Faruk Ereren wird nicht an die Türkei ausgeliefert

Richter und Staatsanwalt arbeiten im Prozess gegen Faruk Ereren weiterhin im Einklang.

Am 12. Juli wurde der Prozess, der seit Januar 2009 gegen den, seit April 2007 inhaftierten revolutionären Gefangenen Faruk Ereren andauert, fortgesetzt.

Die um 10:30 Uhr beginnende Verhandlung begann mit der Erläuterung der Ansicht der Staatsanwaltschaft im Bezug auf zwei Zeugen, deren Anhörung in der letzten Sitzung von den RechtsanwältInnen beantragt wurde.

Die AnwältInnen teilten mit, dass es zwei Zeugen in der Türkei gäbe, die bestätigen, dass sich Faruk Ereren im Februar 1993 in der Türkei aufgehalten habe, und dass er einem von ihnen zum Geburtstag überrascht und eine Armbanduhr geschenkt und dem anderen, weil dessen finanzielle Lage nicht gut gewesen sei, Kohlen zum Heizen geschenkt habe. Die AnwältInnen forderten, dass diese Zeugen angehört werden. Daraufhin legte die Bundesstaatsanwaltschaft die Gründe für die Ablehnung der Anhörung der Zeugen vor. Der Grund für die Ablehnung spiegelt genau den Charakter der Bourgeoisie wieder: „Der Angeklagte ist ein hochrangiger Funktionär, der sein gesamtes Eigentum der Organisation überlässt. Außerdem wird er unmöglich jemandem eine Armbanduhr schenken und einem anderen Kohlen zum Heizen, wenn sich die Organisation in einer schwierigen Lage befindet. Deshalb fordern wir die Ablehnung der Anhörung der Zeugen.“

Das Urteil der Staatsanwaltschaft spiegelt genau ihre eigene Denkweise wieder…. Sie glauben, dass die Revolutionäre genauso egoistisch und unsensibel sind wie sie. Denn sie denken an niemanden als an sich selbst, helfen niemand in schweren Zeiten und erteilen ohne Gegenleistung keine Geschenke. Das ist der Charakter und die Kultur des Imperialismus. Der revolutionäre Charakter und die revolutionäre Kultur hingegen sind so ehrlich und rein, wie es sich der Imperialismus nicht im Traum vorstellen kann.

Revolutionäre schenken und helfen anderen auch dann, wenn sie sich in einer schwierigen Lage befinden und sie tun dies, ohne die geringste Gegenleistung dafür zu erwarten.

Doch der Richter und die Staatsanwälte, die mit der degenerierten, egoistischen und verrottenen Kultur des Impeialismus aufgewachsen sind, haben nicht die Moral und den Anstand, das zu verstehen und wahrzunehmen.

Deshalb wurde die Forderung der Bundesstaatsanwaltschaft vom Richter, ohne geringste Korrektur angenommen und die Anhörung der Zeugen wurde abgelehnt. In der Folge teilten die AnwältInnen mit, dass es einen weiteren Zeugen gäbe, forderten dessen Anhörung und Vorladung, und fassten zusammen, was dieser Zeuge zu berichten habe. Der Richter erklärte, dass in der kommenden Woche über den Antrag entschieden werde, und teilte abschließend mit, dass ihn am selben Morgen ein Beschluss der Bundesregierung erreicht habe, dem zufolge Faruk Ereren nicht an die Türkei ausgeliefert werden wird. Der Prozess wurde auf 19. Juli vertagt.