129

Generalbundesanwalt gibt Ermittlungen gegen neue „Revolutionäre Aktionszellen“ bekannt

Wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB hat der Generalbundesanwalt Ermittlungen gegen eine mögliche zweite Generation der militanten Organisation „Revolutionäre Aktionszellen“ (RAZ) eingeleitet.

Nur wenige Tage nach bundesweiten Hausdurchsuchungen mit Schwerpunkt Hamburg gegen die Organisation „Roter Aufbau Hamburg“, hat der Spiegel am Donnerstag ein weiteres Ermittlungsverfahren nach §129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) bekannt gemacht.

Die „Revolutionären Aktionszellen“ sollen seit Ende 2019 mehr als 30 Drohbriefe an verschiedene deutsche PolitikerInnen geschickt haben. Dabei sollen zum Teil Reizstoffpatronen, Brandbeschleuniger und Messer den Briefen beigelegen haben. Zu den Betroffenen gehören laut Spiegel unter anderem der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD), der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Träger sowie die baden-württembergische FDP-Bundestagsabgeordnete Judith Skudelny.

Des weiteren soll die Gruppe Brandsätze vor der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg und vor der Villa des Fleischfabrikanten Clemens Tönnies im Kreis Gütersloh deponiert haben, die jedoch keinen Schaden anrichteten. In einem angeblich dem Spiegel vorliegenden Bekennerschreiben soll die Aktion gegen Tönnies den untergetauchten mutmaßlichen RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg, Daniela Klette, Ernst-Volker Staub und Friederike Krabbe gewidmet worden sein.

Bereits in den Jahren 2013-2018 ermittelte die Berliner Staatsanwaltschaft jahrelang nach § 129 StGB gegen neun Personen aus Berlin, Stuttgart und Magdeburg. Sie sollen Teil der Zusammenschlüsse „Revolutionäre Aktionszellen“ (RAZ), „Revolutionäre Linke“ (RL) und der Zeitschrift „radikal“ gewesen sein. Zuvor – zwischen 2009 und 2011 – sollen Mitglieder der RAZ mehrere Brand- und Sprengstoffanschläge verübt und Pistolenpatronen an Politiker verschickt haben. Am Ende konnte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nach § 129 StGB nicht mehr aufrechterhalten und ermittelte nur noch gegen eine Person wegen Brandstiftung in mehreren Fällen.

https://perspektive-online.net/2020/09/generalbundesanwalts-gibt-ermittlungen-gegen-neue-revolutionaere-aktionszellen-bekannt/