Gefangener in der JVA Bremervörde klagt Erhalt von Lehrbüchern durch

Einem mittlerweile aus der JVA Bremervörde wegverlegten Gefangenen wollte der Knast den Erhalt von Lehrbüchern für sein Fernstudium verweigern. Er hat Anfang des Jahres erfolgreich dagegen geklagt.

Der Gefangene schreibt:

„Mit meinen Studienbüchern gibt es nun auch einen Erfolg zu verzeichnen. Nachdem ich einen Antrag nach § 109 auf gerichtliche Entscheidung gestellt habe, wurde ich versucht zu erpressen. Ich solle den 109er zurückziehen und dann würde ich meine Bücher bekommen. Schriftlich wollte man mir das aber nicht zusagen. Ich berief mich wieder auf mein Recht auf Bildung und Informationsfreiheit (Art. 5 GG, Art 4 Abs. 1 Niedersächsische Verfassung, Art. 19 und 26 der Erklärung zu den Menschenrechten). Daraufhin stellte ich einen Eilantrag nach § 114 StVollzG i.V.m. § 123 VwGO und schon bekam ich einen Termin außerhalb der normalen Kammerzeiten zum Empfang meiner Bücher. Sogar der Empfang über den normalen Postweg war plötzlich möglich. Wieder mal ein Beweis, dass es sich lohnt, für seine Rechte zu kämpfen“

Weiterhin schreibt er:

„Folgende Aussagen sind dazu noch interessant: Der Sachbearbeiter Vollzug sagte bezüglich meiner Bücher zu mir, mein Studium wäre ja eine Freizeitmaßnahme und diene nicht der Resozialisierung. Der Vollzugsabteilungsleiter ergänzte dazu, „wenn andere Mitgefangene mitbekommen, dass ich immer Sachen für mein Studium bekomme, könnten sie jemand von draußen zu meiner Mutter schicken, damit sie dann Drogen in die JVA schickt.“ Meine Mutter schrieb hierzu eine Beschwerde wegen übler Nachrede an den Anstaltsleiter.“