Am 18. Februar 2026 prüfte das Pariser Gericht die Fälle von Zaid und Gino, zwei antifaschistischen Aktivisten, gegen die jeweils von Ungarn und Deutschland europäische Haftbefehle erlassen worden waren. Die französische Justiz hatte bereits im April letzten Jahres einen ersten Auslieferungsantrag Ungarns für Gino abgelehnt (siehe unseren Artikel). Im Fall von Gino verlangt das Gericht von den deutschen Behörden weitere Ermittlungen, um die Unabhängigkeit des Verfahrens von einer möglichen ungarischen Einflussnahme zu überprüfen. Die Urteilsverkündung und die nächsten Anhörungen wurden für den 18. März 2026 angesetzt.
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