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G-20-Gegner vor Gericht

Sieben Haftstrafen verhängt, nur zwei ohne Bewährung. Vier weitere Verhandlungen in dieser Woche

Sicherheitsschuhe, flammenabweisende Unterwäsche, Genitalschutz, Arm- und Beinprotektoren, Schutzweste mit Metallplatten, Glasfaserhelme, die den Aufprall eines Pflastersteins aushalten – Polizisten in voller Montur bei einer Demonstration ernsthaft zu verletzen, ist kaum noch möglich. Für Hamburgs Justiz ist das ohne Belang. Seit Ende August verurteilen Amtsrichter wie am Fließband Gegner des G-20-Gipfels zu Haftstrafen – wegen Flaschenwürfen auf Beamte, die keinerlei Verletzungen verursacht, zum Teil sogar niemanden getroffen haben. Am Montag wurde der 31 Jahre alte Spanier David V. schuldig gesprochen (siehe jW vom Dienstag)

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Wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilte das Amtsgericht den Verwaltungsangestellten aus Bilbao zu 18 Monaten Haft auf Bewährung. Er hatte in der Verhandlung eingeräumt, bei der »Welcome to Hell«-Demo am 6. Juli zwei Flaschen in Richtung Polizei geworfen zu haben. Wie in fast allen Verhandlungen gegen festgenommene G-20-Gegner zuvor argumentierten Staatsanwältin und Richterin politisch. Der Angeklagte habe die »öffentliche Sicherheit in besonders schwerwiegender Weise gestört«, erklärte die Staatsanwältin laut Hamburger Abendblatt vom Montag. Die Menschen hätten befürchten müssen, dass man sich in der Stadt »nicht mehr frei von Sorgen über Eigentum und Gesundheit bewegen kann«.

Die Richterin verstieg sich zu der Aussage, V. sei es ums Ausüben »blanker Gewalt« gegangen, seine Tat sei »Terror«. Sie ordnete die Entnahme einer DNA-Probe an, eine Maßnahme, die bei schweren Straftaten zum Einsatz komme, so das Abendblatt. Keinerlei Berücksichtigung im Plädoyer der Staatsanwaltschaft und in der Urteilsbegründung fand der Umstand, dass die Polizei bei der Demo am 6. Juli den Aufzug grundlos und brutal angegriffen, Demonstranten zusammengeprügelt und ihnen Reizgas ins Gesicht gesprüht hatte.

Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) kann zufrieden sein, hatte er doch am 8. Juli ein hartes Durchgreifen der Justiz gegen Randalierer gefordert. Der als Hardliner bekannte Amtsrichter Johann Krieten setzte das am 29. August mit einer Haftstrafe von 31 Monaten ohne Bewährung gegen den Niederländer Peike S. um. Es folgten: sechs Monate auf Bewährung gegen den Polen Stanislaw B., 17 Monate auf Bewährung gegen den Franzosen Simon D., 16 Monate ohne Bewährung gegen den Ungarn Tamas K., zwölf Monate auf Bewährung für den Schweizer Rafael G. und 15 Monate auf Bewährung für den Deutschen Zoran B.

In allen Verfahren ging es um Flaschenwürfe auf Polizisten in voller Montur. Von ernsthaft verletzten Beamten war nirgends die Rede, von brutalen Festnahmen schon. So wurde in der Verhandlung gegen Peike S. festgestellt, dass ein Polizist ihm einen Faustschlag verpasst hatte. In seinem Verfahren wie in einigen anderen hat die Verteidigung Revision eingelegt. Noch in dieser Woche stehen vier weitere Gipfelgegner in Hamburg vor Gericht. So begann am Dienstag mittag der Prozess gegen einen 29jährigen Tschechen. Die Vorwürfe gegen ihn sind die gleichen wie die gegen ­David V.
Von Kristian Stemmler junge Welt 27.9.17