Die Forderungen von Eda Deniz Haydaroğlu und ihren Freunden sind rechtskonforme, legitime und akzeptable Forderungen. Ihre Forderungen sollten akzeptiert werden, damit Eda leben kann.

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Eda Deniz Haydaroğlu, eine deutsche Staatsbürgerin türkischer Herkunft, begann am 18. März 2023 vor dem Justizministerium in Berlin einen Hungerstreik mit der grundlegenden Forderung, dass Özgül Emre, İhsan Cibelik und Serkan Küpeli, drei aus der Türkei stammende Personen, die sich seit anderthalb Jahren in Deutschland in Untersuchungshaft befinden, aus der Untersuchungshaft entlassen werden und ein faires Verfahren erhalten. In späterer Folge schlossen sich Ilgın Güler, Sevil Sevimli und Ileni Acikgöz dem Hungerstreik an. Eda Deniz Haydaroğlu hat bereits 250 Tage Hungerstreik hinter sich gelassen. Die anderen drei Personen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit dem Hungerstreik begonnen haben, führen den Hungerstreik seit Monaten fort.

Die drei Angeklagten, für deren Freilassung aus der Untersuchungshaft sich Eda Deniz Haydaroğlu und ihre MitstreiterInnen einsetzen, werden nach § 129/b StGB des deutschen Strafgesetzbuches wegen „Mitgliedschaft in einer ausländischen Organisation“ angeklagt. Eda Deniz Haydaroğlu und ihre FreundInnen fordern ein Ende der Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren, insbesondere der Strafverfolgung durch Ermächtigung und auf Anweisung des Justizministeriums, sowie der Einschränkung des Rechts auf Verteidigung. Darüber hinaus fordern sie die Freilassung von İhsan Cibelik mit Verweis auf sein Recht auf Gesundheit und Behandlung.

Bei Ihsan Cibelik bestand vor seiner Inhaftierung ein Krebsverdacht, Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen wurden während seiner Haftzeit dennoch 16 Monate lang hinausgezögert und schließlich wurde bei ihm Prostatakrebs diagnostiziert.

Angesichts der Tatsache, dass im modernen Strafrecht in der Regel keine Untersuchungshaft verhängt wird, während die Verhängung der Untersuchungshaft eine „als Ausnahme anzuwendende Maßnahme“ sein sollte, und, dass selbst Personen, die schwererer Verbrechen beschuldigt werden, beispielsweise mit schweren Waffen festgenommen werden, auf freiem Fuß angeklagt werden können, ist klar, dass die grundlegende Forderung von Eda Deniz Haydaroğlu und ihren MitstreiterInnen, „die Untersuchungshaft aufzuheben“ eine rechtmäßige, realistische, legitime und akzeptable Forderung ist.

Darüber hinaus ist es notwendig und sogar zwingend, dass das Recht auf Gesundheit und Leben einer Haftmaßnahme oder der Strafvollstreckung vorgezogen wird. Aus diesem Grund ist die Forderung, die Untersuchungshaft von İhsan Cibelik, bei dem eine Krebsdiagnose gestellt wurde, aufzuheben und ihn auf freiem Fuß anzuklagen, ebenfalls eine rechtmäßige, realistische, legitime und akzeptable Forderung.

Eda Deniz Haydaroğlu hat bereits 250 Tage ihres Hungerstreiks ​mit rechtskonformen, legitimen und durchsetzbaren Forderungen hinter sich gelassen. Daher leidet sie aufgrund von lang anhaltendem Hunger an vielen gesundheitlichen Problemen, die sich zunehmend verschlimmern, und ihre Gesundheit hat bereits einen unumkehrbaren Zustand erreicht. Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen aus vergangenen Hungerstreiks, dass es für Eda Deniz Haydaroğlu’s Leben eine ernsthafte Bedrohung darstellt, wenn sie länger als 250 Tage im Hungerstreik ist.
Daher stellen wir uns als MenschenrechtsverteidigerInnen und Institutionen, die dieses Schreiben unterzeichnet haben, hinter das Recht auf Leben von Eda Deniz Haydaroğlu und ihren FreundInnen und rufen die zuständigen Institutionen auf, ihre – wie oben erklärt – rechtmäßigen, realistischen, legitimen und durchsetzbaren Forderungen sofort anzuerkennen und diese Bedrohung ihres Rechts auf Leben schnellstmöglich zu beseitigen.

Die unterzeichnenden AnwältInnen, MenschenrechtsverteidigerInnen und Institutionen: