Von den sechs Verurteilungen zwischen 6 und 9 Monaten auf Bewährung und 9 und 12 Monaten ohne Bewährung im Prozess wegen „krimineller Vereinigung“ in Bure in erster Instanz Anfang Juni 2021 (Foto) blieben nach der Anhörung vor dem Berufungsgericht Nancy im November 2022 nur noch drei Verurteilungen zu 4 Monaten Haft auf Bewährung übrig, allein wegen unbewaffneter Zusammenrottung nach Aufforderung und Organisation einer nicht genehmigten Demonstration. Die Verurteilten hatten Kassationsbeschwerde eingelegt. Am 11. September hob der Kassationsgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts Nancy auf und machte geltend, dass das Gericht die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs, den ihre Strafverfolgung darstellte, im Hinblick auf die Grundrechte der freien Meinungsäußerung und -kommunikation nicht geprüft hatte.
Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellt sich, wenn man bedenkt, dass die 24.000 Seiten umfassende Untersuchung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung bis zu acht Anklagepunkte umfasste, die mit fünf bis zehn Jahren Haft bestraft werden können. Dies nach zweieinhalb Jahren Ermittlungen, die mit richterlichen Kontrollen, Kontakt- und Einreiseverboten für ein Dutzend Personen einhergingen, einem Verfahren, das Hunderte von Gendarmen und Dutzende von Ermittlern mobilisierte, das mehr als eine Million Euro kostete und bei dem die Überwachungsmittel überboten wurden… (link)
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