Am heutigen Montag, dem 16. September 2024, führte Deutschland wieder stichprobenartige Kontrollen an seinen über 3000 km langen Grenzen ein.
Die Behörden behaupten, dass diese Sonderkontrollen dazu dienen, „Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität“ zu verhindern, doch das eigentliche Ziel ist die Bekämpfung des Zustroms von Migrantinnen und Migranten vor dem Hintergrund des Durchbruchs der Neonazipartei AFD bei den Landtagswahlen.
Diese außerordentlichen Kontrollen sollen so lange gelten, bis eine Gesetzesreform zur Migration durchgeführt werden kann. Die Bundesregierung kündigt eine Dauer von sechs Monaten an, das Inkrafttreten dieser Reform könnte in Wirklichkeit zwei Jahre dauern.
Um sicherzustellen, dass die Kontrollen im Einklang mit den EU-Regeln stehen, beruft sich Deutschland auf die Möglichkeit des Schengen-Abkommens, Kontrollen unter außergewöhnlichen Umständen (z. B. Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit) als letztes Mittel wieder einzuführen.
Die Niederlande werden ihrerseits eine Ausnahme von der Asyl- und Einwanderungspolitik der Europäischen Union beantragen und begründen dies mit der Sorge über den Zustrom von Migranten. Im Rahmen ihrer neuen Einwanderungsmaßnahmen plant die niederländische Regierung, strengere Grenzkontrollen einzuführen, Personen zu bestrafen, die für Störungen im Zusammenhang mit der Einwanderung verantwortlich sind, die Familienzusammenführung zu beschränken und Abschiebungen Vorrang einzuräumen.
Die niederländische Regierung plant, sich auf ein Notstandsgesetz zu berufen, um die Umsetzung dieser Maßnahmen ohne die Zustimmung des Parlaments zu erleichtern.
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