In der Juni Ausgabe von „Wie viele sind hinter Gittern, die wir draußen brauchen!“ gibt es Beiträge:
– Interview mit dem Gefangenen Werner Braeuner, der sich seit über 8 Wochen im Hungerstreik befindet; – Interview mit Helge Lehmann, dem Autor des Buches: „Die Todesnacht in Stammheim“
– „mg-Prozess“: BGH verwirft Revision; Urteil gegen 3 Kriegsgegner rechtskräftig
Zu hören über das Webradio „Radio Flora“ aus Hannover per Livestream: www.radioflora.de am Dienstag, dem 5. Juli von 18 – 19 Uhr. Die Sendung wird am wiederholt am Donnerstag, den 7. Juli von 11 – 12 Uhr.
Hintergrundinformationen:
Interview mit dem Gefangenen Werner Braeuner, der sich seit über 8 Wochen im Hungerstreik befindet
In der JVA Sehnde befindet sich der Gefangene Werner Braeuner seit nunmehr 8 Wochen in einem unbefristeten Hungerstreik. Werner ist seit 2001 in Haft, weil er einen Arbeitsamtdirektor getötet hat. Anlass für seinen unbefristeten Hungerstreik sind unter anderem Exkremente im Essen. „Ich verlange vom (niedersächsischen) Justizministerium in Hannover, mir den Tagesverpflegungssatz von ca. 7 € zu überlassen, um mit diesem Geld beim Knastkaufmann einkaufen zu gehen und mich selbst beköstigen zu können. Das Ministerium lehnt dies ab. Da ich eine gerichtliche Entscheidung dieses Streitfalls zu meinen Gunsten nicht erwarte und auch die Verfahrenskosten nicht tragen könnte, beginne ich am 8.5.2011 ein Todesfasten.“
Weitere Infos: www.political- prisoners.net
Interview mit Helge Lehmann, dem Autor des Buches: „Die Todesnacht in Stammheim“
Aus dem Klappentext des Buches:
„Auf Veranlassung des damaligen Bonner Krisenstabes verschickte die Deutsche Presseagentur am 18. Oktober 1977, um 8.53 Uhr folgende Eilmeldung: »baader und ensslin haben selbstmord begangen.« Diese Mitteilung über den Tod von RAF-Häftlingen im Hochsicherheitsbereich der JVA Stuttgart-Stammheim legte noch vor Beginn der kriminaltechnischen und gerichtsmedizinischen Ermittlungen die Richtung fest, der die Ermittler und die meisten Medien folgten. Der »kollektive Selbstmord der Häftlinge« scheint demnach bis heute die in Stein gemeißelte Wahrheit über die damaligen Ereignisse zu sein. Dieses Buch stellt die offizielle Darstellung auf den Prüfstand…… Er kommt dabei einer Vielzahl von Unterlassungen, Mängeln und einander widersprechenden Schlussfolgerungen in den amtlichen Untersuchungen auf die Spur. Konnten Anwälte Waffen und Sprengstoff in das »sicherste Gefängnis der Welt« schmuggeln? Hatten die Gefangenen ein funktionierendes Kommunikationssystem? Entsprachen die Obduktionsergebnisse und Tatortermittlungen dem damaligen Stand der Wissenschaft, sind sie umfassend und in sich widerspruchsfrei? Welche Rolle spielten Kronzeugen für die Ermittlungsrichtung? Waren die Waffen- und Sprengstoffverstecke so möglich wie dargestellt? Was hatte es mit den in jener Nacht im Gefängnishof beobachteten Autos auf sich? Dies sind nur einige der Fragen, denen in dieser Untersuchung akribisch nachgegangen wird.“
„mg-Prozess“: BGH verwirft Revision; Urteil gegen Kriegsgegner rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von drei Berliner Antimilitaristen bestätigt. Das Urteil des Berliner Kammergerichts vom Oktober 2009 gegen Axel H., Florian L. und Oliver R. wegen versuchter Brandstiftung an Bundeswehr-LKW und Mitgliedschaft in der militanten gruppe (mg) in Höhe von 3 und 3,5 Jahren ist damit rechtskräftig.
Die Verurteilung erfolgte nach §129 StGB, der die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt. Der Paragraf gehört wie die §§129a und 129b zum politischen Strafrecht der BRD und ermöglicht eine Verurteilung auch ohne konkrete Tatbeteiligung.
Die RechtsanwältInnen der Angeklagten hatten den Indizien-Prozess wiederholt als unfair charakterisiert und deshalb auf ihre Plädoyers verzichtet.
Weitere Informationen: Das Solidaritätsbündnis hat ein Buch über die §129-Ermittlungen und den Prozess wegen Mitgliedschaft in der militanten gruppe veröffentlicht (Titel: „Das zarte Pflänzchen der Solidarität gegossen“, ISBN 978-3-942885-00-3).