Am Montag, den 07. Oktober, erließ der Bürgermeister von Mandelieu-la-Napoule (von der Partei Les Républicains) einen Erlass, der „alle Flaggen, die mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt in Verbindung stehen“, verbietet. Der Bürgermeister stellte jedoch in den sozialen Netzwerken klar, dass sich sein Erlass in Wirklichkeit nur auf palästinensische Flaggen (und damit im weiteren Sinne wahrscheinlich auf alle Flaggen mit pro-palästinensischem Bezug) bezog. Zuwiderhandelnden drohte eine Geldstrafe von bis zu 35 Euro. Das Verwaltungsgericht von Nizza (Alpes-Maritimes), das von der Menschenrechtsliga (LDH) von Nizza mit einer einstweiligen Verfügung befasst wurde, setzte die städtische Verordnung am Freitag, den 11. Oktober, jedoch aus.
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