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FOLTER IST KEINE AUSNAHME IM SUDAN! SPENDET UND VERBREITET DIE INFO!

Erschreckenderweise ist das, was gerade einer bekannten von uns passiert alltäglich im Sudan:
Sudanesische Aktivist_innen werden festgenommen – meist auf Grund konstruierter Vorwürfe – und im Gefängnis gefoltert, während sie auf ihre Gerichtsverhandlung warten. An einer Demonstration teilzunehmen ist oft Grund genug für Verhaftung, Einsperrung und die Anschuldigung teil der Rebellen zu sein. Frauen werden häufig nicht nur gefoltert, sondern auch missbraucht und vergewaltigt. Wenn das Gericht – meist nach etlichen Verzögerungen – endlich entscheidet, müssen die Aktivist_innen oft eine sehr hohe Geldstrafe ableisten, um nicht ins Gefängnis zu müssen, wo sie erneut gefoltert würden. Aktuell bemühen wir uns, die Gefängnisstrafe einer Aktivistin zu verhindern, die zusätzlich zwei sehr schwerwiegende Gesundheitsprobleme hat, so dass eine Gefängnisstrafe für sie im schlimmsten fall tödlich enden würde. Bislang steht fest, dass sich die Geldstrafe (um Inhaftierung zu vermeiden) auf mindestens 5.000,- €uro belaufen wird.

Die Situation im Sudan
Täglich gibt es im Sudan Festnahmen von Darfurer Student*innen, wie beispielsweise am 22.5. jemand von der Ahlia Universität. Weiterhin gehen Bomben auf die Nuba Mountains und Darfur nieder (von der udanesischen Regierung), zuletzt am Freitag, den 22. Mai. Vor ca. drei Wochen hat die Regierung ein neues Gesetz verabschiedet, welches es Frauen verbietet, ohne schriftliche Einverständniserklärung ihres Ehemanns oder Vaters zu reisen, oder auch nur einen Pass zu besitzen. Die Aktivistin Sulafa aus Darfur wurde am 15. Mai gekidnapped. Sie wurde gefoltert, ihr wurden die haare abgeschnitten und auf Grund des Rassismus unter Sudanesen wurde versucht sie auf Grund ihrer Herkunft (Darfur) zu töten. Am 25. Mai hat die National Intelligence and Security Sudan (NISS auf Befehl der Regierung) zehn Zeitungen, ohne Angabe von Gründen geschlossen, näheres dazu:
www.sudantribune.com

Jede spende hilft uns, Aktivist_innen im Sudan vor Gefängnisstrafen – und somit Folter – zu bewahren!
Empfänger_in: Rote Hilfe OG Berlin
Verwendungszweck: freedom
IBAN: DE55 4306 0967 4007 2383 17
BIC: GENODEM1GLS

Das is ein Stichwortkonto, das heißt, dass der Verwendungszweck *immer* angegeben werden muss, ansonsten wird die Kohle als Spende an die Ortsgruppe verbucht.
Wir sind dankbar für jede Unterstützung! Auch das Verbreiten der Informationen!