZK beschlossen werden. Wenn es aber kein ZK mehr gab, hätte sie vom Parteiführer selbst kommen müssen und nicht von Faruk.

Verteidiger:
Wenn es in der Zeit des Putsches Anschläge gab, kann man davon ausgehen, dass die alten Strukturen griffen ?

Zeuge:
Es gab auch „unauthorisierte Aktionen“, doch die Grundregel war, dass bewaffnete Aktionen ohne Billigung des ZK undenkbar waren.

Verteidiger:
Wenn nur noch der Parteiführer Entscheidungen traf und nicht mehr das ZK, von wem wurden dann Entscheidungen über bewaffnete Aktionen getroffen ?

An dieser Stelle greift die vorsitzende Richterin ein. Dies sei keine Zeugenfrage, da es nicht um das Wissen des Zeugen gehe, sondern um Spekulationen. Ihr ist die Wichtigkeit des Punktes natürlich klar und sie will verhindern, dass der Zeuge aussagt, Faruk habe überhaupt keine Anweisungen zu bewaffneten Aktionen geben können, da es kein ZK mehr gab und der Parteiführer alles an sich gerissen hatte.

Verteidiger:
Ist es eine Spekulation oder eine Ihnen bekannte Tatsache, dass Entscheidungen über bewaffnete Aktionen nur durch das ZK getroffen werden konnten ?

Zeuge:

Das weiss ich nicht, es ist meine Vermutung:

Der Zeuge widerspricht sich damit selber, nachdem die Richterin ihm klar gemacht hat, was er nicht sagen soll. Kurz zuvor hatte er noch ausgesagt, es sei undenkbar, dass Anweisungen zu bewaffneten Aktionen ohne Billigung des ZK getroffen wurden.

Verteidiger:
Sie haben ausgesagt, es habe bei Polizeiverhören aus Angst vor Folter Wunschaussagen gegeben. Was haben Ihnen gegenüber Ihre Mandaten diesbezüglich gesagt. Können Sie Beispiele anführen ?

Zeuge:
Zum Beispiel wurde in Ankara ein General getötet. Die Polizei gab eine Person aus dem demokratischen Bereich als Täter aus. Später wurden Leute aus dem bewaffneten Bereich festgenommen und ihnen konnte die Tat nachgewiesen werden. Trotzdem wurde die Person aus dem demokratischen Bereich auf Grund von Zeugenaussagen verurteilt.

Auch dieser Punkt ist sehr wichtig, denn er macht klar, dass jegliche durch Polizeiverhöre gewonnenen belastende Aussagen wertlos sind, da es sich um Wunschaussagen handeln könnte.

Nach der Pause erhält Faruk Gelegenheit den Zeugen zu befragen

Faruk:
Stimmt es, dass Sie 1993 in Haft nur ausgesagt haben aus Angst vor Folter ?

Zeuge:
Ja

Faruk:
Konkret weshalb gingen Sie von möglicher Folter aus ?

Zeuge:
Ich wurde ständig mit dem Tode bedroht und verprügelt.

Faruk:
Hat das nur Sie betroffen oder galt das für alle Oppositionellen ?

Zeuge:
Das galt für jeden Oppositionellen‘

Faruk:
Vor welcher Folter hatten Sie Angst ? Nennen Sie Beispiele.

Zeuge:
Ich hatte Angst vor allen Formen der Folter, insbesondere der mittels Stromschlägen, kaltem Wasser sowie der „palästinensischen Folter“.

Faruk:
Meinen Sie mit Folter, dass sie verprügelt wurden ?

Zeuge:
Verprügelt zu werden gehört für mich zur Folter

Faruk:
Wurden Sie sofort nach Ihrer Festnahme verprügelt ?

Zeuge:
Nach einer Festnahme geht es sofort mit dem Verprügeln los; Beleidigungen gibt es sowieso.

Faruk:
Wissen Sie, ob der Zeuge Demir gefoltert wurde ?
(Demir wurde als Zeuge am 2.9. befragt)

Zeuge:
Ja, ich weiss das

Faruk:
Woher wissen Sie das ?

Zeuge:
Demir wurde mehrfach gefoltert. Er hat es mir erzählt. Er wurde vergewaltigt und ich habe seinen Zustand erlebt. Dieser war so schlimm, dass der Vorsitzende des türkischen Anwaltsvereins Anzeige gegen die Polizei erstattet hat.

Faruk:
Wurden auch andere Mitglieder des Volksbüros gefoltert ?

Zeuge:
Der Zeuge nennt einige Namen. NN wurde von der Polizei getötet.

n

Faruk:
War nicht registriert zu werden eine Drohung ?

Zeuge:
Wenn man Verhaftete verschwinden lies, wurden sie nicht registriert

Faruk:
Nennt Namen von Leuten. Kennen Sie die ?

Zeuge:
Der eine war der Direktor der Sicherheitsabteilung, die anderen sind führende Mitglieder der Konterguerilla. Ihre Namen stehen für das Verschwindenlassen und die Tötungen von Gefangenen.

Faruk:
Haben diese Leute bestimmte Dinge in die Medien lanciert ?

Zeuge:
Das kam vor, auch beim Staatssicherheitsgericht. Es gab falsche Anschuldigungen. Sowas war gang und gebe.

Faruk:
Im April 1992 erschien eine Nachricht zu mir. Ich wurde schwerer Straftaten beschuldigt. Wissen Sie davon ?

Zeuge:
Nein

Faruk:
Sie haben ausgesagt, dass Sie als Anwalt mit mir zu tun hatten.

Zeuge:
Das kann sein, aber ich erinnere mich nicht mehr.

Faruk:
Kennen Sie das „Reuegesetz“ ?

Zeuge:
Ich weiss, dass es dies Gesetz gibt, kenne aber keine Details.

Faruk:
Haben Sie Kenntnis von Geständigen und den „Taten ohne Täter“ ?

Zeuge:
Ja ich weiss davon, weiss von den taten umgedrehter Leute.

Faruk:
Wurde man zum Geständigen nur durch Folter oder auch durch Geld ?

Zeuge:
Es gilt die Regel, dass wenn es einmal zu einer Zusammenarbeit gekommen war, die Geständigen alles tun, was ihnen gesagt wird. Oft wurden sie zur Begehung von Straftaten benutzt.

Faruk:
Haben Sie sich als Anwalt um den Zeugen Genc gekümmert ? (Genc ist der Hauptbelastungszeuge im ersten Prozess, auf dessen Aussage sich das Urteil wegen Mordes an zwei Polizisten stützt)

Zeuge:
Ich weiss nicht mehr, ob er in Haft war oder sein Mandant

Faruk:
Dann wissen Sie wohl auch nicht mehr, ob Genc gefoltert wurde oder nicht ?

Zeuge:
Ich habe keine konkreten Informationen dazu, doch wäre es ein Wunder, wenn dem nicht so gewesen wäre.

Faruk:
Wissen Sie von der Kampagne der Mütter von Verschwundenen, an der sich das Volksbüro beteiligt hat ?

Zeuge:
Dazu habe ich keine Erinnerung, aber es gab viele solcher Kampagnen.

Faruk:
In den Akten gibt es ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass Genc nachdem er erst verschwunden war, nach einer entsprechenden Kampagne registriert wurde. Wissen Sie davon ?

Zeuge:
Ich weiss davon nichts

Die Erinnerung des Zeugen setzt immer dann aus, wenn es konkret wird, insbesondere in Bezug auf Faruk und den Hauptbelastungszeugen Genc.‘
Aber Faruk bringt ihn dazu zu bezeugen, dass Folter durch die Polizei systematisch betrieben wurde und diese darüber hinaus viele Oppositionelle verschwinden und töten lies.

Nach einer Pause teilt die vorsitzende Richterin mit, dass die türkischen Behörden auf ein deutsches Rechtshilfeersuchen, Genc zu befragen geantwortet hätten, der Aufenthaltsort von ihm sei unbekannt. Sie habe dann über den Verbindungsmann des BKA zur türkischen Polizei mit dieser informellen Kontakt aufnehmen lassen und auf diese Weise erfahren, dass Genc sich im Zeugenschutzprogramm an unbekanntem Ort aufhalte. Hintergrund für die unbefriedigende Antwort der türkischen Behörden sei, dass ihre Antiterrorabteilung nicht eingebunden worden sei. Man sei nun übereingekommen, ein neues Rechtshilfeersuchen unter Einbeziehung dieser Abteilung zu stellen.

Nun wurde eine Erklärung der Dev-Sol von 1993 verlesen. Es handelt sich um eine Beschreibung des Terrors des türkischen Militärregimes gegen Oppositionelle und rechtfertigt die Strafmassnahmen der bewaffneten Einheiten von Dev-Sol gegen maßgebliche Figuren dieses Terrors.

Danach wurde aus einer Anklageschrift aus dem Jahre 1993 gegen verschiedene türkische Oppositionelle verlesen. Ihnen wurde vorgeworfen, Mitglied in einer verbotenen Organisation (Dev-Sol) zu sein, an „illegalen Aktivitäten wie Versammlungen teilgenommen zu haben“, die Ideen von Dev-Genc unter Jugendlichen verbreitet zu haben, „die verfassungsmäßige Ordnung mit Gewalt ändern“ zu wollen „durch den bewaffneten Aufstand des Volkes“ und diese ersetzen zu wollen „durch die Diktatur des Proletariats“. Konkret wird den Angeklagten vorgeworfen, sie seien Faruk Ereren unterstellt gewesen, der sich „im Ausland auf der Flucht“ befände; sie hätten ihre „Befehle aus dem Ausland von Ereren erhalten“. Dieser habe ihnen aus dem Ausland den Befehl erteilt zwei Polizisten umzubringen. Diesen Befehl hätten sie ausgeführt.

Die Anschuldigungen der türkischen Folterpolizei gegen Faruk werden in den verlesenen Teilen der Anklageschrift nur allgemein bekannt gegeben. Offen bleibt zwar, worauf sie sich stützen, doch ist davon auszugehen, dass es sich um „Geständnisse“ und „Zeugenaussagen“ handelt.

Nach der Vernehmung des Zeugen Gün ist klar, dass die Beschuldigten Genossen von Faruk gar keine „Befehle“ hätten annehmen können/dürfen, da zu diesem Zeitpunkt der Parteiführer das ZK ersetzt hatte. Weiter ist klar geworden, dass Folter systematisch eingesetzt wurde und die durch sie erzielten „Wunschaussagen“ komplett wertlos sind. Dazu zählt auch die verlesene Anklageschrift mit den zu den belastenden Aussagen des Zeugen Genc passende Behauptung, Faruk habe telefonisch den „Befehl“ zur Ermordung von zwei Polizisten erteilt.

Ganz unabhängig davon, dass Faruk unmöglich für die ihm vorgeworfenen konkreten bewaffneten Aktionen verantwortlich sein kann, stellt sich die politische Frage nach der Legitimität bewaffneter Aktionen in der Türkei des Jahres 1993.

Das Gericht steht vor einem unlösbaren Dilemma: Auf der einen Seite gab es 1993 in der Türkei eine Militärdiktatur, die mit einer Folterpolizei jede Opposition blutig erstickte, auf der anderen Seite will und muss man die Schimäre von „verfassungsmäßiger Ordnung, Rechtsstaat aufrechterhalten. Selbst nach bürgerlichem Recht gibt es nicht nur ein Recht auf Widerstand gegen eine eben nicht verfassungsmäßige Ordnung, eine folternde Militärdiktatur, sondern sogar eine Pflicht aller Staatsbürger mit allen, auch bewaffneten Mitteln diese Diktatur zu bekämpfen. Wer also den bewaffneten Widerstand der Dev-Sol gegen das türkische Militärregime als Terrorismus denunziert, nimmt Partei für das Folterregime. Genau dies geht aus der verlesenen Erklärung der Dev-Sol hervor. Bei den Bestrafungsaktionen gegen besonders üble Folterknechte handelte es sich um die Taten von Freiheitskämpfern, für die sie eigentlich geehrt werden müssten.‘

Wer hier von Terrorismus spricht muss auch den bewaffneten Widerstand gegen die Nazidiktatur als Terrorismus ansehen, als Terror „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“.

Hier zeigt sich die ganze Verlogenheit der bürgerlichen Propaganda und ihres absolut politisch urteilenden Justizapparates: Der Bombenanschlag des Graf von Stauffenberg auf Hitler wird als löblich gefeiert und ebenso die Bombenanschläge der Al-Qaida-Söldner in Syrien, jedoch der bewaffnete Widerstand der Dev-Sol gegen die türkischen Militärdiktatur als Terrorismus verurteilt ebenso wie der bewaffnete Widerstand gegen die US-Besatzung in Afghanistan, welcher widerum gelobt wurde solange er sich gegen die Sowjets richtete.

Worin besteht der Unterschied ? Dieser liegt allein in der politischen Bewertung. Es geht überhaupt nicht um verfassungsmäßige Ordnungen, darum, ob es um eine Militärdiktatur oder einen folternden Diktator geht. Es geht allein darum, ob ein Regime oder eine Rebellenorganisation den eigenen (imperialistischen) Interessen dient oder nicht.Im Falle der Türkei ist es der deutschen Justiz egal, ob eine Militärdiktatur folternd herrschte. Was zählt ist, dass die Türkei Mitglied der NATO ist und kapitalistisch (soziale Ordnung), also eindeutig „zu uns“ gehört.

Unter Vergewaltigung der Tatsachen wird mit aller Macht versucht den Eindruck zu erwecken, als handele es sich bei der Türkei um einen Rechtsstaat. Man überträgt die hierzulande noch weithin geglaubte Ansicht auf die Verhältnisse in der Türkei, dass „ wir“ der Staat sind, die Polizei „unser Freund und Helfer“ und dass diese selbstverständlich mit vollem Recht unerbittlich gegen alle Kräfte vorgehen muss, die diese „unsere verfassungsmäßige und soziale Ordnung“ mit Waffengewalt angreifen. Faruk soll „Befehle“ erteilt haben, zwei Polizisten umzubringen. Der Eindruck soll erweckt werden, zwei harmlose unschuldige Streifenpolizisten würden gemeuchelt.

Dabei stellt sich eindeutig die Frage, welcher Verbrechen diese Polizisten beschuldigt werden, einer Frage, der das Gericht nicht nachgeht; der bewaffnete Kampf der Dev-Sol richtete sich ausschließlich gegen besonders üble Vertreter des Folterregimes und niemals gegen das Volk. Wohl aber richtete sich der Terror des Regimes gegen „das eigene Volk“. Das gilt wohlgemerkt ganz unabhängig davon, ob Faruk im konkreten Fall verantwortlich war oder nicht. Nach Lage der Dinge hatte er nichts mit den ihm vorgeworfenen Bestrafungsaktionen zu tun.

Ein neutrales, nur dem (bürgerlichen) Recht verpflichtetes Gericht müsste Faruk deshalb freisprechen und darüber hinaus den bewaffneten Kampf der Dev-Sol als legitimen Freiheitskampf bewerten und an Stelle der Freiheitskämpfer die Generale und Folterknechte anklagen und verurteilen.

Weiterführende Links:

Die Bundesrepublik Deutschland gegen Faruk Ereren – Prozessbericht vom 6.9.2013
http://www.linkezeitung.de/index.php?option=com_content&;view=article&id=16748:die-bundesrepublik-deutschland-gegen-faruk-ereren-prozessbericht-vom-692013&catid=20&Itemid=59

Die Bundesrepublik Deutschland gegen Faruk Ereren – Prozessbericht vom 2.9.2013
http://www.linkezeitung.de/index.php?option=com_content&;view=article&id=16695:die-bundesrepublik-deutschland-gegen-faruk-eren-prozessbericht-vom-292013&catid=20&Itemid=59

Prozessbeobachtung und Soliveranstaltung für die Freiheit von Faruk Ereren und allen anderen politischen Gefangenen!

http://political-prisoners.net/item/2394-prozessbeobachtung-und-soliveranstaltung-fuer-die-freiheit-von-faruk-ereren-und-allen-anderen-politischen-gefangenen.html
Aufruf zur Prozessbeobachtung – Freiheit für Faruk Ereren!
http://www.18maerz.de/web/index.php/77-artikel/531-prozessbeobachtung

Der Prozess gegen Faruk Ereren ist noch nicht zu Ende

Am 29.11.2012 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe – 3 StR 1/08 – der Revision des Angeklagten Faruk Ereren stattgegeben und das Urteil vom 27.9.2011 des Oberlandesgerichtes Düsseldorf – II – 2 Sts 1/08 – aufgehoben.

Faruk Ereren war am 27.9.2011 vom OLG in Düsseldorf nach über 90 Verhandlungstagen in einem skandalösen Urteil wegen angeblichen Mordes an zwei Menschen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden.
 
Friedhelm Schneiders hat den Prozess für das Grundrechtekomitee beobachtet und berichtet darüber.

In dem Urteil wurden die Merkmale der Heimtücke und des Handelns aus niedrigen Beweggründen als verwirklicht angesehen. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß Faruk Ereren Ende März 1993 von Deutschland aus als Mitglied der türkisch marxistisch-leninistischen Organisation „Devrimici Sol“ einen nachgeordneten Kader in der Türkei angewiesen habe, in einem bestimmten zeitlichen Rahmen einen Anschlag zu planen, vorzubereiten und durchzuführen. Am 1. April 1993 wurden bei einem Anschlag zwei vor einer Bankfiliale stationierte Polizisten erschossen.
Faruk Ereren bestritt, zu dem Zeitpunkt in Deutschland gewesen zu sein und Mitglied der Organisation zu sein. Er machte aber kein Hehl aus seiner marxistisch-leninistischen Einstellung, für die er in jungen Jahren in türkischen Gefängnissen gefoltert worden war. Seidem ist seine Gesundheit angegriffen, und er leidet unter einer Art Verfolgungswahn, der medikamentös behandelt wird.

Angefangen hatte der Prozess gegen ihn im Jahr 2009, nachdem er im April 2007 in Nordrhein -Westfalen verhaftet worden war. Zu Beginn lautete die Anklage u.a. auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. An den Verhandlungstagen saß Faruk Ereren deshalb isoliert in einem Glaskasten. Viele Verhandlungstage waren damit ausgefüllt, dass Vertreter von BKA und LKA aus Unterlagen, die bei Razzien in ihre Hände gefallen waren, den Aufbau der Organisation in Europa mit ihren Aufgaben, Pflichten und Hierarchien erläuterten. Aber nie konnte ein Zusammenhang mit Faruk Ereren hergestellt, bzw. ein Nachweis über Tätigkeiten von ihm vorgelegt werden. Auch die Befragung zahlreicher türkischer Zeugen, die zum Teil schon wegen des §129b verurteilt waren, ergaben keine Hinweise auf Faruk Ereren.

Auch in Istanbul wurden im Rahmen von Rechtshilfe Zeugen vernommen, so auch am 16.2.2010.
Der erbetene Zeuge erschien nicht. Stattdessen schlug die türkische Justiz vor, am nächsten Tag einen Zeugen zu liefern, der Faruk Ereren kennen würde. Die Vernehmung fand tatsächlich am 17.2.2010 statt. Der Zeuge lebte auf Grund des Reuegesetzes im Zeugenschutz. Er hatte sich in seinem eigenen Verfahren vor einem Türkischen Gericht kooperativ gezeigt und war vorzeitig aus der Haft  entlassen worden. Dieser Zeuge gab an, Ende März in Istanbul mitbekommen zu haben, wie Faruk Ereren telefonisch aus Deutschland die Anweisung zu dem Anschlag am 1.4.1993 gegeben habe. Eine ausführliche Befragung des Zeugen war für die Verteidigung aus Zeitgründen nicht möglich. Zurück in Deutschland sprach die Verteidigung sofort von einem geglückten Überrumpelungsversuch der türkischen Behörden und warfen dem Senat vor, statt stehenden Fußes abzureisen, als der avisierte Zeuge nicht erschien, habe man mitgenommen, was man kriegen konnte, ohne die Aussagen kritisch zu hinterfragen.

Fortan saß Faruk Ereren nicht mehr in seinem Glaskasten, sondern mitten unter seinen Verteidigern. Auf Grund dieser einzigen, dazu noch sehr windigen Zeugenaussage wurde er nun des zweifachen Mordes angeklagt, die die Bundesanwaltschaft noch mit Heimtücke und niedrigen Beweggründen ausstaffierte. Alle Versuche der Verteidigung, in den verbleibenden Verhandlungstagen bis zur Urteilsverkündigung Entlastungszeugen beizubringen, die bezeugen konnten, dass Faruk Ereren zu der Zeit in Istanbul war, wurden von der Bundesanwaltschaft genauso abgelehnt wie entlastende Schriftstücke. Entweder wären sie nicht eindeutig genug oder Gefälligkeitsaussagen usw. Natürlich wurden diese Ablehnungen vom Senat ausnahmslos als Beschlüsse verkündet. Natürlich weigerte sich der Belastungszeuge auch, nach Deutschland zu kommen, um sich einer ausführlichen Befragung durch die Verteidigung zu unterziehen. Er habe alles gesagt, was er wisse. Auch der Senat verlangte nicht nach weiterer Aufklärung, sondern schien froh über diese einzige belastende Aussage zu sein. So kam es dann zu dem eingangs zitierten Urteilsspruch vom 27.9.2011.

Umso erfreulicher ist es, saß der BGH der Revision stattgegeben und das Urteil aufgehoben hat. Ein Skandal ist aber dadurch noch nicht ausgeräumt: Faruk Ereren ist jetzt bereits sechs Jahre ohne Unterbrechung  in Haft, und das seit neuestem ohne Urteil. Schon während der überlangen Verhandlung hatte die Verteidigung mehrfach Anträge auf Haftentlassung gestellt, die alle abgelehnt wurden. Nach der Urteilsaufhebung ist der bisher letzte Antrag auf Haftentlassung gestellt worden, der inzwischen abgelehnt wurde. Ab dem 6. Mai 2013 wird sich nun ein anderer Senat des OLG Düsseldorf nach Einlesen in die umfangreiche Aktenlage wieder mit dem Fall beschäftigen.
 
Friedhelm Schneiders

Friedhelm Schneiders ist Fördermitglied des Komitees für Grundrechte und Demokratie und beobachtet den Prozess gegen Faruk Ereren.

http://www.grundrechtekomitee.de/node/571

Wir dokumentieren einen Brief des politischen Gefangenen Faruk Ereren:

(Anmerkung der Internetredakti on: Cemal Altun war Aktivist der Dev-Genc (Revolutionäre Jugend) und flüchtete im Zuge des Militärputsches in der Türkei in die BRD. Trotz der Anerkennung als politischer Flüchtling wurde in Kooperation mit der türkischen Junta ein Auslieferungsve rfahren gegen ihn angestrengt. Um der möglichen Abschiebung zu entgehen, stürzte sich Cemal heute vor 30 Jahren aus dem Fenster des Berliner Gerichtsgebäude s und erlag seinen Verletzungen.)

Cemal kommt aus derselben Region wie ich. In der östlichen Schwarzmeer-Reg ion sind unsere Geburtsstädte benachbart. Ich meine, ich wurde in der Stadt ORDU geboren und bin dort aufgewachsen. Er hingegen ist in SAMSUN geboren und aufgewachsen. Der große Bruder von Cemal ist Abgeordneter der Republikanische n Volkspartei (CHP) in Samsun. Seine Bekanntschaft mit der Politik rührt daher. Die CHP ist in unserem Land eine bürgerliche Partei mit sozial-demokrat ischen Neigungen. Cemals Bruder ist einer der progressivsten Abgeordneten dieser Partei. Aber Cemal wählte nicht seinen (seines Bruders; Anm. d. Übersetzers) Weg, sondern wurde Revolutionär. Er vollzog diesen Schritt, indem er der revolutionären Jugendbewegung beitrat. Das war in den Universitätsjah ren. Wenn ich mich nicht falsch erinnere, war er Student an der Fakultät für Politik-Wissens chaften in Ankara. In dieser Fakultät nahm er seinen Platz innerhalb der DEV-GENC Organisation ein und wurde in der Folgezeit zu einem der Studentenführer der DEV-GENC in Ankara.

Aber ich habe meine Bekanntschaft mit ihm nicht in dieser Zeit gemacht. In dieser Zeit befand ich mich in Istanbul. Wir machten unsere Bekanntschaft nach meinem Umzug nach Ankara. Es waren Zeiten, in denen die Fußschritte des Militärputsches vom 12. September aus nächster Nähe zu spüren waren. Wir warteten darauf, dass der Putsch jederzeit erfolgen könnte. Und sehr viele Revolutionäre trafen ihre Vorkehrungen damit, indem sie ihre Wohnorte verließen und sich an anderen Orten niederließen. Und ich hatte Istanbul verlassen und mich in Ankara niedergelassen. Und Cemal gehörte zu den Menschen, die mich in ANKARA
als Erste empfingen. Ich erinnere mich an unser Treffen an einer Bushaltestelle, als wäre es heute.

Anschließend war auch Cemal dazu gezwungen, den Jugendbereich zu verlassen. Weil die Universitäten und Studentenheime unter die volle Kontrolle der Junta gerieten, waren diese Orte als Treffpunkte nicht mehr geeignet. Daraufhin haben wir mit Cemal begonnen, in den armen Gecekondu-Viert eln Ankaras zu arbeiten. Dort haben wir versucht, die Volks-Oppositio n gegen die Junta zu organisieren. In dieser Arbeitsphase war ich in ständigem und engem Kontakt zu ihm.

Auch nach dem 12. September haben wir unsere Aktivitäten eine Weile fortgesetzt. Und ich erinnere mich gut, dass ich mich mit ihm eine Weile inmitten eines Gendarmerie-Ein satzes wiederfand. Zu dieser Zeit hatte die Gendarmerie unseren Standort vollkommen umzingelt und wischte auf der einen Seite Wandparolen von Revolutionären weg und nahm auf der anderen Seite Verdächtige Personen fest. Es gab Massenfestnahme n. Auch uns hatten sie umzingelt. Aber mit etwas Kaltblütigkeit und weil wir aus derselben Region waren, ließen sie den Verdacht fallen und uns gehen.

Während dieser Aktivitäten verloren wir eine Weile später den Kontakt zu Cemal. Er kam nicht mehr zu seinen Verabredungen. Wir riefen seine Familie an. Es hieß, wir sollten hier nicht anrufen. Aber wir hörten nicht auf und hörten uns in seinem Umfeld um. Wir erfuhren, dass er sich ins Ausland begeben hatte. Cemal hatte es vorgezogen, das Land zu verlassen und in Deutschland Exil zu suchen. Ich hatte später aus der Presse erfahren, dass er hier verhaftet worden war. Damals hatte die türkische, bürgerliche Presse ein großes Interesse an Cemals Verhaftung und an seinem Prozess zur Auslieferung. Schließlich ereignete sich das bekannte, tragische Ereignis. Als ich davon erfuhr, war ich in Ankara. Und natürlich war ich sehr traurig darüber. Und immer, wenn ich mich daran erinnere, fühle ich einen Schmerz in mir…

Meine Bekanntschaft zu Cemal und mein Wissen über ihn habe ich geschildert.

Fazit

Ja, der Militärputsch vom 12. September 1980 ist ein wichtiger Abschnitt für die türkische Linke. Es ist wie eine neue Zeitrechnung. So ist es auch für das Volk. In unserem Land wird bei vielen Schilderungen unterschieden zwischen vor dem 12. September und danach. Denn das heutige ökonomische, gesellschaftlic he und politische System steht in einer Kontinuität zum 12. September. Aber dieses System wurde durch den erbitterten Kampf der Revolutionäre, speziell in den 90’ern, stark geschwächt. Deswegen versucht die Bourgeoisie heute die faulenden Seiten dieses Systems zu beseitigen und sich zu teilweisen Neuerungen zu bewegen.

Faruk Ereren
JVA Düsseldorf
Oberhausener Str. 30
40472 Düsseldorf

Zu Faruk Ereren

Bereits in der Türkei war Faruk für 9 Jahre während des Militärputsches 1980 eingesperrt. Er bekämpfte als radikaler Linker das türkische Regime. Im Knast wurde er unzählige male gefoltert. Nach seiner Entlassung flüchtete er wegen seiner angegriffenen Gesundheit ins Ausland und wurde 2007 in Hagen festgenommen.

Von Januar 2009 bis Ende September 2011, also fast 2 ¾ Jahre, dauerte das Verfahren gegen Faruk vor dem Oberlandesgeric ht Düsseldorf. Gegen Faruk wurde im Laufe des Prozesses zwar der § 129b-“Mitglieds chaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“ fallen gelassen, aber mit Hilfe von Kronzeugen-Auss agen, die unter Folter zu Stande kamen, wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er angeblich die Verantwortung für den Tod zweier Polizisten in Istanbul im Jahre 1993
übernommen haben soll. Am 6. Mai begann das Revisionsverfah ren gegen Fauk Ereren vor dem OLG Düsseldorf. Der beantragten Revision wurde aufgrund der widersprüchlich e Aussage des Zeugen im 1. Prozeß stattgegeben.

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