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Gesinnungsjustiz gegen linke Aramäer in Deutschland

In Deutschland sehen derzeit mehr als einem halben Dutzend Aktivisten von der Aramäischen Volksbewegung Revolutionäre Suryoye Prozessen wegen ihrer politischen Tätigkeiten entgegen. Das Gerichtsverfahren richtet sich dabei gegen drei Männer und vier Frauen aus Bayern und Baden-Württemberg.

Zum 100-Jährigen Gedenken an den Völkermord an den Aramäern 1915 (auf aramäisch: Sayfo) in der Türkei haben sich intellektuelle Aramäer aus Tur Abdin zusammengeschlossen und 2015 in Midyat die Aramäische Volksbewegung Revolutionäre Suryoye (aramäisch: Suryoye Qauwonye) gegründet.

Bei ihnen handelt es sich um die Betroffenen der am 2. Oktober 2018, nur drei Tage nach dem Staatsbesuch Erdogans in Deutschland, bundesweit durchgeführten Razzien.

Den Aktivisten wird vorgeworfen, auf der Augsburger 1. Mai-Demonstration 2018 gegen das Vereinsgesetz verstoßen zu haben. Nach Auffassung der Behörden führten sie Fahnen der in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachteten marxistisch-leninistischen Organisation Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) mit sich, tatsächlich handelte es sich in allen Fällen um Flaggen der Kommunistischen Aramäer Mesopotamiens (SGB) mit einem Stern als auch einen Hammer und Sichel auf rotem Grund.

Bei SGB handelt es sich um einen Zusammenschluss, der im Jahr 2017 zum 100-jährigen Gedenken an die sozialistische Oktoberrevolution 1917 durch die Aramäischen Volksbewegung Revolutionäre Suryoye gegründet wurde.

Hauptangeklagter in diesen Verfahren ist Sami Grigo Baydar. Der 28-Jährige ist Theologe in der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien.
Als linker politischer Aktivist setzt er sich für die Rechte der Aramäer in der Türkei ein.

Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe hat gegen Baydar zudem ein Prüfungsverfahren eingeleitet. Sie wirft dem Theologen und Journalisten nach § 129b StGB die „Bildung einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland“ vor.

Eine Aktivistin der Revolutionäre Suryoye wurde am 05.06.2020 vom Amtsgericht Augsburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800,00 € bereits verurteilt.

Das Urteil wurde von der Richterin damit begründet, dass die aramäische Aktivistin als Revolutionäre Suryoye ein Solidaritätskonzert der sozialistischen Musikband Grup Yorum, welches 2013 in Syrien stattgefunden hat,
in Facebook veröffentlichte und dass damit angeblich eine sogenannte Sympathie für die DHKP-C nachgewiesen wäre.

Die aramäische Aktivistin und ihr Rechtsanwalt Mathes Breuer sind gegen dieses Urteil in Berufung gegangen.

Zwei weitere aramäische Aktivisten hatten nun am Donnerstag den 09.07.2020 beim Augsburger Amtsgericht von 13:30 bis 14:30 und von 14:30 bis 15:00 Uhr ebenfalls jeweils eine Gerichtsverhandlung.

Bei der ersten Verhandlung wurde neben einem Staatschutzpolizisten aus Schwaben auch ein Mitarbeiter des Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz als Zeuge eingeladen.
Der Staatschutzpolizist machte vor Gericht die Aussage, dass die Flagge der Kommunistischen Aramäer Mesopotamiens die gleiche wäre wie die Flagge der DHKP-C und deswegen verboten sei.

Wohingegen der Mitarbeiter des Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz in seiner Aussage betonnt hatte, dass die Flagge der Kommunistischen Aramäer Mesopotamiens der SGB zugeordnet werden kann aber nicht in welcher Beziehung sie zur DHKP-C steht und dies noch weiter Ermittelt wird.

So führt der Mitarbeiter des Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz weiter aus, dass die Flagge der Kommunistischen Aramäer Mesopotamiens eine Kombination aus der verbotenen DHKP, DHKC und der Devrimci Sol sei und die SGB Mitglied seit 2019 in der Anti-Imperialistischen Front (AIF) ist, die angeblich eine Nähe zur DHKP-C haben sollte.

Die Solidarität in Kundgebungen, Demonstrationen und mit einem Europaweiten Soli-Hungerstreik für die sozialistische Musikband Grup Yorum wurde ebenfalls als
ein angeblicheres Indiz zur DHKP-C eingestuft.
Die Staatsanwaltschaft begründete in ihrem ersten Plädoyer das die Flagge der SGB tatsächlich geringfüge Abweichungen zur DHKP-C habe aber angeblich eine Nähe zur politischen Ideologie festgestellt haben und deswegen dies so zu bewerten wäre, dass die SGB Flagge in Wirklichkeit die der DHKP-C ist und damit verboten sei.

Rechtsanwalt Mathes Breuer entgegnete der Staatsanwaltschaft, dass „Ideologien nicht strafbar wären in Deutschland, sondern das die Tätigkeiten einer politischen Organisation entscheiden ob sie strafbar ist oder nicht und die SGB als eine Linke aramäische Organisation in Bezug auf ihre Flagge sich nicht strafbar gemacht haben.“

Die zwei Aktivisten der Revolutionäre Suryoye wurden zu einer gesamtgeldstrafe in Höhe von 2600,00 € vom Amtsgericht Augsburg verurteilt. Die aramäischen Aktivisten und ihr Rechtsanwalt Mathes Breuer haben das Urteil nicht akzeptiert und sind in Berufung gegangen.

Der Volksrat der Aramäer aus Europa hat die Bundesregierung derweil wieder aufgefordert, die Kriminalisierung aramäischer Aktivisten in Deutschland zu beenden.

In einer Stellungnahme kritisiert der Dachverband dieses Urteil des Augsburger Amtsgerichts gegen die aramäischen Aktivisten und bewertet diese Verfahren als Pilotprozess welches als ein Exempel statuiert werden sollte gegen Revolutionäre, Sozialisten, linke, kämpferische migrantische, demokratische als auch fortschrittliche Strukturen in Deutschland.