Am 26.9. 2024 hatte der Generalbundesanwalt (GBA) im Düsseldorfer Kommunistenprozess in seinem Plädoyer hohe Strafen beantragt:
6 Jahre für Özgül Emre, 4 Jahre 10 Monate für Ihsan Cibelik; 3 Jahre 10 Monate für Serkan Küpeli,
Die Untersuchgungshaft soll fortdauern, obwohl alle Drei bereits 2 1/2 Jahre in U-Haft sind.
Die Tatsache, dass es sich bei der Türkei um ein eindeutiges Unrechtsregime handelt spielte für die Generalbundesanwaltschaft keine Rolle.
Teilweise -wie bei Ihsan Cibelik – wurden mit Folter verbundene Inhaftierungen und Verurteilungen in der Türkei sogar strafverschärfend
im Pädoyer des GBA genannt.
Bestandteil des Plädoyers der Vertreter des GBA waren auch heftige Angriffe auf die Verteidigung, die es – nach Ansicht des GBA – gewagt hatte, den Prozess als politischen Prozess im Interesse des faschistischen Erdoganregimes zu bezeichnen.
Real waren das Plädoyer des GBA jedoch ein deutlicher Beleg für den politischen Charakter des Verfahrens zugunsten des faschistischen und antisemitischen Erdoganregimes. Das Plädoyer des GBA unterstrich auch, dass seitens der Bundesregierung und des Bundesministers der Justiz ausdrücklich an der Verfolgungsermächtigung festgehalten wird, ohne die dieser Prozess nicht stattfinden kann. Würde diese zurückgenommen werden, müßten alle Drei sofort freigesprochen, freigelassen und für die erlittene Haft entschädigt werden.
Der Prozess wird mit den Plädoyers der Verteidigung und den Schlussworten der drei Antifaschisten am 8., 9. und 28.10 2024 fortgeführt.
Rechtsanwalt Roland Meister