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Fakten nicht erwünscht

Demonstration zum 14. Todestag Oury Jallohs in Dessau. Aktivisten und Familie des Opfers fordern weiterhin Aufklärung

Ignoranz, konsequent und hartnäckig: Protest gegen verschleppte Ermittlungen in Dessau am Montag

Lautstark tönte am Montag der Sprechchor »Oury Jalloh – das war Mord« durch die Straßen Dessaus.

Damit erinnerten etwa 800 Menschen bei nasskaltem Wetter an den Tod des Flüchtlings vor genau 14 Jahren. Ein Polizeiaufgebot erwartete sie am Bahnhof der Stadt. Der 36jährige Jalloh war 2005 an Händen und Füßen gefesselt in einer Polizeizelle bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Der Mord an dem Sierra Leoner durch Polizisten sei durch zahlreiche Beweise »faktisch belegt«, erklärte die »Initiative in Gedenken an Oury Jalloh«. »Aber die Justiz verweigert weiterhin jede Aufklärung.« Zuletzt habe dies Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad untermauert: Im November hatte er die endgültige Einstellung des Verfahrens bestätigt. In ihrem Prüfvermerk dazu ignoriere seine Behörde in Naumburg »konsequent und hartnäckig die tatsächliche Faktenlage«, so die Initiatoren der Demonstration. »Es ist heute wie 2005: Wir wissen, dass es Täter gibt, aber die Suche nach ihnen wird von ganz oben aktiv behindert«, sagte Mouctar Bah von der Initiative am Montag.

Hartnäckig sind Bah und seine Mitstreiter seit 2005 um Aufklärung bemüht. Nur weil sie auf eigene Faust und Kosten ermittelten, kam der Fall nach dem zweiten Prozess in Magdeburg nochmals auf den Tisch der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Damals, Ende 2012, hatte das dortige Landgericht den Dienstgruppenleiter Andreas Sch. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt. Sch. soll den Brand zunächst ignoriert und nicht schnell genug geholfen haben. Vier Jahre zuvor hatte der Dessauer Richter Manfred Steinhoff ihn und seinen Kollegen Hans-Ulrich M. unter Verweis darauf, dass Polizeizeugen »grottendämlich gelogen« und so »ein rechtsstaatliches Verfahren verunmöglicht« hätten, freigesprochen.

Doch kaum hatte sich Anfang 2017 der damalige Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann mit einem Mordverdacht gegen mehrere Beamte – untermauert durch ein Gremium aus acht Sachverständigen aus den Bereichen Brandforensik, Chemie und Rechtsmedizin – an den Generalbundesanwalt gewandt, griff Konrad ein: Er übertrug das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Halle, diese stellte es wenig später ein. Ende November 2018 bestätigte Konrad das Vorgehen als rechtmäßig und wies eine Beschwerde der Hinterbliebenen ab. Die Familie Jalloh kämpft weiter gegen die Einstellung des Verfahrens. »Am Freitag haben wir einen Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht Naumburg eingereicht«, sagte deren Rechtsanwältin Gabriele Heinecke auf jW-Nachfrage. Darin kritisiert sie etwa, dass Konrad sich in keiner Weise mit den wichtigsten Hinweisen der Sachverständigen auf Brandlegung durch Dritte auseinandergesetzt habe. Danach kann beispielsweise das Feuerzeug, das angeblich von Jalloh benutzt wurde, mangels Spuren nicht in der Todeszelle gewesen sein.

Die Einstellung des Verfahrens im Oktober 2017 hatte auch für Widerspruch in der Linksfraktion sowie bei den mit CDU und SPD in Sachsen-Anhalt regierenden Grünen gesorgt. Seit Februar 2018 liegen dem Landtag auf deren Druck hin die Ermittlungsakten vor. Im Juni beauftragte die Landesregierung die beiden juristischen Berater Manfred Nötzel und Jerzy Montag. Doch tätig werden können diese erst, wenn das Oberlandesgericht über die Klageerzwingung entschieden hat. Das stellten die Sprecher der Regierungsfraktion auf jW-Nachfrage vergangene Woche klar. »Damit wird die jahrelange Verschleppung nur fortgesetzt«, sagte Bah.
Von Susan Bonath, junge Welt 8.1.19