Es wurde verboten, die Gefangenen winkend zu begrüßen

In der am 9:30 Uhr beginnenden Verhandlung ergriff Sadi Özbolat das Wort und sagte im Zusammenhang mit dem Polizeiübergriff am Vortag:

„Ich möchte mitteilen, dass ich den gestern durchgeführten Angriff verurteile und dagegen protestiere. Mit eurem Angriff habit ihr gezeigt, wie demokratisch ihr seid, wieviel Wert ihr auf Meinungen legt und wie sehr ihr Menschenrechte verteidigt.

Das ist euer wahres Gesicht. Ihr könnt nicht einmal tolerieren, dass Menschen ihre Meinung zum Ausdruck bringen und greift an. Wenn es das ist, was ihr von Demokratie versteht, dann kenne ich den Begriff Demokratie nicht“…

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Während Sadi Özbolat seine Rede fortsetzte, lenkten Richterin und Staatsanwalt ein und intervenierten in die Rede von Özbolat und das Mikrofon wurde abgeschaltet. Nachdem der Staatsanwalt mitteilte, dass von nun an, wenn die Gefangenen in irgendeiner Form begrüßt oder ihnen zugewunken wird, gegen die ZuschauerInnen ein Ermittlungsverfahren nach §129a wegen „Unterstützung des Terrors“ eingeleitet wird, reagierte einer der ZuschauerInnen darauf mit den Worten „Ist es auch verboten zu atmen?“. Der Rechtsanwalt legte dagegen Èinspruch ein und sagte: „Ihr wisst nicht, was ihr tut. Wenn die Gefangenen eurem Ermessen nach auch in einem Terrorverfahren angeklagt werden, so sind sie immer noch respektive Menschen und haben Rechte. Die Menschen die hierher kommen erklären Ihr seid unsere Würde. Wie wollt ihr das verhindern. Was sie tun ist ein völlig menschliches Verhalten.“…

Daraufhin wurde die Verhandlung ohne weitere Äußerungen fortgesetzt. Es wurde dazu übergangen, den Zeugen des Verfassungsschutzes, der am Vortag angehört wurde, zu vernehmen. Während der Zeuge Fragen zu Ünal Düzyar beantwortete, wurde die Verhandlung mit dem Verweis auf die nächste Sitzung am 31. Mai geschlossen.