Am Freitag, 26. September 2025, verurteilte das OLG München die Nürnberger Antifaschistin Hanna zu fünf Jahren Haft. Grundlage war kein handfester Beweis, sondern ein politisch motiviertes Verfahren im Zusammenhang mit antifaschistischen Protesten gegen den „Tag der Ehre“ in Budapest. Damit setzt die Justiz ihre Linie fort, Antifaschist*innen einzuschüchtern und ein Exempel zu statuieren. Die Rote Hilfe e.V. fordert: Freiheit für Hanna und alle anderen Antifas!
Free Hanna
Gesinnungsurteil in München: Antifaschistin zu hoher Haftstrafe verurteilt
Am heutigen Freitag, 26. September 2025, erreichte die staatliche Großoffensive auf Antifaschist*innen einen neuen Höhepunkt: Das Oberlandesgericht München verurteilte die Nürnberger Antifaschistin Hanna zu fünf Jahren Haft.
Im Mittelpunkt des Prozesses standen körperliche Auseinandersetzungen mit Nazis im Februar 2023 in Budapest, zu denen es am Rand antifaschistischer Proteste gegen das NS-verherrlichende Großevent „Tag der Ehre“ gekommen war. Seither läuft eine ungarisch-deutsche Treibjagd auf Antifaschistinnen, in deren Rahmen zahlreiche linke Aktivistinnen verhaftet, angeklagt und mit Auslieferung an das ungarische Regime bedroht werden.
Mit der heute verhängten Strafe blieb das Gericht zwar deutlich hinter den absurden Forderungen der Bundesanwaltschaft zurück, die am 8. September 2025 neun Jahre Haft für Hanna beantragt hatte. Grundlage dafür war der Vorwurf des versuchten Mordes gewesen, den der Generalbundesanwalt konstruiert hat – ein Vorwurf, den das Gericht immerhin zurückwies. Aufrechterhalten wurden hingegen die Vorwürfe der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der gefährlichen Körperverletzung.
Es ist unübersehbar, dass es in erster Linie darum geht, ein Exempel zu statuieren und die gesamte antifaschistische Bewegung einzuschüchtern: Der gesamte Prozess beruhte ausschließlich auf Indizien, und weder Zeug*innen noch Beweismittel konnten eine Verbindung zwischen Hanna und den antifaschistischen Aktionen in Budapest herstellen. Um über das vollständige Fehlen jeglicher handfester und juristisch verwertbarer Hinweise hinwegzutäuschen, wurden unwissenschaftliche Körpervermessungen und die umstrittenen Einschätzungen sog. Superrecognizer herangezogen.
Zudem ist der politische Prozess in München eine Blaupause für die kommenden Verfahren gegen Antifaschistinnen, die im Budapest-Komplex und im Antifa-Ost-Komplex angeklagt sind. In den nächsten Monaten sollen zwei Prozesse in Düsseldorf und Dresden gegen weitere 13 Aktivistinnen beginnen, die sich engagiert gegen Nazi-Umtriebe zur Wehr gesetzt haben sollen.
„Das Oberlandesgericht München hat heute klargemacht, dass es um Gesinnungsurteile geht – nicht um den Nachweis oder die Verfolgung konkreter Rechtsverstöße. Indem Hanna fünf Jahre weggesperrt werden soll, markiert die Justiz alle Antifaschist*innen als Feindbild und zeigt sich damit offen als Teil einer fortschreitenden Rechtsentwicklung in Staat und Gesellschaft“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Umso wichtiger ist es jetzt, solidarisch zusammenzustehen und die Betroffenen aktiv zu unterstützen. Wir als Rote Hilfe e. V. fordern die Freiheit für Hanna und alle anderen Antifas! Wir rufen dazu auf, sich an Solidaritätsdemonstrationen und Prozessbesuchen zu beteiligen, den Gefangenen Briefe zu schreiben und für Prozesskosten zu spenden. Wir sind alle Antifa!“