Dringender Aufruf: Gesundheitszustand von Özgül Emre hat sich rapide verschlechtert!

Berlin: Kundgebung heute 23. Juni um 13 Uhr vor dem Bundesjustizministerium, vor dem Eingang Jerusalemer Straße 27, 10117 Berlin (Nähe U-Bhf Stadtmitte/ Hausvogteiplatz)

DIES IST EIN DRINGENDER AUFRUF!

EINHEITSKLEIDUNG IST EIN RELIKT AUS DER NS-ZEIT!

WIR FORDERN DIE AUFHEBUNG VON NAZI METHODEN IN DEUTSCHEN GEFÄNGNISSEN!

Özgül Emre, eine Revolutionärin und Journalist aus der Türkei, befindet sich seit dem 17. Mai 2022 auf Antrag der deutschen Bundesanwaltschaft und auf Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland in Haft. Özgül Emre wird von der Rohrbacher Gefängnisverwaltung willkürlich und rechtswidrig gezwungen, eine Einheitskleidung zu tragen und erhält keine eigene Kleidung.

Özgül Emre, die sich weigert, die willkürliche und rechtswidrige Verhängung einer Anstaltskleidung aus fadenscheinigen Gründen zu akzeptieren, befindet sich seit dem 16. Mai 2022, d.h. seit 38 Tagen, im Hungerstreik.

Nach Angaben ihrer Familie und des Anwalts, der sich mit ihr getroffen hat, hat sich der Gesundheitszustand von Özgül Emre so weit verschlechtert, dass ihr Leben in Gefahr ist. Özgül Emre hat von der JVA Rohrbach einen Monat lang keinen Zucker und kein Salz erhalten, die sie während des Hungerstreiks unbedingt verwenden muss.

Özgül Emre hat in den letzten Tagen ernsthafte Probleme mit der Flüssigkeitsaufnahme und gibt an, dass sie die Flüssigkeiten, die sie zu sich nimmt, erbricht und dass sie sowohl bei der Flüssigkeitsaufnahme als auch beim Erbrechen starke Schmerzen in der Leistengegend hat. Da Özgül Emre derzeit nicht in der Lage ist, Flüssigkeit zu sich zu nehmen, kann sie auch keinen Zucker und kein Salz aufnehmen, so dass ihre körperliche Widerstandskraft rapide abnimmt. Mit anderen Worten: Özgül‘s Gesundheitszustand hat sich rapide verschlechtert, weil sie keine Flüssigkeit und damit auch keinen Zucker und kein Salz mehr zu sich nehmen kann, und ist zu einer ernsten Gefahr für ihr Leben geworden.

Wir bekräftigen noch einmal:

Die Forderungen von Özgül Emre sind berechtigt und legitim Die Auferlegung von Anstaltskleidung, trotz Unschuldsvermutung ist unrechtmäßig und illegal und muss sofort gestoppt werden. Andernfalls sind die Rohrbacher Gefängnisverwaltung und das Bundesgericht für alle negativen Folgen und die Gefährdung des Lebens von Özgül Emre

verantwortlich.

Die berechtigten und legitimen Forderungen von Özgül Emre müssen akzeptiert werden!

Schluss mit dem Zwang der Anstaltskleidung !

  • Erklärung Erklärung des İnternational People’s Law Office:

DER GESUNDHEITSZUSTAND VON ÖZGÜL EMRE, DER SICH IM HUNGERSTREIK GEGEN DIE EINFÜHRUNG EINER ANSTALTSKLEİDUNG BEFINDET, VERSCHLIMMERT SICH, IHR LEBEN IST IN GEFAHR!

DIE VERWALTUNG DES JVA ROHRBACH UND DER BUNDESGERICHTSHOF (BGH) SIND FÜR DAS LEBEN VON DER POLITISCHEN GEFANGENEN VERANTWORTLICH

DIE GERECHTE UND LEGITIME FORDERUNG VON ÖZGÜL EMRE ZU AKZEPTIEREN!

SIE MÜSSEN DIE POLITISCH MOTIVIERTEN UND RECHTSWIDRIG-WILLKÜRLICHE EINFÜHRUNG DER ANSTALTSKLEIDUNG BEENDEN !

Özgül Emre, eine revolutionäre Journalistin aus der Türkei in Deutschland, wurde am 16. Mai 2022 auf Weisung der Bundesanwaltschaft festgenommen und am 17. Mai 2022 durch den Vernehmungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe verhaftet und in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Rohrbach, ein spezielles Isolationsgefängnis, eingeliefert.

Özgül Emre befindet sich seit dem 16. Mai 2022, also seit 38 Tagen, im Hungerstreik, weil ihr von der Rohrbacher Gefängnisverwaltung das Tragen einer Uniform auferlegt wurde und sie keine eigene Kleidung erhalten hat.

Die Hungerstreik-Aktion und die Forderungen von Özgül Emre sind gerechtfertigt und legitim. Denn die Verhängung einer Anstaltskleidung gegen sie entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage, und diese Praxis verstößt gegen die Menschenwürde, Ehre und Ansehen. Denn Özgül Emre befindet sich noch in Haft, das heißt, es ist noch kein Urteil gegen sie ergangen. Gemäß der „Unschuldsvermutung“, einem der universellen Grundsätze des bürgerlichen Rechts, „kann niemand als schuldig angesehen werden, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt“. Da das Urteil gegen Özgül Emre noch nicht rechtskräftig ist, ist jede Praxis, die sie schuldig aussehen lässt oder diesen Eindruck erweckt, rechtswidrig.

Mit anderen Worten: Die Forderung von Özgül Emre ist auch nach bürgerlichem Recht, auch nach den Gesetzen des deutschen Staates, berechtigt und legitim.

Da Özgül Emre noch immer in Haft ist und keine Verurteilung gegen sie vorliegt, sind außerdem alle besonderen Beschränkungen, mit Ausnahme der zwingenden Beschränkungen der Grundrechte und -freiheiten wie der Bewegungs- und Kommunikationsfreiheit als natürliche Folge ihrer Verhaftung, rechtswidrig. Denn „jeder hat das Recht, den Schutz seiner Grundrechte und -freiheiten zu fordern“, auch wenn er verhaftet oder gar verurteilt wird. Das Recht, seine Kleidung frei zu wählen und zu entscheiden, welche Kleidung man tragen kann und welche nicht, ist ein natürlicher und notwendiger Bestandteil des „Rechts auf Achtung des Privatlebens“. Özgül Emre

möchte auch, dass ihr Privatleben respektiert wird und sie ihre persönliche Kleidung frei wählen kann. In dieser Hinsicht macht sie eine äußerst berechtigte und legitime Forderung geltend.

Trotzdem hat die Gefängnisverwaltung Rohrbach den Antrag von Özgül Emre auf Rückgabe ihrer Kleidung und die Aufhebung der Verhängung der Anstaltskleidung aus Sicherheitsgründen negativ beschieden. In der Antwort wurde argumentiert, dass „… ungeachtet der Tatsache, dass es eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Gefängnisses im Allgemeinen darstellt, die Gefahr im vorliegenden Fall nicht durch angemessene oder zumutbare Kontrollmaßnahmen verhindert werden kann, weshalb ein Verbot erforderlich ist“ und dass die Anwendung der Anstaltskleidung aus Sicherheitsgründen zwingend und rechtmäßig ist.

Dies bedeutet, dass Özgül Emre ein „sehr gefährlicher“ Verbrecher sei. Allgemeine Regeln, allgemeine Maßnahmen reichen nicht aus. Deshalb muss sie besonders behandelt werden! Was macht Özgül Emre also „sehr gefährlich“? Natürlich ihre revolutionären,

sozialistischen Gedanken. Ihre demokratischen Aktivitäten, die auch nach den Gesetzen des deutschen Staates kein Verbrechen sind.

Der deutsche Imperialismus verstößt gegen seine eigenen Gesetze, indem er Özgül Emre für ihre rechtlich-demokratischen Aktivitäten einsperrt und ihr aus irrationalen und unlogischen Gründen, die alle Arten von Willkür zulassen, in einer besonderen Isolation hält.

Die Gefängnisverwaltung stützt diese Entscheidung auf die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft gegen Özgül Emre und den Beschluss des Bundesgerichts, Özgül Emre in Sonderisolation zu nehmen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Mai 2022 sieht neben den üblichen Beschränkungen der Untersuchungshaft, wie der Beschränkung und Überwachung von Außenkontakten, vor, dass jeder Besuch vom Bundeskriminalamt (BKA) begleitet und die Post vom Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof überwacht werden muss.

Weiter heißt es: „Es muss auch sichergestellt werden, dass der Beschuldigte während der Untersuchungshaft keinen Kontakt zu Personen hat, die verdächtigt werden, Straftaten nach Artikel 129a und 129b des Strafgesetzbuches im Zusammenhang mit der Organisation

DHKP-C oder einer anderen terroristischen Vereinigung in der Türkei begangen zu haben“.

Auch die Gefängnisverwaltung bezog sich in ihrer Antwort auf dieses Urteil und erklärte: „Neben den verbotenen Zwecken besteht im vorliegenden Fall jedoch die Gefahr, dass der Angeklagte beispielsweise geheime Absprachen trifft und geheime Nachrichten

übermittelt, um einen Ausbruch vorzubereiten oder die Ordnung der Anstalt auf andere Weise zu stören. So kann selbst ein Gegenstand, der dem neutralen Beobachter harmlos erscheint, in einem anderen Kontext als Botschaft verstanden werden. Neben der Überprüfung der Gefährlichkeit von Gegenständen muss auch ihre mögliche Bedeutung

berücksichtigt werden.

Es gibt nur eine Erklärung für diese Rechtfertigung: Der wahre Verschwörer ist der deutsche Staat. Mit Verschwörungstheorien, zum Beispiel mit irrationalen und unlogischen Annahmen wie „Rot ist vielleicht nicht nur eine Farbe, sondern eine organisatorische

Botschaft“, versuchen sie, ihre Willkür und Tyrannei rechtlich zu untermauern, aber vergeblich. Das ist die nationalsozialistische Denkweise, die Gefängnisse immer noch als Konzentrationslager ansieht, die immer noch die Schädel der Menschen misst, um

festzustellen, ob sie der arischen Rasse angehören oder nicht. Mit dieser Entscheidung hat der deutsche Imperialismus einmal mehr bewiesen, dass er den Hitlerfaschismus, die faschistische Ideologie des Nationalsozialismus, geerbt hat. Diese Entscheidung, diese Rechtfertigung ist der Beweis dafür, dass die Idee des Antikommunismus, die von der Nazipartei geerbte faschistische Ideologie, in die Seele des deutschen Imperialismus eingedrungen ist.

Özgül Emre, die sich weigert, die rechtswidrige, willkürliche und mit fadenscheinigen Gründen begründete Verhängung der Anstaltskleidung zu akzeptieren, befindet sich seit dem 16. Mai im Hungerstreik.

Der Gesundheitszustand hat sich so weit verschlechtert, dass ihr Leben in Gefahr ist. Sie hat einen Monat lang keinen Zucker und kein Salz erhalten, die sie während des Hungerstreiks zwingend benötigt.

In den letzten Tagen hat Probleme mit der Flüssigkeitsaufnahme und erbricht die Flüssigkeit, die sie zu sich genommen hat. Sie leidet unter starken Schmerzen in der Leiste aufwärts, sowohl bei der Aufnahme als auch beim Erbrechen von Flüssigkeit. Da Özgül Emre derzeit keine Flüssigkeit zu sich nehmen kann, ist sie auch nicht in der Lage,

Zucker und Salz zu sich zu nehmen, so dass ihre körperliche Widerstandskraft schnell abnimmt. Mit anderen Worten: Der Gesundheitszustand Emres hat sich rapide verschlechtert, weil sie keine Flüssigkeit und damit auch keinen Zucker und kein Salz mehr

zu sich nehmen kann, und ist zu einer ernsten Gefahr für ihr Leben geworden.

Wir bekräftigen noch einmal: Die Forderungen von Özgül Emre sind berechtigt und legitim. Die Einführung der Anstaltskleidung ist unrechtmäßig und illegal und muss sofort gestoppt werden. Andernfalls sind die Rohrbacher Gefängnisverwaltung und der Bundesgerichtshof für alle Nachteile, die Özgül Emre drohen, und für die Gefährdung ihres Lebensrechts verantwortlich.

Die berechtigten und legitimen Forderungen von Özgül Emre müssen akzeptiert werden!

Schluss mit dem Zwang zur Anstaltskleidung !

(Zusammengestellt aus der Stellungnahme des İnternational People’s Law Office – 22.06.22)